LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/248 28.07.2017 Datum des Originals: 27.07.2017/Ausgegeben: 02.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 20 vom 27. Juni 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/52 Ist die Polizei auf „Ende Gelände“ im August 2017 ausreichend vorbereitet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge erwartet die Polizei großangelegte Protest-Aktionen von Braunkohlegegnern Ende August 2017 im Rheinischen Revier, zu dem das Aktionsbündnis „Ende Gelände“ rund 4.000 Teilnehmer angekündigt hat. Veröffentlicht wurde dabei ein „Ultimatum“ in dem es heißt: „Bis zum 23. August 2017 bleibt RWE noch Zeit seine Tagebau zu schließen, die Kraftwerke abzuschalten und die Kohleverstromung einzustellen – verstreicht diese Frist ungenutzt, werden wir das übernehmen.“ Geplant sind hierzu offenbar zwei Veranstaltungsteile: Einer zum Thema „Klima“ und einer als „Aktionstage im Rheinland“. Hierbei sind wohl Blockadeaktionen des Tagebaubetriebs und der Energiewirtschaft in der Region vorgesehen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 20 mit Schreiben vom 27. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Welche Gruppierungen im Umfeld von „Ende Gelände 2017“ sind einer friedlichen, bürgerlichen Protestszene zuzuordnen und welche Gruppierungen aus autonomer-, anarchie- oder Extremismus Szene sind aus polizeilicher Sicht problematisch zu beurteilen? Von den bislang im Zusammenhang mit „Ende Gelände 2017“ bekannten Gruppierungen sind die nachfolgenden Netzwerke bzw. Personengruppen der bürgerlichen Protestszene zuzurechnen; die Aufzählung ist dabei als nicht abschließend zu betrachten: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/248 2 „Bürgerinitiative Buirer für Buir“ „Das gelbe Band“ „BUND, Landesverband Nordrhein-Westfalen“ „Aktionsbündnis Zukunft statt Braunkohle“ „Greenpeace“ „Aktionsbündnis STOP Westcastor“ „Umweltverband Robin Wood“ „Grüne Jugend NRW“ Von einer Beteiligung autonomer oder sonstiger extremistischer Gruppen im Zusammenhang mit dem Protest "Ende Gelände 2017" ist auszugehen. Zu den Unterstützern des Protests gehört u.a. die Interventionistische Linke, über die der Verfassungsschutz NRW bereits im Jahr 2016 berichtet hat. 2. Mit welchen Veranstaltern stehen die Ordnungsbehörden oder die Polizei zur Planung des Klimacamps in Kontakt und welche organisatorischen Zusammenhänge sind zwischen den beiden Veranstaltungsteilen zu sehen? Das Polizeipräsidium Aachen hat als zuständige Polizeibehörde relevante Verbände, wie Greenpeace, Attac, NABU und ortsansässige Landwirte kontaktiert, um hinsichtlich der anstehenden Veranstaltung des „Klimacamps 2017“ frühzeitig in den Dialog zu treten. Nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Aachen wurde durch die „BUNDjugend NRW“ bei den Städten Kerpen, Erkelenz und Bergheim sowie der Gemeinde Merzenich die Nutzung städtischer Flächen (Zeltplätze) zur Durchführung des „camp for future“ im Rahmen des „Klimacamps“ vom 18. bis zum 29. August 2017 angefragt. Zudem liegt dem Polizeipräsidium Aachen eine Anmeldung der „BUNDjugend NRW“ zur Durchführung des „camp for future“ als Versammlung vor. Der Protest firmiert - ebenso wie die Veranstaltungen in den Vorjahren - unter dem Begriff „Klimacamp 2017“ und teilt sich in das „camp for future“, die „Degrowth-Sommerschule“ (vom 18. bis zum 23. August 2017) und die „Aktionstage Ende Gelände“ (vom 24. bis 29. August 2017) auf. Die inhaltliche Gestaltung obliegt der „Degrowth-Sommerschule“ bzw. dem Aktionsbündnis „Ende Gelände“, wobei es sich bei letzterem um ein anonymisiertes Netzwerk handelt. 3. Inwieweit hat die Polizei ihr Einsatzkonzept auf neue Blockade- und Sabotageszenarien erweitert, da bei den letzten Aktionen von „Ende Gelände“ in 2016 in der Lausitz z.B. auch ein Kraftwerk gestürmt worden ist? Die Sicherung der Betriebsgelände steht grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers, in diesem Fall der RWE Power AG. Im Rahmen der Beurteilung der Lage berücksichtigt die Polizei regelmäßig auch neue Erscheinungsformen des Störerverhaltens und passt anlassbezogen Einsatzkonzeptionen darauf an. Das Polizeipräsidium Aachen beabsichtigt unter Beachtung der Spezifika des Einsatzraumes unter anderem die bereits im Vorjahr durchgeführten Maßnahmen zum Schutz der Kraftwerke sowie weiterer strategischer Infrastrukturen zu intensivieren. Die Polizei Aachen hält dabei grundsätzlich an der bewährten Einsatzstrategie fest, die einerseits auf ein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/248 3 konsequentes Einschreiten gegen erkannte Störer und anderseits auf intensiven Dialog und Kommunikation zu allen relevanten Beteiligten setzt. 4. Welcher Kräfteeinsatz ist seitens der Polizei zur Einsatzbewältigung vorgesehen und inwieweit sind Kräfte anderer Bundesländer oder des Bundes angefordert? Die Beurteilung der Lage ist ein fortlaufender und dynamischer Prozess. Darauf basierend erarbeitet die Polizei Aachen ein Einsatz- und Kräftekonzept. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Vor diesem und auch vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren landesweiten Kräftelage zum Zeitpunkt des „Klimacamps 2017“ können derzeit keine Angaben gemacht werden, ob die Anforderung von Kräften anderer Länder bzw. des Bundes erforderlich werden wird. 5. Wie wird sichergestellt, dass für die Strafverfolgung ausreichende erkennungsdienstliche Kapazitäten (Fast-ID, etc.) zur Verfügung stehen, damit keine Tatverdächtigen ohne Identitätsfeststellung wieder freigelassen werden müssen? Das Polizeipräsidium Aachen gewährleistet die erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang werden die Kapazitäten zur erkennungsdienstlichen Behandlung auch unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen angepasst.