LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2439 20.04.2018 Datum des Originals: 19.04.2018/Ausgegeben: 25.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 898 vom 20. März 2018 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann, Jochen Ott und Martin Börschel SPD Drucksache 17/2235 Wann verkauft der BLB der Stadt Köln die Fläche für die neue Gesamtschule am Walter- Pauli-Ring in Kalk? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln ist die Realisierung einer neuen Gesamtschule am Walter-Pauli-Ring im Stadtteil Kalk vorgesehen. Diese befindet sich im Eigentum des Landes, Die Stadt Köln hat bereits vor geraumer Zeit ihr dringendes Interesse am Erwerb dieser Fläche für eine schulische Nutzung zum Ausdruck gebracht. Ein Verkauf ist bislang nicht erfolgt. Bereits im Jahr 2015 hat der BLB laut Stadt Köln (Drucksache 0582/2016) ihre grundsätzliche Verkaufsbereitschaft bekundet, selbst wenn die Fläche zwischenzeitlich als Interimsstandort während des Neubaus des neuen Ingenieurswissenschaftlichen Zentrums benötigt wird. Parallel hat sich die Lage der Gesamtschulen in Köln dramatisch zugespitzt: Fast 1.000 Schülerinnen und Schüler konnten allein in diesem Jahr nicht an Gesamtschulen angenommen werden, weil die notwendigen Plätze fehlten. Hauptproblem ist das Fehlen von geeigneten Flächen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 898 mit Schreiben vom 19. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Hält die neue Landesregierung an ihrer Bereitschaft fest, das Grundstück an die Stadt Köln zu veräußern? 2. Wann ist mit dem Beginn der Kaufverhandlungen zu rechnen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2439 2 3. Wie lange werden diese andauern? 4. Wie ist das Verfahren bzgl. Zeitplan und Ablauf der Veräußerung? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft fest, das Grundstück an die Stadt Köln zur Errichtung einer Schule zu verkaufen. Ein Verkauf ist aber nur dann möglich, wenn das Grundstück in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung der Aufgaben des Landes benötigt wird. Das in Rede stehende Grundstück wird jedoch bis voraussichtlich Ende 2026 als Interimsfläche während der ersten Bauphase des Ersatzneubaus für das benachbarte Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) der Technischen Hochschule Köln benötigt. Die genaue Dauer der Nutzung hängt von der Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauphase des Ersatzneubaus IWZ ab. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung mit Gesamt-schulplätzen in Köln vor dem Hintergrund der unklaren Umstände der Umstellung von G8 auf G9? In der Stadt Köln reichen die vorhandenen Gesamtschulplätze auch zum Schuljahr 2018/2019 nicht aus, um Schülerinnen und Schülern einen Platz an der gewünschten Schulform Gesamtschule anbieten zu können. Die Stadt Köln hat auf diese Situation reagiert und neben den bereits bestehenden 14 Gesamtschulen (11 öffentliche und drei in freier Trägerschaft) zum Schuljahr 2018/2019 zwei weitere öffentliche Gesamtschulen errichtet – die Gesamtschule Wasseramselweg mit sechs Zügen und die Gesamtschule Helios mit vier Zügen. Jedoch kann auch mit diesen beiden Schulen der Bedarf an Gesamtschulplätzen in der Stadt Köln weiterhin nicht gedeckt werden. Die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln stehen deshalb in einem beständigen und engen Austausch mit dem Ziel, das Schulangebot an Gesamtschulplätzen in der Stadt Köln weiter auszubauen. Ein ersichtlicher Bezug zu der Umstellung von G8 zu G9 ist hierbei nicht gegeben.