LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2447 20.04.2018 Datum des Originals: 20.04.2018/Ausgegeben: 25.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 906 vom 22. März 2018 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/2254 Fragen zum Neubau der JVA Münster Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Januar 2018 wurde bekanntgegeben, dass der Neubau der JVA Münster nordöstlich des Kreuzungsbereichs Freckenhorster Straße / Telgter Straße in unmittelbarer Nähe des Flughafens Münster-Telgte (Berdel) geplant ist. Bei einer Bürgerversammlung im Februar 2018 wurde bekanntgegeben, dass entscheidend für den Standort ein Radius von 10,5km zum Land- und Amtsgericht sei. An den geplanten Standort grenzen unmittelbar landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 906 mit Schreiben vom 20. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen Vorbemerkung der Landesregierung Nach der Entscheidung für einen Neubau der Justizvollzugsanstalt Münster und dem Ausscheiden der Neubauoption auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes der Bundeswehr in Handort hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen seit 2014 die Standortsuche ausgeweitet und nach einer ergebnisoffenen, systemati- schen und in allen Schritten nachvollziehbaren Methodik durchgeführt. Um denjenigen Standort zu finden, der sich unter justizrelevanten , regi- onalplanerischen, umweltfachlichen und weiteren Aspekten am besten für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt eignet, wurde ein objektiver Kriterienkatalog an alle vorhandenen Flächen angelegt. 1. Hat der benachbarte Sportflughafen mit Einschränkungen zu rechnen (z.B. durch eine Regelung einer Mindestflughöhe über das Gebiet der JVA)? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2447 2 2. Muss die umgebende Landwirtschaft mit Einschränkungen zum Schutze der Inhaftierten rechnen (z.B. beim Ausbringen von Gülle oder der nächtlichen Einfahrt der Ernte)? Der Schutzanspruch der Inhaftierten und des Personals des geplanten Neubaus der JVA Münster hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen durch Gerüche oder Lärm, insbesondere soweit diese von landwirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. der Ausbringung von Gülle oder der Einfahrt der Ernte ausgehen, unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem von Wohnnutzungen. Insoweit muss die angrenzende Landwirtschaft mit keinen von anderen Planungen zur Wohnnutzung abweichenden Einschränkungen rechnen. Zur Interessenwahrung der ggf betroffenen benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe wird auf das geltende Bauplanungsrecht verwiesen. 3. Wie kommt der 10,5km-Radius zum Land-und Amtsgericht Münster zustande? Der Suchradius von 10, 5 km ist das Ergebnis einer umfassenden und sorgfältigen Abwägung aller relevanten, insbesondere der justizrelevanten, regionalplanerischen und umweltfachlichen Aspekte unter Berücksichtigung der umfangreichen Erfahrungen des Justizvollzugs. Eingeflossen sind insbesondere die räumliche Nähe der zu errichtenden Justizvollzugsanstalt zu Gerichten, Behörden und Einrichtungen, die Optimierung des mit Gefangenentransporten einhergehenden Personalaufwands sowie die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit.