LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2460 23.04.2018 Datum des Originals: 19.04.2018/Ausgegeben: 26.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 901 vom 21. März 2018 der Abgeordneten Stefan Kämmerling und Sven Wolf SPD Drucksache 17/2243 Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter der Überschrift „Ministerin mit „Vaterlandsliedern““ berichtet in ihrer Ausgabe vom 21.03.2018 (http://www.wz.de/home/politik/nrw/heimatkongress-ina-scharrenbach-eineministerin -mit-vaterlandsliedern-1.2645232) die Westdeutsche Zeitung (WZ) über den am 17.03.2018 in Münster vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MHKBG) durchgeführten Heimatkongress. Das Ministerium teilt am 17.03.2018 in einer Pressemitteilung u.a. folgendes mit: „…Der Heimatkongress in Münster gab Ehrenamtlichen die Möglichkeit, ihre Ideen zum Thema Heimat öffentlich zu machen….“. Als eines von vier Bildern veröffentlichte das MHKBG, ebenfalls am 17.03.2018, ein solches, auf welchem Frau Ministerin Scharrenbach mit dem Sänger Heino auf dem Heimatkongress für Fotografen gemeinsam posiert. Auf diesem vom Ministerium veröffentlichten und bis heute im Internet herunterladbarem Bild halten Heino und die Ministerin gemeinsam eine Schallplatte mit dem Titel „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“, die auf zahlreichen Onlinebörsen käuflich erworben werden kann. Auf dem Cover der Schallplatte heißt es zu deren Inhalt unter der Überschrift „Ein Wort zur Sache“ unter anderem: „…Von besonderem Nutzen sind die Liedertexte für Kinder, die, auch im Rahmen des Schulunterrichts, mit dem deutschen Liedgut vertraut gemacht werden…“. „…Eine einmalige Gelegenheit, das deutsche Liedgut nicht in Vergessenheit geraten zu lassen…“. „Unsere Experten sind auf ständiger Suche nach alten Schätzen deutscher Volksmusik. In sorgfältiger Arbeit werden Liedfragmente zusammengetragen, was oftmals nur durch die Hilfe einiger Mitbürger und Vereine, die die Tradition pflegen, ermöglicht wird….“. Auf derselben Coverseite sind in großer Schrift die 24 Musikstücke der Doppel-LP mit ihren Titeln beschrieben. Ausweislich der Berichterstattung der WZ, sind mehrere dieser Stücke auch Bestandteil des SS-Liederbuches gewesen. Heino, so sieht es die WZ in ihrem Artikel, besänge auf dem Doppelalbum „…eine „deutsche“ Heimatund Vaterlandsvorstellung, die mit Ausnahme des „Steigerliedes“ keinen NRW-Bezug…“ habe, dafür aber „…das Staatsgebiet der Bundesrepublik weit…“ überschreite und „…sich ideologisch mit Liedgutsammlungen der Vorstellungswelt von 1938…“ überschneide. Die WZ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2460 2 berichtet weiterhin, laut MHKBG habe sich Heino aus Eigenitiative zum Kongress angemeldet und sei „…nicht auf Initiative und Wunsch von Ministerin Scharrenbach gekommen“. Das Ministerium beschreibt auf seiner Internetseite ähnlich Heinos Aufsuchen und schildert diesen wie folgt: „…Heino war die Überraschung auf dem ersten Heimatkongress des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am Samstag, 17. März 2018 in Münster….“. Dass die WZ einen Ministeriumssprecher so zitiert, dass Heino nicht auf Wunsch der Ministerin den Kongress aufgesucht habe und dass das Ministerium Heinos Besuch selber als Überraschung bezeichnet, steht im Widerspruch zu der Information, dass sämtliche Heimatbotschafter, also auch Heino, sehr wohl vom MHKBG eingeladen worden wären. Angesichts der Personalausstattung des Ministerbüros von Frau Ministerin Scharrenbach vermag zudem zu verwundern, dass nach Aussagen ihres Ministeriums keine Zeit gewesen wäre, die teilweise historisch belasteten Lieder der Heino-LP zu prüfen und das Gastgeschenk des mutmaßlich spontan beim Kongress erschienen Sängers Heino abzulehnen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 901 mit Schreiben vom 19. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hat die Landesregierung den Sänger Heino zum Heimatkongress eingeladen? Wie alle übrigen fast 50 Heimatbotschafter hat auch der in der Frage benannte Künstler eine Einladung zum Heimatkongress erhalten. 2. Warum ist bis heute auf der Internetpräsenz des MHKBG das Foto, mit dem das Ministerium als eines von insgesamt nur vier Fotos auf den Heimatkongress bildlich online „zurückblickt“ und auf welchem Frau Ministerin Scharrenbach für Fotografen das Plattencover des kritisierten Doppelalbums „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ von Heino in den Händen hält, immer noch nicht entfernt worden? Es ist nicht beabsichtigt, das Foto, das als Service für die Medien bereitgestellt worden ist, aus dem Pressebereich zu löschen. 3. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen Heino und der Landesregierung? Keine. 4. Welche inhaltlichen und organisatorischen Absprachen gab es zwischen der Landesregierung und dem Sänger Heino, der während des Heimatkongresses auch einige Worte an die Gäste richtete und damit Teil des Programmablaufs war? Der in der Frage benannte Künstler hat keinen eigenen Programmpunkt erhalten. Der in der Frage benannte Künstler hat - wie alle anderen Heimatbotschafter auch - eine Einladung nebst Programmablauf erhalten. In diesem versandten Programmablauf war der Künstler – wie alle anderen Heimatbotschafter auch – nicht benannt. Erst nach Zusage bekam der Künstler zum Schluss der Pressekonferenz und bei einem kurzen Interview mit dem Moderator Gelegenheit sich zu äußern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2460 3 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Textinhalte der übergebenen Schallplatte im Hinblick auf den von ihr definierten Heimatbegriff? Es wurden insgesamt zwei Schallplatten und vier CDs am Rande des Kongresses überreicht. Diese spiegeln die Bandbreite des musikalischen Schaffens des in der Frage benannten Künstlers wider. Wie bereits mehrfach öffentlich geäußert, bestand bei der Übergabe der Tonträger keine Möglichkeit einer Beurteilung. Die Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den Textinhalten der übergebenen Schallplatte und dem von ihr definierten Heimatbegriff.