LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2488 26.04.2018 Datum des Originals: 25.04.2018/Ausgegeben: 02.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 914 vom 29. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2275 Wie beurteilt die Landesregierung das Skillsharing Camp im Hambacher Forst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuell findet vom 26.03.2018 bis zum 08.04.2018 im besetzten Teil des Hambacher Forstes ein "Skillsharing Camp" mit Workshops statt. Die Waldbesetzer bezeichnen das halbjährig stattfindende Camp als linksradikales Polit-Camp, bei dem es um Themen wie "Barrikaden bauen", "Schwarzfahren als Aktionsform für eine andere Mobilität", "Stockkampf" oder "Jonglage und Kampfkunst" bzw. „Training zum offensiven Umgang mit der Polizei” gehen soll. In den Informationen der Aktivisten zu dem Skillsharing Camp werden interessierte Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern, in denen für die Dauer des Camps keine Osterferien sind, aufgefordert für die Teilnahme an dem Camp dem Schulunterricht fernzubleiben. Explizit angesprochen werden hier Schülerinnen und Schüler aus Hamburg. Dies ist eine Aufforderung zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit. Auch nach dem §113 des Hamburger Schulgesetzes ist der Aufruf zum Fernbleiben des Unterrichts eine Ordnungswidrigkeit und da das Skillsharing Camp eine halbjährig stattfindende Veranstaltung ist, könnte dies auch entsprechend dem §114 des Hamburger Schulgesetzes strafrechtlich relevant sein. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 914 mit Schreiben vom 25. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Auf welche Erfahrungen blickt die Landesregierung bei vorausgegangenen Skillsharing Camps im Hambacher Forst hinsichtlich vermittelter Inhalte und Fertigkeiten bzw. des Teilnehmer- und Unterstützerkreises zurück? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2488 2 „Skillsharing Camps“ werden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2014 regelmäßig im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Die „Skillsharing Camps“ dienen dazu, neben theoretischideologischer Unterweisung der Teilnehmer, praktische Handlungsanleitungen für Protestund Besetzungsaktivitäten zu vermitteln. Daneben werden allerdings auch Kenntnisse vermittelt, die sich dem Themenkreis alternative Lebensführung, wie beispielsweise die Veranstaltung “Konsumkritik-Kritik – Warum die Welt nicht am Ladenregal gerettet werden kann“, zuordnen lassen. Der Teilnehmer- und Unterstützungskreis setzt sich überwiegend aus Personen des linksextremistischen, zum Teil aber auch bürgerlichen Spektrums aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem europäischen Ausland zusammen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das aktuelle Skillsharing Camp mit Blick auf die Entwicklung der Straftätergruppe im Hambacher Forst? Das am 8.4.2018 beendete „Skillsharing Camp“ wies im Hinblick auf Ankündigung, Bewerbung und programmatische Gestaltung keine besonderen Abweichungen zu den Camps der letzten beiden Jahre auf. Die Teilnehmerzahl war beim zurückliegenden „Skillsharing Camp“ im Vergleich zu vorherigen Veranstaltungen deutlich erhöht. In der Spitze konnten ca. 350 Teilnehmer festgestellt werden, im Vergleich zu durchschnittlich ca. 100 Teilnehmern in den Vorjahren. Dies lässt darauf schließen, dass die Waldbesetzerszene versucht, mehr Personen zu binden, um den Widerstand gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Hauptbetriebsplan 2018-2020 zu intensivieren. Die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit dem zurückliegenden „Skillsharing Camp“ war im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedriger. Dies ist auch auf das konsequente polizeiliche Einschreiten sowie die polizeiliche Einsatzkonzeption des Polizeipräsidiums Aachen zurückzuführen. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Veranstaltung statt und wer sind die Veranstalter des Skillsharing Camps? Die Veranstaltung wird durch die Bewohner des sogenannten „Wiesencamps“ und die Waldbesetzerszene im Hambacher Forst durchgeführt und von verschiedenen linksextremistischen aber auch zivildemokratischen Gruppierungen beworben. Sie findet auf Privatgelände und mithin auf zivilrechtlicher Grundlage statt. 4. Wie hat sich die Landesregierung mit der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich des Aufrufs der Veranstalter zum Fernbleiben des Unterrichts zur Teilnahme an dem Skillshare Camp abgestimmt? Eine Abstimmung der Landesregierung mit der Freien Hansestadt Hamburg zu möglicherweise im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Schulpflichtverletzungen von Schülerinnen und Schülern aus Hamburg ist im Vorfeld nicht erfolgt. Es ist auch nicht ersichtlich, mit welcher Zielsetzung eine derartige Abstimmung hätte erfolgen sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2488 3 Die nordrhein-westfälischen Schulaufsichtsbehörden sind nur für die Überwachung der Schulpflicht und gegebenenfalls Ahndung von Schulpflichtverletzungen von in Nordrhein- Westfalen Schulpflichtigen zuständig. Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat (§ 34 Absatz 1 Schulgesetz NRW). Ein Tatbestand „Aufruf zum Fernbleiben vom Unterricht“ ist darüber hinaus auch nicht im abschließenden Katalog der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 126 Absatz 1 Schulgesetz NRW enthalten. 5. Gibt es logistische und versorgungstechnische Unterstützungen für das Skillsharing Camp von sogenannten bürgerlichen Protestgruppen im Umfeld des Hambacher Forstes? Ja.