LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2468 24.04.2018 Datum des Originals: 24.04.2018/Ausgegeben: 27.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 919 vom 23. März 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/2286 Personalentwicklung in der Kreispolizeibehörde Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sicherheit ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse der Menschen. Auch in ländlichen Räumen muss die Polizei für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar sein, um das Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. Gerade in einem Flächenkreis, wie dem Kreis Euskirchen, wird es für die KPB immer schwieriger, aufgrund der dünnen Personaldecke die nötige Präsenz zu zeigen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 919 mit Schreiben vom 24. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich die BKV der Kreispolizeibehörde Euskirchen von 2005 bis heute entwickelt? Die derzeit gültige BKV 2017 weist für die Kreispolizeibehörde (KPB) Euskirchen im Beamtenbereich rund 249 Planstellen aus. Zur Entwicklung der BKV verweise ich auf die Seite 3 der veröffentlichten Drucksache 16/12643. 2. Wie hat sich die tatsächliche Ist-Stellen-Anzahl der Kreispolizeibehörde Euskirchen von 2005 bis heute entwickelt? Zur Entwicklung des Planstellen-Ist verweise ich auf die Anlage 1 der veröffentlichten Vorlage 16/4573. Am 01.10.2017 betrug das Planstellen-Ist der KPB Euskirchen rund 252 Planstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2468 2 3. Wie stellt sich die Entwicklung von BKV und Ist-Stellen im Verhältnis zu den anderen Polizei- und Landratsbehörden in NRW dar? Während eine Vielzahl der KPB seit 2005 sowohl von einem Rückgang in der BKV wie auch im tatsächlichen IST betroffen waren, verzeichnet die KPB Euskirchen bei der Entwicklung der BKV seit 2005 ein Plus von 2,1%, welches sich mit einem Plus von 2,2% auch in der Entwicklung des Planstellen-IST seit 2005 widerspiegelt. Landesweit konnten die Kreispolizeibehörden im Durchschnitt hier ein Plus von 0,44% erreichen. 4. Wie viele Stellen für Regierungsbeschäftigte sind der KPB Euskirchen bisher zugewiesen worden bzw. werden voraussichtlich in diesem Jahr zugewiesen werden (bitte nach Jahr und Stellenbewertung aufschlüsseln)? Der KPB Euskirchen stehen im Jahr 2018 insgesamt 37,2 Stellen für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung. Nach den Vorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2018 (HWf 2018) sind Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur hinsichtlich ihrer Gesamtzahl verbindlich (§ 6 Abs. 2 HHG). Die Wertigkeiten sind im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personalausgabenbudgets freigegeben. Demnach können Eingruppierungen von den Polizeibehörden im Rahmen des zugewiesenen Personalausgabenbudgets in eigener Verantwortung vorgenommen werden. 5. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Zuweisung dieser Stellen? Die Anzahl der vorgesehenen Stellen für Regierungsbeschäftigte für die Kreispolizeibehörden wird wie im Beamtenbereich ebenfalls über die BKV ermittelt.