LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2425 19.04.2018 Datum des Originals: 18.04.2018/Ausgegeben: 24.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 890 vom 20. März 2018 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/2227 Wie steht es um PIA? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten Praxisintegrierten Ausbildung (PIA) eine dreijährige fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in zu absolvieren. Die PIA-FachschülerInnen sollen über die gesamte Ausbildungsdauer eine Vergütung für ihre Tätigkeit am Lernort Kita, der sozialpädagogischen Einrichtung in der sie angestellt sind, erhalten. Die Vergütung kann je nach Anstellungsträger, Kommune und Ausbildungsjahr unterschiedlich ausfallen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 890 mit Schreiben vom 18. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. An welchen Schulen wird PIA in NRW angeboten? (Bitte nach Schulen und Plätzen einzeln aufschlüsseln.) Die Zahl der Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung kann, differenziert nach Schulen und Jahrgängen, nachfolgender Tabelle entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2425 2 1 2 3 Reg.-Bez. Düsseldorf 411 358 216 985 Düsseldorf, BK Kaiserswerther Diakonie 60 56 47 163 Düsseldorf, BK St.Ursula 59 50 25 134 Remscheid, BK Käthe-Kollwitz 34 24 - 58 Wuppertal, BK Kohlstraße 24 - - 24 Mettmann, BK Neandertal 30 18 17 65 Velbert, BK Bleibergquelle 33 29 28 90 Viersen, BK Viersen-Dülken 43 24 19 86 Düsseldorf, BK LVR-Berufskolleg 53 67 38 158 Neukirchen-Vluyn,BK Neukir. Erziehungsv. - 24 - 24 Düsseldorf, BK Elly-Heuss-Knapp-Schule 26 - - 26 Mönchengladbach, BK Hephata 22 29 18 69 Wuppertal, BK Ita-Wegman 27 37 24 88 Reg.-Bez. Köln 237 160 262 659 Bonn, BK Robert-Wetzlar - - 23 23 Köln, BK des Erzbistums Köln 25 25 20 70 Bergheim, BK Kettelerstr. - - 23 23 Köln, BK Michaelshoven 33 - - 33 Aachen, BK Käthe-Kollwitz-Schule 62 27 26 115 Stolberg, BK Am Obersteinfeld - - 94 94 Köln, BK Ehrenfeld 28 32 24 84 Waldbröl, BK IWK gGmbH FS f. Heilerzieh. 25 13 - 38 Siegburg,BK Fachsch.f.Sozialp.A.d.Tongr. 64 63 52 179 Reg.-Bez. Münster 54 49 29 132 Münster,BK Ernähr-Hausw-Soz.Gesundheitsw 27 28 - 55 Castrop-Rauxel, BK Wartburgstr. 27 21 29 77 Reg.-Bez. Detmold 176 163 133 472 Herford, BK Elisabeth-von-der-Pfalz 28 25 25 78 Paderborn, BK Edith-Stein 30 26 20 76 Bad Oeynhausen, BK Wittekindshof 39 36 21 96 Bielefeld,BK Friedrich-von-Bodelschwingh 24 26 19 69 Bielefeld, BK der AWO 26 22 26 74 Herford, BK der Arbeiterwohlfahrt 29 28 22 79 Reg.-Bez. Arnsberg 211 205 126 542 Bochum, BK Alice-Salomon-Berufskolleg 58 51 44 153 Dortmund, BK Gisbert-von-Romberg 54 43 39 136 Hamm, BK Elisabeth-Lüders 24 10 17 51 Witten, BK Comenius 46 48 26 120 Lippstadt, BK Marienschule - 28 - 28 Bestwig, BK Bergkloster 29 25 - 54 Quelle : Amtliche Schuldaten NRW Schülerinnen und Schüler der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in Nordrhein-Westfalen nach Schulen und Jahrgängen - 2017/18 Regierungsbezirk / Berufskolleg Jahrgang zusammen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2425 3 2. Wie viele Personen absolvieren diese praxisintegrierte Ausbildung bzw. haben diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen? (Bitte einzeln nach Ausbildungsjahrgängen aufschlüsseln.) Die Zahl der bestandenen Abschlüsse der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) in den Jahren 2013 bis 2017 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. 3. Wie viele schulische ErzieherInnen-Ausbildungsplätze existieren in Nordrhein- Westfalen, für die Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren erhoben werden? (Bitte einzeln nach Schule und Höhe und Art der Beiträge aufschlüsseln.) Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2016 (SGV. NRW. 100) und § 92 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052) wird Schulgeld nicht erhoben. Daher werden an den öffentlichen Schulen keine der in der Frage genannten Positionen erhoben. Die Landesverfassung lässt für Ersatzschulen die Erhebung von Schulgeld grundsätzlich zu, erlaubt den Ersatzschulen aber auch, zu Lasten des Landes auf die Erhebung von Schulgeld zu verzichten (Artikel 9 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Sofern Ersatzschulen Schulgeld erheben, ist zu beachten, dass die Ersatzschule grundsätzlich von allen Eltern und Schülerinnen und Schülern ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage in Anspruch genommen werden können muss (Sonderungsverbot). Da genehmigte Ersatzschulen vom Land bezuschusst werden, ist im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung geregelt, dass ein etwaiges Schulgeld im Ersatzschulhaushalt zu vereinnahmen ist und damit den Landeszuschuss verringert. Zu der Frage, inwieweit Ersatzschulen von der Möglichkeit, Schulgeld zu erheben, Gebrauch machen, kann keine Auskunft gegeben werden, da dies über die Amtlichen Schuldaten nicht Abschlussjahr bestandene Abschlüsse 2013 214 2014 289 2015 392 2016 456 2017 658 Quelle : Amtliche Schuldaten NRW Bestandene Abschlüsse der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) nach Abschlussjahren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2425 4 erhoben wird. Da - wie vorstehend ausgeführt – vereinnahmtes Schulgeld den Landeszuschuss entsprechend verringert, ist davon auszugehen, dass von dieser Möglichkeit wenige Ersatzschulen Gebrauch machen. Eine statistische Sondererhebung war aufgrund der vorgegebenen Bearbeitungszeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht realisierbar. 4. Wie viele schulische ErzieherInnen-Ausbildungsplätze existieren in Nordrhein- Westfalen, für die kein Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren erhoben werden? (Bitte einzeln nach Schule aufschlüsseln.) Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen zur Erzieherin/ zum Erzieher kann, differenziert nach Schulen und Jahrgängen, Anlage 1 entnommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass in den in der Anlage angeführten Bildungsgängen der Ersatzschulen kein Schulgeld und keine Aufnahme- und Prüfungsgebühren erhoben werden. Zur Begründung der Annahme wird auf die Antwort zu 3. verwiesen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, praxisintegrierte Ausbildungsmodelle auszuweiten, um die Attraktivität der ErzieherInnen- Ausbildung zu erhöhen? Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich in den letzten Jahren als attraktive Organisationsform neben der bisherigen Organisa-tionsform, mit überwiegend fachtheoretischem Unterricht in den ersten beiden Jahren und überwiegend fachpraktischer Ausbildung im dritten Fachschuljahr, etabliert. Die Landesregierung sieht in dieser Organisationsform eine attraktive Variante, um das Interesse und die Nachfrage an eine Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher zu erhöhen.