LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2442 20.04.2018 Datum des Originals: 20.04.2018/Ausgegeben: 25.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 863 vom 13. März 2018 der Abgeordneten Wibke Brems und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2175 Welche Folgen hat die angekündigte Zerschlagung von innogy durch RWE und E.On für die Beschäftigten und Kommunen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11. März 2018 überraschten die RWE AG und E.On SE mit der Nachricht, sich über eine Übernahme der RWE-Tochter innogy SE durch die E.On SE und damit in Zusammenhang stehender Umstrukturierungen weitgehend einig zu sein. Demnach soll die innogy SE an die E.On SE gehen, wofür die RWE AG eine Beteiligung an der E.On SE erhalten soll. Der Geschäftsbereich der innogy SE, der sich mit Erneuerbaren Energien befasst, soll nach der Übernahme wieder zur RWE AG gehen. Zusätzlich soll auch das Geschäft der E.On SE mit Erneuerbaren Energien zukünftig Teil der RWE AG sein. Durch diese Veränderungen soll sich die RWE AG stärker auf das Geschäftsfeld der Energieerzeugung konzentrieren, während die E.On SE sich stärker auf das Endkundengeschäft und den Netzbetrieb fokussiert. Als Folge wird bereits ein massiver Arbeitsplatzabbau angekündigt. Mit dieser weitreichenden Umstrukturierung der größten deutschen Energieversorgungsunternehmen findet unter anderem eine weitere Fokussierung der Marktmacht im Energiesektor statt. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 863 mit Schreiben vom 20. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über mögliche Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RWE AG, E.On SE und innogy SE, insbesondere zu Planungen, die den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge hätten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2442 2 3. Welche Informationen hat die Landesregierung über mögliche Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen für die kommunalen Aktionäre der RWE AG? 4. Welche Informationen hat die Landesregierung über mögliche Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen für Beteiligungen der innogy SE an kommunalen Unternehmen in NRW? Die Fragen 1, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu den angefragten möglichen Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen steht die Landesregierung im Kontakt mit den Unternehmensleitungen sowie den Sozialpartnern. Die in den entsprechenden Presseberichterstattungen bekanntgewordenen Informationen wurden dabei bestätigt. Demnach werden die geplanten Umstrukturierungen von den Gewerkschaften wie auch vom Verband der kommunalen RWE-Aktionäre grundsätzlich positiv eingeschätzt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei den geplanten Umstrukturierungen um unternehmerische Entscheidungen handelt, die insbesondere für Nordrhein-Westfalen als Standort der Hauptsitze der beteiligten Unternehmen jedoch eine große wirtschafts-, energieund beschäftigungspolitische Bedeutung aufweisen. Hinsichtlich des geplanten Abbaus von Arbeitsplätzen im Zuge der Integration führt die gemeinsame Pressemeldung von E.ON und RWE vom 12.03.2018 aus, dass „maximal 5.000 der dann insgesamt deutlich über 70.000 Arbeitsplätze bei der erweiterten E.ON im Zuge der Integration abgebaut“ werden. RWE erwartet durch die geplanten Umstrukturierungen „in den kommenden Jahren insgesamt keinen Personalabbau“. Die Landesregierung verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und stellt in Gesprächen mit den Beteiligten wie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Arbeitsplatz- und Standorterhalt in den Vordergrund. 2. Welche kartellrechtlichen Fragestellungen sind von welchen Kartellbehörden im Vorfeld der geplanten Transaktionen zu bewerten? Bei der von den Unternehmen RWE AG und E.ON SE mitgeteilten geplanten Transaktionen handelt es sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen um einen Sachverhalt, der der Zusammenschlusskontrolle, auch Fusionskontrolle genannt, unterliegen könnte. Hierfür ist nicht die Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig, sondern aufgrund der bundesweiten, ggf. EU-weiten Bedeutung, das Bundeskartellamt bzw. die Europäische Kommission. 5. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Informationen über die geplanten Umstrukturierungen die zum Teil erheblichen Aktienkäufe von diversen Aufsichtsratsmitgliedern der betroffenen Unternehmen RWE AG und innogy SE seit Beginn dieses Jahres? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung Aktienkäufe von Aufsichtsratsmitgliedern zu bewerten. Zuständige Stelle für die Wertpapieraufsicht ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).