LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2443 20.04.2018 Datum des Originals: 19.04.2018/Ausgegeben: 25.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 911 vom 28. März 2018 des Abgeordneten Andreas Kossiski SPD Drucksache 17/2269 Zuständigkeit für die Militärringstraße Köln-Longerich herstellen - Infrastruktur verbessern. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 10. November 2016 hat die Bezirksregierung Köln den Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke beschlossen. Straßen.NRW bereitete das Bauvorhaben vor und am 14. Dezember 2017 wurde dann der erste Spatenstich gesetzt. In unmittelbarer Nachbarschaft zu diesen Bauvorhaben liegt die Militärringstraße in Köln- Longerich. Diese Straße ist durch folgende Kriterien eng mit den o.g. Maßnahmen verbunden: Mit dem LKW-Führungskonzept der Stadt Köln von Oktober 2012 wird der LKW-Verkehr über die Hauptverkehrsstraßen in den Außenbezirken zu den Verbrauchern geführt. Die Militärringstraße ist im Kölner Norden eine der Hauptverkehrsstraßen. Innerhalb des Autobahnringes der A1 und der A4 führt sie komplett um das linksrheinische Köln. In den letzten Jahren hat sich das Verkehrsaufkommen auf der Militärringstraße durch die Ansiedlung von Transportunternehmen, Logistikfirmen und Industrieerweiterungen verändert. Weiter verschärft wird diese Situation durch die Verkehrsbeschränkungen der A1 im Zuge der Leverkusener Autobahnbrücke mit Fahrverboten für LKW mit einem Gesamtgewicht größer als 3,5 Tonnen. Die Militärringstraße fungiert als BAB-Bedarfsumleitung bei Störungen auf der A1. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 911 mit Schreiben vom 19. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2443 2 1. In welcher Zuständigkeit liegt die Militärringstraße im Bereich Köln-Longerich? Die Zuständigkeit der Militärringstraße liegt als Landesstraße (L 34) beim Land Nordrhein- Westfalen und somit beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. 2. Kann die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in die Wege leiten? Die Landesregierung kann Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in der Baulast des Landes auf Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans sowie der Bau- und Erhaltungsprogramme für Landesstraßen in die Wege leiten. 3. Welche Maßnahmen können von der Landesregierung getroffen werden, um die Lärm- und Gesundheitsbelastung der Anwohner rund um die Militärringstraße zu senken? Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für seine bestehenden Landesstraßen Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung als freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.