LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2458 23.04.2018 Datum des Originals: 23.04.2018/Ausgegeben: 26.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 888 vom 15. März 2018 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/2225 Wann kommt endlich der dringend benötigte Ausbau der B258 „Monschauer Straße“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesstraße B 258 („Monschauer Straße“) ist eine vielbefahrene, wichtige Verbindungsachse zwischen der Eifel und dem Oberzentrum Aachen. In der Vergangenheit wurde ein Ausbau dieser Bundesstraße vielfach diskutiert und nach Lösungen gesucht. Im Juni 2016 kündigte der Landesbetrieb Straßen an, kurzfristig in die Arbeit zu einem Vorentwurf einzusteigen. Probleme bezüglich eines Ausbaus ergaben sich regelmäßig in der unterschiedlichen Betrachtung hinsichtlich der Ausbauerfordernis, potenzieller Ausbauabschnitte, der Finanzierung durch den Bund und die potenzielle Anmeldung des Projekts zum Bundesverkehrswegeplan. Insbesondere müssen Ausbaupläne der B258 zwischen der AS Lichtenbusch und dem Relais Königsberg vor dem Hintergrund massiver Pendlerströme aus dem südlichen Teil der Städteregion Aachen zur A44 und in die Stadt Aachen sowie von der A44 und aus der Stadt Aachen in die Eifel betrachtet werden. In den letzten Jahren war ein regelmäßig steigender durchschnittlicher Tagesverkehr von Kraftfahrzeugen und in deutlich stärkerer Weise auch ein steigender Tageswert von Schwerverkehr zu verzeichnen. Nicht nur für Pendler, sondern auch für Anwohner ergibt diese Situation eine zunehmend stärker werdende Belastung. Ein angemessener Ausbau zur Verbesserung des fließenden Verkehrs in beide Richtungen und die Lärmminderung für Anwohner wird als notwendig und sinnvoll erachtet um nicht nur den Wirtschaftsstandort der Eifelgemeinden zu stärken und die Berufspendler zu entlasten, sondern auch die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm, Staus und staubedingt höherem Schadstoffausstoß zu schützen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 888 mit Schreiben vom 23. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2458 2 1. Wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung des durchschnittlichen Tagesverkehrs (DTV) von Kraftfahrzeugen und Schwerverkehr im Bereich der B258 „Monschauer Straße“ zwischen der Anschlussstelle Lichtenbusch und dem Relais Königsberg ein? Der DTV wird in dem Abschnitt von der Anschlussstelle Lichtenbusch bis zum Relais Königsberg (L 233) nach einer Verkehrsuntersuchung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2025 zwischen 25.000 und 17.000 Kfz/24 Std. liegen (die große Bandbreite ist auf die Verknüpfungen mit anderen Straßen zurückzuführen). Der Schwerverkehranteil liegt laut Prognose zwischen rd. 10 und rd. 5 %. Zurzeit wird die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 aktualisiert. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der außerplanmäßigen Finanzierung des Ausbaus der B258 „Monschauer Straße“ zwischen der Anschlussstelle Lichtenbusch und dem Relais Königsberg vor dem Hintergrund gestiegener Straßenbaumittel des Bundes für NRW? Bei Um- und Ausbaumaßnahmen mit Kosten über 5 Mio. € ist eine Einstellung in den Bundeshaushalt zu beantragen. Sobald die Einstellung erfolgt ist, werden die finanziellen Mittel für den Bau der Maßnahme bereitgestellt. Der Landesregierung sind keine Gründe bekannt, die derzeit gegen eine Finanzierung durch den Bund sprechen würden. 3. Wie weit sind die Planungen eines Vorentwurfs beim Landesbetrieb Straßen.NRW unter eventueller Beteiligung der betroffenen Kommunen fortgeschritten? Bisher konnte zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW kein Einvernehmen über das Planungskonzept erzielt werden. Es ist seitens des Landesbetriebes beabsichtigt, die Arbeiten kurzfristig wieder aufzunehmen. Im nächsten Schritt wird eine umfassende Verkehrsuntersuchung mit Mikrosimulation beauftragt, die als Basis für die weiteren Entwurfsarbeiten dienen wird. Einvernehmen mit der Stadt vorausgesetzt, geht der Landesbetrieb davon aus, dass der Vorentwurf im nächsten Jahr zum Abschluss gebracht und das Planfeststellungsverfahren 2020 eingeleitet werden kann. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit eines Ausbaus der B258 „Monschauer Straße“ zur Förderung ländlicher Unternehmen im klein- und mittelständischen Bereich vor dem Hintergrund potenzieller wirtschaftlicher Schäden bei einem Nichtausbau ein? Der Ausbau der B258 zielt auf eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Monschauer Straße ab. Davon würden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren, die diesen Streckenzug nutzen. Zu potenziellen wirtschaftlichen Schäden im Falle einer ausbleibenden Realisierung des Ausbaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2458 3 5. Bestätigt die Landesregierung die Annahme, ein Finanzierungsproblem zur Umsetzung der Umbaumaßnahme B258 gebe es nicht, da der Landesbetrieb Straßen.NRW ohne zusätzliche Beschlusslagen des Bundes bis zu 20 Mio. Euro Bausumme (die hier erforderlichen Investitionen liegen weit unter dieser Summe) selbst entscheiden könne? Siehe Antwort zu 2.