LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2412 18.04.2018 Datum des Originals: 18.04.2018/Ausgegeben: 23.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 872 vom 13. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2184 Warum sagt die Landesregierung nicht, wie sie jetzt selber die die Ortsumgehung Rommerskirchen realisieren will und arbeitet stattdessen Zeiträume vor der Priorisierung im Jahr 2015 auf? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Drucksache 17/2138 hat die Landesregierung dokumentiert, dass sich die Realisierung der B477n als Ortsumgehung Rommerskirchen nicht im aktuellen Arbeitsprogramm befindet. Die Landesregierung muss zudem einräumen, dass die Priorisierung 2015 durch die Vorgängerregierung erfolgt ist und dass es der damaligen NRW-Landesregierung dann auch 2016 gelungen ist, die Straße mit vordringlichem Bedarf im Fernstraßenbedarfsplan des Bundes einzustufen. Leider beschäftigen sich die ministeriellen Experten für Propaganda und Agitation dann in Drucksache 17/2138 aber lieber mit angeblichen Versäumnissen von 2012 bis 2014, statt etwas zur aktuellen Arbeit zu sagen. Im Rahmen der Legendenbildung wird sogar ausgeblendet, dass die Einsparung von 131 Planungsstellen (Vollzeitäquivalenten) in der Zeit der Landesregierung 2005 bis 2010 unter der Überschrift „Privat vor Staat“ entstanden ist. Erschreckend für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in Rommerskirchen bleibt aber, dass die Landesregierung sich mit Drucksache 17/2138 zum aktuellen Stand und weiteren Fortgang des Planungsstandes ausschweigt. Das muss vor Ort erschrecken und abschrecken. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 872 mit Schreiben vom 18. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2412 2 1. Ab welchem konkreten Planungsfortschritt wird die B477n von der Landesregierung in das Arbeitsprogramm wieder aufgenommen werden? Es ist vorgesehen, die Maßnahme in das Arbeitsprogramm 2019 aufzunehmen. Dies geschieht mit dem Planungsstand von 2012. Seit diesem Jahr ist die Linienabstimmung abgeschlossen. 2. Bis zu welchem Datum stellt die Landesregierung die Erstellung des Vorentwurfs sicher? Üblicherweise ist der Planungsfortschritt abhängig von den naturschutzfachlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Es ist von einer Zeit von 2 bis 4 Jahren für die Erstellung des Vorentwurfs auszugehen. Wie in der Drucksache 17/2138 bereits ausführlich dargestellt, hat es die Vorgängerregierung seit 2012 leider versäumt, die Planung nachhaltig voranzutreiben. Hätte die Vorgängerregierung 2012 die Planungsaktivitäten nicht weitestgehend eingestellt und den Vorentwurf weiter betrieben, könnte dieser heute bereits fertig sein. 3. Welche konkreten Planungskapazitäten der Straßenbauverwaltung und von Ingenieurbüros wird die Landesregierung in 2018 in das Vorantreiben der Ortsumgehung Rommerskirchen investieren (Benennung von Stundenkontingenten und Budgets)? Zurzeit werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, im Jahr 2019 die Planung nachhaltig anzugehen. Zusätzlich ist bereits in den nächsten Monaten vorgesehen, abschließende , die Linienabstimmung ergänzende Details (Knotenpunktsgestaltung) mit dem Bundesverkehrsministerium zu besprechen. 4. Wird die Landesregierung die Verkehrsachse der B477 in die Betrachtungen der Strukturkommission für den Wandel in den Braunkohlerevieren einbringen, wo auch vorzeitige Realisierung-Notwendigkeiten aus anderen Braunkohlerevieren für den Infrastrukturausbau eingebracht werden? Sobald sich die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehene Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ gebildet hat und arbeitsfähig ist, wird die Landesregierung die erforderlichen Maßnahmen für einen erfolgreichen Strukturwandel im Rheinischen Revier dort an geeigneter Stelle einbringen. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die B 477 bereits im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2412 3 5. Ist das für Verkehr zuständige Mitglied der Landesregierung bereit, die unhaltbaren Verkehrsbelastungen in Rommerskirchen bei einem Vor-Ort-Termin selber in den Blick zu nehmen? Die Landesregierung ist über die Situation vor Ort im Bilde. Daher wird die Maßnahme wie oben bereits dargestellt nach Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen in diesem Jahr in das Arbeitsprogramm 2019 aufgenommen. Eine frühere Aufnahme war leider trotz der bekannten Situation vor Ort nicht möglich, weil die Vorgängerregierung es versäumt hat, die Planung seit 2012 nachhaltig voranzutreiben.