LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2411 18.04.2018 Datum des Originals: 18.04.2018/Ausgegeben: 23.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 845 vom 6. März 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2104 Wann werden die Bedingungen für ein Referendariat in Teilzeit vorgelegt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, die den unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen gerecht werden. Möglichkeit zur Teilzeitarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Menschen zu ermöglichen, sich für Familie zu entscheiden, ohne auf Erwerbsarbeit zu verzichten. Arbeitgeber, die entsprechende Angebote machen, sind attraktiver im Wettbewerb um die besten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt auch für den Beruf als Lehrkraft. Gerade angesichts unbesetzter Lehrerstellen ist es Aufgabe des Landest, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten. Dazu gehört, dass auch die Ausbildungszeit in Teilzeit absolviert werden kann. In einem Interview in der GEW-Zeitschrift nds hat ein junges Lehrerpaar die konkreten Schwierigkeiten beschrieben und den Wunsch nach einem Vorbereitungsdienst in Teilzeit eindrucksvoll unterstrichen (nds 2-2018, S. 26f). Mit der Dienstrechtsreform hat das Land 2016 den Anspruch auf Teilzeitreferendariat herausgestellt. Das Landesbeamtengesetz sieht vor, dass Beamtinnen und Beamten auf Widerruf, die ihren Vorbereitungsdienst nach dem 31.12.2017 begonnen haben, eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen bewilligt werden kann. Das gilt also auch für Referendarinnen und Referendare. Allerdings fehlen noch die untergesetzlichen Regelungen. Mit einer entsprechenden Verordnung und Änderung der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP) lässt das Schulministerium auf sich warten. Viele angehende Referendarinnen und Referendare haben nach der Gesetzesänderung darauf vertraut, dass das Ministerium die entsprechenden Regelungen rechtzeitig erlässt, um mit dem Einstellungstermin im Mai 2018 erstmals ein Referendariat in Teilzeit zu schaffen. Sie erwarten zudem eine Regelung, die mehr als 25% Zeitreduktion ermöglicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2411 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 845 mit Schreiben vom 18. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Wann wird die Verordnung und Änderung der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung“ (OVP) mit dem Ziel der Einführung des Teilzeitreferendariats vorliegen? § 64 Abs. 2 LBG ermächtigt die jeweiligen obersten Landesbehörden, Regelungen zu treffen, nach denen Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 bewilligt werden kann, soweit die Struktur der Ausbildung nicht entgegensteht und den unverzichtbaren Erfordernissen der Ausbildung Rechnung getragen wird. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine Änderungsverordnung für die OVP, die ermöglichen und sicherstellen soll, dass eine Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst mit den komplexen Erfordernissen der Ausbildung vereinbar wird. 2. Wann werden die ersten Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ihr Referendariat in Teilzeit absolvieren können? 3. Ist geplant, dass auch während der Ausbildung ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit bzw. umgekehrt möglich sein wird? 4. Welche Teilzeitgrade sind geplant? 5. Wie wird das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit auswirken? (Bitte in Bezug auf Dauer des Vorbereitungsdienstes, Umfang des bedarfsdeckenden Unterrichts (BdU), Ausbildungszeit am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Höhe der Besoldung ausführen.) Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zu den beabsichtigten Änderungen der OVP soll in Kürze eine breite Anhörung der beteiligten Verbände und Organisationen erfolgen. Eine abschließende Entscheidung über die konzeptionelle Ausgestaltung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit kann erst nach Auswertung dieser Anhörung getroffen werden. Gleiches gilt für die Entscheidung über den konkreten Einstellungstermin, mit dem die Ableistung eines Vorbereitungsdienstes in Teilzeit erstmals eröffnet wird.