LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2417 18.04.2018 Datum des Originals: 18.04.2018/Ausgegeben: 23.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 918 vom 23. März 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/2285 Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine anhaltend hohe Nitratbelastung kann insbesondere bei Säuglingen und Kindern zu erheblichen Gesundheitsschäden führen. Nitrit, zum dem Nitrat im menschlichen Körper umgewandelt wird, kann sogar krebserregend sein. Grundsätzlich ist eine zu hohe Nitratbelastung für den Menschen schädlich, sogar giftig. Eine überhöhte Nitratbelastung im Grundwasser stellt aber nicht nur eine Bedrohung für den Menschen dar, sondern auch für das gesamte Ökosystem der Gewässer und deren Lebensräume für Tiere. Zusätzlich verursacht eine hohe Nitratbelastung eine aufwendige Aufbereitung des Trinkwassers und damit steigende Kosten für die Verbraucher. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 918 mit Schreiben vom 18. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellen sich die Nitratbelastungen der Messstellen im Kreis Euskirchen jeweils seit dem Jahr 2005 dar? 2. Welche Überschreitungen der Grenzwerte hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahr und Messstelle aufschlüsseln)? Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 840 (Drs. 17/2209) wird hingewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2417 2 Das Fachinformationssystem ELWAS ist ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in Nordrhein-Westfalen, welches alle im Rahmen von behördlichen Messungen erhobenen Daten öffentlich bereitstellt. Die dokumentierten Messwerte des Kreises Euskirchen sind unter www.elwasweb.nrw.de/elwasweb / abrufbar. Detaillierte Informationen zu der Nitratentwicklung im Grundwasser des Kreises sind zudem dem Fachbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) „Nitrat im Grundwasser - Situation 2010 bis 2013 und Entwicklung 1992 bis 2011 in Nordrhein- Westfalen – Anlage 2“ zu entnehmen. https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/fachberichte/?tx_cart _product%5Bproduct%5D=151&cHash=a1e320976aec31603d8c098adaae053a (s. auch Landtags-Vorlage 16/2437 vom 18.11.2014 - Nährstoff- und Nitratbericht für Nordrhein-Westfalen) 3. Welche Ursachen liegen den Überschreitungen im Kreis Euskirchen jeweils zugrunde (bitte jeweils nach Jahr und Messstelle aufschlüsseln)? Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 840 (Drs. 17/2209) wird hingewiesen. Die erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser des Kreises Euskirchen sind größtenteils auf landwirtschaftliche Beeinflussung, stellenweise aber auch auf Einflüsse aus Besiedlung und Industrie zurückzuführen. Genauere Daten sind dem oben genannten Fachinformationssystem ELWAS und dem Nitratbericht des LANUV NRW zu entnehmen. 4. Welche Schritte erwägt die Landesregierung um die Einhaltung der Nitratgrenzwerte im Grundwasser im Kreis Euskirchen konsequent sicherzustellen und Überschreitungen entgegenzuwirken? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren und Probleme durch die Nitratbelastungen im Grundwasser im Kreis Euskirchen? Die Fragen 4. und 5. werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 721 (Drs.17/2024), 722 (Drs.17/2035) und 840 (Drs. 17/2209) wird hingewiesen. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer und damit verbundener Ökosysteme und können zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung führen. Um Gesundheitsbeeinträchtigungen auszuschließen, wird die Einhaltung des Trinkwassergrenzwertes in der öffentlichen Trinkwasserversorgung von den Wasserversorgungsunternehmen durch verschiedene Vermischungs- oder Aufbereitungsprozesse gewährleistet, deren finanzieller Aufwand auf die Trinkwasserpreise umgelegt wird. Bei privaten Hausbrunnen sind technische Aufbereitungsverfahren oftmals aus Kostengründen nicht realisierbar, so dass hier nur Nutzungsbeschränkungen oder die Stilllegung in Betracht kommen. In den Gebieten mit hoher landwirtschaftlicher Nutzung sind verstärkte und gemeinsame Anstrengungen von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft (Kooperationen) erforderlich. Grundsätzlich möchte die Landesregierung die positiven Ansätze aus den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2417 3 Trinkwasserschutzkooperationen in noch stärkerem Maße für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nutzbar machen und für eine verbesserte Ausgestaltung der Agrarförderungsprogramme nutzen. Zur Verminderung der Nitrat-Einbringung setzt die Landesregierung zudem auf eine erfolgreiche Umsetzung der mit der Novellierung der Düngeverordnung des Bundes erforderlichen Maßnahmen.