LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2501 30.04.2018 Datum des Originals: 30.04.2018/Ausgegeben: 04.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 922 vom 5. April 2018 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2300 Überwachung von Kammerkritikern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Dem Kölner Stadtanzeiger vom 02. Dezember 2017 war zu entnehmen, dass die IHK Köln im Vorfeld der anstehenden IHK-Vollversamlungswahl im Jahr 2019 in ihrem Wirtschaftsplan 30.000 Euro zur Überwachung von Kammerkritikern und –kritikerinnen bereitstellt. Mit dem Geld soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, um Social-Media-Plattformen und Internetforen auf Aktivitäten von Kammerkritikern zu untersuchen und die Kammerführung über relevante Vorgänge zu informieren. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 922 mit Schreiben vom 30. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hält die Landesregierung solche Ausgaben durch das Gesetz über die Industrieund Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen (IHKG) gedeckt? Ausweislich des Protokolls der Sitzung der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln vom 14.12.2017 bezieht sich das Social Media Monitoring auf öffentlich zugängliche Quellen und soll Teil des Kommunikationsprozesses im Zusammenhang mit den Wahlen zur Vollversammlung im Jahre 2019 sein. Ausgaben dafür sind durch das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) gedeckt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2501 2 2. Falls ja, mit welcher Begründung? Nach § 1 Abs. 1 IHKG obliegt es der IHK, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden zu vertreten. Entsprechend kann sich eine IHK aus öffentlich zugänglichen Quellen informieren. 3. Falls nein, was hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine dem IHKG entsprechende Verhaltensweise der IHKen durchzusetzen? Entfällt. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Rechtsaufsicht in Zukunft auf die IHK Köln einzuwirken, um derartige Aktivitäten zu unterlassen? Nein, soweit es sich um wie bei der Antwort zu Frage 1 beschriebene Aktivitäten handelt. Die IHK zu Köln hat zugesagt, dass alle datenschutzrechtlichen Aspekte vollumfänglich berücksichtigt werden. 5. Wenn ja, auf welchem Wege? Entfällt. Es wird auf die Antwort zu Fragen 4 verwiesen.