LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2373 16.04.2018 Datum des Originals: 13.04.2018/Ausgegeben: 19.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 876 vom 14. März 2018 des Abgeordneten Roger Beckamp AfD Drucksache 17/2189 Angemessenen Wohnraum für alle Bedarfsgruppen schaffen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf dem angespannten Wohnungsmarkt konkurrieren derzeit mehrere Gruppen um eine begrenzte Zahl des verfügbaren neuen oder freiwerdenden Wohnraums im Bestand: Dies sind insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen, Flüchtlinge, Studierende oder Obdachlose. Bei der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen zeichnet sich zwar ein Rückgang ab, der jedoch eher durch nicht angepasste Einkommensgrenzen und nicht durch einen Rückgang des Bedarfs erklärt werden kann. Die Zahl der Flüchtlinge nimmt zwar nicht weiter drastisch zu wie in den Jahren 2015 und 2016, jedoch sind weiterhin Zugänge auch in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Die zunehmende Anzahl von Studierenden erfordert ebenfalls zusätzlichen Wohnraum an den Universitäts- und Fachhochschulstandorten. Darüber hinaus ist eine wachsende Zahl an Obdachlosen zu verzeichnen, die insbesondere in den Wintermonaten mit Wohnraum zu versorgen sind. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 876 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2373 2 1. Wie entwickelt sich die Zahl der Wohnberechtigungsscheine in den letzten 5 Jahren? Die Zahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine entwickelte sich im Zeitraum 2012 bis 2016 wie folgt: 2012 2013 2014 2015 2016 101.323 100.178 97.602 94.574 92.308 2. Wie groß ist die Anzahl der durch anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzsuchende oder Menschen mit Abschiebeverbot gestellten Anträge auf Wohnberechtigungsscheine? 3. Wie groß ist die Anzahl der Berechtigten auf Leistungen gemäß „Hartz-IV“ aus dem in Frage 2 genannten Personenkreis? Die Fragen zu 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich setzt die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins voraus, dass der wohnungssuchende Haushalt im Sinne des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einen zulässigen Aufenthaltsstatus in Nordrhein-Westfalen für mindestens ein Jahr besitzt. Daten über die Herkunft der wohnungssuchenden Haushalte liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Hält die Landesregierung den vorgesehenen Ansatz von 50 Mio. € jährlich für ausreichend, um bei wachsenden Studentenzahlen den zusätzlichen Wohnraumbedarf abdecken zu können? Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 766 der Abgeordneten Sarah Philipp, Sven Wolf und Dietmar Bell SPD, Drucksache 17/2095, vom 6. März 2018 verwiesen. 5. In welchem Umfang sind seitens der Landesregierung spezielle Maßnahmen für die Wohnraumversorgung von Obdachlosen und für Frauenhäuser vorgesehen? Die Landesregierung unterstützt die Kommunen und Kreise mit dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Für Bewohnerinnen von Frauenhäusern fördert die Landesregierung seit 2017 außerdem sechs modellhafte Second-Stage-Projekte sowie zwei Wohnraumprojekte in der Region Köln/Bonn. Beide Projektmaßnahmen befassen sich gezielt mit Wohnraumakquise und -vermittlung.