LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2459 23.04.2018 Datum des Originals: 23.04.2018/Ausgegeben: 26.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 887 vom 21. März 2018 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/2224 Oberhausen: Kein Türkisch mehr am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bisher konnten türkischstämmige Schüler Türkisch als zweite Fremdsprache am Bertha-von- Suttner-Gymnasium in Oberhausen, als einziges Gymnasium im Regierungsbezirk Düsseldorf, wählen. Somit gilt Türkisch dann als zweite Fremdsprache und Hauptfach wie Latein oder Französisch. Das „Bertha“ ist gerade wegen dieses Fremdsprachen-Angebots für viele Schüler interessant. Es sind aber kaum Lehrer für dieses Fach mit der Lehrbefähigung fürs Gymnasium zu bekommen. Deshalb soll Türkisch kein Hauptfach mehr am „Bertha“ sein. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 887 mit Schreiben vom 23. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welche Bedeutung haben fremdsprachliche Fächer an Gymnasien aus Sicht der Landesregierung? Die Landesregierung misst den fremdsprachlichen Fächern eine hohe Bedeutung zu. Mehrsprachigkeit ist eine der Stärken unseres Landes. Das breite Angebot, die intensive und anwendungsorientierte Förderung des Fremdsprachenlernens sorgen dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler die gelebte Mehrsprachigkeit in unserem Land erfahren und auf die Herausforderungen unserer mehrsprachigen Welt vorbereitet werden. Elf moderne Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Türkisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch, Hebräisch) werden an unseren Schulen angeboten. Kernlehrpläne sorgen in allen elf Fremdsprachen dafür, dass der Unterricht auf hohe und verbindliche Standards ausgerichtet ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2459 2 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien haben daher im Laufe ihrer Bildungslaufbahn die Möglichkeit, bis zu vier Fremdsprachen zu lernen. 2. Welche Bedeutung haben aus Sicht der Landesregierung der „Herkunftssprachliche Unterricht“? Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist fester Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik. Die Durchführung von HSU für Kinder und Jugendliche, die öffentliche Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes. Für den HSU sind im Landeshaushalt 886 Stellen etatisiert. Sie dienen dem Unterricht in rund 20 Sprachen. Dies ist ein deutliches Signal dafür, wie hoch wir in NRW den Stellenwert der verschiedenen Sprachen, die unsere Kinder und Jugendlichen mitbringen, wertschätzen. Die Bedeutung des HSU wird in zwei Gesetzen hervorgehoben: § 2 Abs. 10 Schulgesetz und § 2 Abs.3 des Teilhabe-und Integrationsgesetzes NRW. Nach regelmäßiger Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgreiche Sprachprüfung am Ende der Sekundarstufe I mangelhafte Leistungen in einer Pflichtfremdsprache ausgleichen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die einzige Möglichkeit, im Regierungsbezirk Düsseldorf am Bertha-von-Suttner-Gymnasium, Türkisch als zweite Fremdsprache wählen zu können? 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um auch in der Zukunft türkischstämmigen Schülern am Bertha-von-Suttner-Gymnasium es zu ermöglichen, als zweite Fremdsprache Türkisch wählen zu können? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Ministerium für Schule und Bildung begrüßt das Angebot der Schule, Türkisch als zweite Fremdsprache anwählen zu können. Die Bereitstellung eines dauerhaften Kursangebotes in türkischer Sprache setzt aber voraus, dass eine langfristig stabile Zahl von interessierten Schülerinnen und Schülern vorhanden ist. Sollte diese Voraussetzung gegeben sein, wird das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit der oberen Schulaufsichtsbehörde entsprechende Maßnahmen prüfen, die ein Unterrichtsangebot ermöglichen könnten.