LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2374 16.04.2018 Datum des Originals: 13.04.2018/Ausgegeben: 19.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 865 vom 13. März 2018 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/2177 Sperrung von Wildbrücken, um Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu erschweren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) lässt die polnische Regierung die Wildbrücken an der polnischen Autobahn A1, die das Land von Nord nach Süd durchschneidet, sperren. Sie erhofft sich von dieser natürlichen Barriere die Ausbreitung der ASP von Ost nach West, und damit nach Deutschland, zu verhindern.1 Neben der Ausbreitung des ASP-Erregers durch nicht sachgemäße Entsorgung kontaminierter schweinefleischhaltiger Essensreste, stellt die Übertragung durch Wildschweine einen Hautübertragungsweg der ASP dar. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 865 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahme der Sperrung von Wildbrücken, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern? Die Sperrung von Wildbrücken kann im Einzelfall sinnvoll sein. Dies hängt von der Lage der Autobahn und der örtlichen Situation ab. Sofern die Autobahn keine weiteren Unterquerungen und Überführungen hat – dies gilt auch für Wirtschaftswege und kleine 1 https://www.agrarheute.com/tier/schwein/gesperrte-tierbruecken-militaereinsatz-kampf-gegen-asp- 542834 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2374 2 Ortsverbindungsstraßen – ist eine Sperrung nachvollziehbar, um eine drohende Ausbreitung zu verhindern. 2. Plant die Landesregierung ähnliche Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen? Eine prophylaktische Sperrung von Grünbrücken ist nicht angezeigt. Die Abschottung einer Grünbrücke wäre bei dem Auftreten eines Seuchengeschehens zu prüfen. Sie wäre nur effektiv, wenn gleichzeitig alle Wechselmöglichkeiten abgesperrt würden. 3. Wie viele Wildbrücken, die von Wildschweinen überquert werden können, sind in Nordrhein-Westfalen vorhanden? In Nordrhein-Westfalen bestehen zurzeit 10 Grünbrücken. A 1 bei Nettersheim A 3 bei Königsforst A 4 bei Düren-Kerpen A 31 bei Dorsten-Schermbeck A 33 bei Bielefeld A 52 bei Elmpt A 61 südl. Kreuz Kerpen B 64 bei Bad Driburg-Buke L 284 bei Königsforst L 361 bei Bergheim 4. Welcher dieser Wildbrücken bieten sich für ähnliche Maßnahmen, wie in Polen an? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten der Sperrung von Wildbrücken im Sinne von Frage 4 ein? Die Kosten sind abhängig von den Anforderungen und dem Umfang einer wildschweinsicheren Zäunung im Einzelfall.