LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2382 17.04.2018 Datum des Originals: 16.04.2018/Ausgegeben: 20.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 858 vom 7. März 2018 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/2135 Probleme bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: Die Rheinische Post berichtete am 6. März: „Zu Ostern droht Chaos am Düsseldorfer Flughafen“1. Anlass für die Sorge ist ein vertrauliches Schreiben eines privaten Essener Sicherheitsunternehmens. Demnach fehlen 25 der 100 zusätzlichen Luftsicherheitsassistenten. Grund dafür sei eine „unerwartet schlechte Besteherquote“ bei der Prüfung. Verkehrsminister Hendrik Wüst spricht laut Zeitung von einer bedrohlichen Lage. Ernst Walter, Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, fordert bei den Sicherheitskontrollen einen Systemwechsel. Zeitungsberichte und externe Kontrollen deuten zudem auf ein grundsätzliches Problem an deutsche Flughäfen hin: Vor zwei Jahren verklagte die Europäische Union die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Deutschland seine Flughäfen nicht ausreichend schütze. Bei einer Überprüfung konnten Inspekteure bei jedem zweiten Versuch Waffen oder als Waffe nutzbare Gegenstände durch die Kontrollen schmuggeln. Um Kosten zu sparen, wurden Mitte der 90er Jahre die Sicherheitskontrollen an vielen deutschen Flughäfen privatisiert.2 1 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/flughafen-duesseldorf-ostern-2018-drohen-langewarteschlagen -aid-1.7437640 2 https://www.welt.de/politik/deutschland/article170729858/Frustrierte-Fummeltruppe.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2382 2 Der Freistaat Bayern hat die Sicherheitskontrollen an seinem Großflughafen München in die Hände einer staatlichen Gesellschaft (SGM) gelegt und ist laut Zeitung „eine löbliche Ausnahme […]. Von Schlangen an Sicherheitskontrollen ist dort nichts bekannt.“3 In NRW hingegen klagen Fluggäste, Gewerkschaften und die privaten Sicherheitsmitarbeiter (offiziell: Luftsicherheitsassistenten) in Zeitungsberichten über die Zustände an den Kontrollstellen in Düsseldorf und Köln/Bonn. Im September 2017 berichtete die Rheinische Post: „Derart massive Probleme an den Fluggastkontrollstellen wie aktuell in Düsseldorf gibt es bundesweit an keinem anderen Flughafen. Allerdings fehlen auch am Airport Köln/Bonn derzeit zu den Stoßzeiten 20 bis 25 Kräfte.“4 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 858 mit Schreiben vom 16. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Warum wendet NRW nicht das bayerische System (siehe Fließtext) bei den Flughafen-Sicherheitskontrollen an? Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle wird von den Landesluftsicherheitsbehörden im Wege der sogenannten Bundesauftragsverwaltung wahrgenommen, soweit der Bund diese Aufgabe nicht "an sich zieht", um die bundeseinheitliche Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Bundesrepublik Deutschland hat hierzu am 25./28. März 2000 mit dem Land Nordrhein- Westfalen ein Verwaltungsabkommen zur Übertragung der Aufgaben der Luftsicherheit in bundeseigene Verwaltung für die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf geschlossen; dieses Abkommen kann nicht einseitig aufgelöst werden. Bayern hat als einziges Bundesland einen Sonderweg beschritten. 2. Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Aufgaben im Flughafen-Sicherheitsbereich wieder vollständig in staatliche Hände zu legen? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird in den Randnummern 3720 ff. ausgeführt: "Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und - verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten." Nach Auffassung der Landesregierung sollten zunächst die angekündigten Vorschläge abgewartet werden. 3 Ebd. 4 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/flughafen-duesseldorf-streit-um-airport-kontrolleneskaliert -aid-1.7072761 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2382 3 3. Was sind die drei Hauptgründe dafür, dass 25 von 100 Personen die Prüfung zum Luftsicherheitsassistenten in Düsseldorf nicht bestanden haben? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf liegt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. 4. Aus welchen Nationen stammen die Personen, die derzeit als Luftsicherheitsassistenten die Arbeit am Düsseldorfer Flughafen ausüben? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf liegt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. 5. Welche (ergänzenden) Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Situation an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu verbessern? Die Landesregierung hat bei der Durchführung der Fluggastkontrollen an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn keine Zuständigkeiten.