LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2466 24.04.2018 Datum des Originals: 24.04.2018/Ausgegeben: 27.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 908 vom 23. März 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2256 Die Bedeutung der Windenergie in NRW im Jahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Windenergie ist in NRW in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) spricht von 18.500 Beschäftigten in der Branche in NRW und, dass in 2016 und 2017 weit über zwei Milliarden Euro investiert wurden1. Offizielle und aktuelle Zahlen werden bisher nicht erhoben, sind für eine verantwortungsvolle Energiepolitik in unserem Land aber unerlässlich. Setzt man die Daten des LEE NRW in Relation, so hängen schon heute ungefähr doppelt so viele Arbeitsplätze an der Windenergie wie an der Braunkohle. Eine Studie aus dem Sommer 2017 erwähnt 8.950 Beschäftigte in Tagebauen und Kraftwerken im Rheinischen Braunkohlerevier2. Ein Widerspruch zu den Zahlen, welche die Landesregierung verbreitet. So sprach zuletzt Minister Pinkwart in der Plenardebatte am 20. Dezember 2017 von 30.000 Beschäftigten in der Braunkohle in NRW. Besonders eine schwarz-gelbe Landesregierung, die nach ihrem Selbstverständnis für eine wirtschaftsfreundliche Politik steht, sollte nicht leichtfertig die Zukunft einer innovativen Industriebranche mit vollkommen überzogenen Einschränkungen aufs Spiel setzen – nur um eine überholte Braunkohleindustrie vor Konkurrenz zu schützen. Die Erfahrungen mit der 1 LEE NRW (2018): http://www.lee-nrw.de/erneuerbare-energien-bilanz-2017-fuer-nrw/ 2 Arepo Consult (2017): “Arbeitsplätze in Braunkohleregionen – Entwicklungen in der Lausitz, dem Mitteldeutschen und Rheinischen Revier“. Download unter: http://www.arepoconsult.com/fileadmin/user_upload/pdf/APBK-Kurzstudie_Gr%C3%BCne.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2466 2 Photovoltaikbranche, in welcher von 2010 bis 2015 über 100.000 Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut wurden3, sollten Mahnung genug sein. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 908 mit Schreiben vom 24. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele Arbeitsplätze hingen in NRW im Jahr 2017 von der Windenergie ab? (bitte getrennt nach direkten und indirekten Beschäftigungseffekten angeben) 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Wertschöpfung, die durch die Windenergie im Jahr 2017 in NRW erzielt wurde? 3. Wie hoch lag der in NRW verbliebene Anteil des Steueraufkommens, welches durch die Windenergie in NRW im Jahr 2017 erzeugt wurde? 4. Wie viele dieser Arbeitsplätze wären bei einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Einschränkungen für die Windenergie in NRW und einem daraus resultierenden faktischen Ausbaustopp ab 2019 gefährdet? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wird insbesondere auf den schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema „Die zukünftige Entwicklung der Windenergiebranche in NRW" (Vorlage 17/132) zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 27. September 2017 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass derzeit im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie die Studie „Umweltfreundliche Energiewandlung, - transport und -speicherung in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet wird. Ziel der Studie ist insbesondere eine vertiefende Untersuchung des Teilmarkts, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land, Kommunen und Wirtschaftsförderer zu identifizieren. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um im Falle einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag genannten Einschränkungen für die Windenergie in NRW und einem daraus resultierenden faktischen Ausbaustopp einen Strukturbruch in der Windenergieindustrie in NRW zu verhindern? Es wird ergänzend auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen dienen dem Erhalt der Akzeptanz der Windenergienutzung in der Bevölkerung. Die geplanten Änderungen werden unter Berücksichtigung von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz vorgenommen. Der vielseitig befürchtete Einbruch beim Windenergiezubau ist vielmehr durch die Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz [EEG] bei der Bürgerenergie und die einhergehende 3 Statista auf Basis von Daten des BMWi: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163993/umfrage/beschaeftigte-in-der-deutschenphotovoltaikbranche / LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2466 3 Fehlentwicklung entstanden. Um den befürchteten Strukturbruch für die Industrie möglichst gering zu halten, hat die Landesregierung schnell gehandelt und erfolgreich eine Bundesratsinitiative zur diesbezüglichen Änderung des EEG initiiert. Am 2. Februar 2018 hat der Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.