LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2502 30.04.2018 Datum des Originals: 30.04.2018/Ausgegeben: 04.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 916 vom 29. März 2018 der Abgeordneten Berivan Aymaz, Josefine Paul und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2283 Ansprechpartnerinnen und –partner für Geflüchtete und Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen im Rahmen des Landesgewaltschutzkonzepts für Flüchtlingseinrichtungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das „Landesgewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein- Westfalen“ soll sicherstellen, dass Geflüchtete in den Landeseinrichtungen keiner (weiteren) Gewalt ausgesetzt sind. Frauen und LSBTI*-Personen sind besonders schutzbedürftig, da sie häufig bereits in den Herkunftsländern und/oder auf der Flucht Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller und/oder geschlechtlicher Identität erfahren haben. Aufgrund ihrer Erfahrungen und Traumatisierungen fühlen sich viele Frauen und LSBTI*-Personen in den Einrichtungen sexuell bedrängt; teilweise werden sie tatsächlich bedrängt. In der Antwort (Drucksache 17/1461) auf unsere Kleine Anfrage Nr. 546 wurde auf die Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Landeseinrichtungen eingegangen. Wichtig ist aber auch, dass es besondere Ansprechpersonen gibt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 916 mit Schreiben vom 30. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesgewaltschutzkonzept für die Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein- Westfalen (LGSK NRW) wird seit einem Jahr in allen Aufnahmeeinrichtungen konsequent und sukzessiv umgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2502 2 Die Umsetzung des LGSK bedarf jedoch einer passgenauen Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort und kann nicht eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen werden. Es ist daher flexibel ausgerichtet und ermöglicht eine bedarfsorientierte Umsetzung vor Ort, die einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung unterliegt. Vor diesem Hintergrund wird die vollständige Umsetzung des LGSK noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das LGSK ist seit 2017 fester Vertragsbestandteil im Rahmen der Vergabeverfahren für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Erstaufnahmeeinrichtungen. Auch in den Landesaufnahmeeinrichtungen, die bereits vor dem Inkrafttreten des LGSK im Jahr 2016 im Rahmen der ersten Vergabestaffel ausgeschrieben worden sind, ist das LGSK von den Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistern aufgrund einer Vorgriffsklausel in den damaligen Vertragsunterlagen verbindlich anzuwenden und damit im Nachhinein Vertragsbestandteil geworden. 1. In welchen Landeseinrichtungen, sowohl in den zentralen auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen, gibt es besondere Ansprechpersonen für die besonderen Belange von Frauen und LSBTI* Personen (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)? 2. Die Ansprechpersonen müssen kontaktiert werden können, ohne dass durch den Kontakt ein Outing erfolgt. Wie werden diese Ansprechpersonen für die Bewohnerinnen und Bewohner sicht- und ansprechbar gemacht, so dass sie gezielt angesprochen werden können (S. 25 des LGSK NRW)? Die Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Landeseinrichtungen sind bereits überwiegend spezielle Ansprechpersonen für die Belange von Frauen und LSBTI*-Personen vorhanden. Diese Ansprechpersonen sind speziell geschult worden. Auch in den Einrichtungen, in denen besondere Ansprechpersonen noch nicht explizit benannt wurden, finden (überwiegend regelmäßig) Fortbildungen und Supervisionen zur Sensibilisierung für die Themen „LSBTI*“ und „Besondere Belange von Frauen und Mädchen“ statt. In allen Landeseinrichtungen hat jede Bewohnerin und jeder Bewohner immer die Möglichkeit, sich an eine diensthabende Sozialbetreuerin oder an einen diensthabenden Sozialbetreuer oder die Betreuungsdienstleitung bzw. Einrichtungsleitung zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen auch über den Bereich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Speziell ausgebildete bzw. geschulte Ansprechpersonen für LSBTI*-Personen sind in vielen Landeseinrichtungen bereits jetzt durch einen Regenbogenbutton an der Dienstkleidung erkennbar, damit sie insbesondere von LSBTI*-Geflüchteten angesprochen werden können. In anderen Einrichtungen werden die Ansprechpersonen auf einem großen Plakat, auf Aushängen oder Mitarbeiterplänen aufgeführt bzw. visuell dargestellt. Bei der Ankunft in den Landeseinrichtungen oder im Rahmen von Einführungsveranstaltungen werden Neuankömmlinge hierüber informiert. Auch können seitens der Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer oder der Sanitätsstation Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Sozialen Dienstes als diskrete Ansprechpersonen in besonderen persönlichen Belangen benannt werden. Auf diese Weise wird in den meisten Einrichtungen bereits jetzt sichergestellt, dass LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2502 3 die Ansprechpersonen für die hilfesuchenden Bewohnerinnen und Bewohner unkompliziert erkennbar sind und angesprochen werden können. Auch in den Einrichtungen, die aktuell noch nicht über besondere Ansprechpersonen verfügen, können entsprechende vertrauliche Gespräche z.B. über persönliche Ansprachen insbesondere durch die Sozialbetreuerinnen und -betreuer diskret in nicht einsehbaren Räumen der Sanitätsstation, der Betreuungsleitung oder im Frauencafé erfolgen. Durch den allgemeinen Charakter dieser Ansprachen ist es für unbeteiligte Dritte nicht ohne weiteres möglich, auf den Anlass des Gesprächs zu schließen. Ebenfalls kann der Kontakt ohne Outing und auf neutralem Boden bei den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern des Betreuungsverbandes und der Bezirksregierung erfolgen. Zum aktuellen Umsetzungsstand wird auf die Anlage verwiesen. 3. Mit welchen spezialisierten Beratungseinrichtungen und Psychosozialen Zentren kooperieren die Landeseinrichtungen in Bezug auf den Schutz vor Gewalt (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)? Viele Landeseinrichtungen bauen ihre Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen aktuell aus und kooperieren abhängig von den örtlichen Strukturen mit vielfältigen und unterschiedlichen Partnern und Beratungseinrichtungen vor Ort. Hierzu gehören insbesondere Jugendämter, Psychosoziale Zentren (PSZ), Frauenberatungsstellen sowie Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen, Opferschutzstellen der Polizei, der Kinderschutzbund, spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, der Weiße Ring oder die AIDS- Hilfe. Im Einzelnen sind die Beratungsstellen und Kooperationspartner der beigefügten Anlage zu entnehmen. 4. Wie werden die Zielgruppen über die Möglichkeiten des Gewaltschutzes und hinsichtlich ihrer Rechte informiert (bitte für jede Landeseinrichtung gesondert darstellen)? Grundsätzlich informieren alle Landeseinrichtungen ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei der Neuaufnahme im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Nicht-Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und weisen auf die unmittelbare Meldung von Straftaten an die Polizei hin. Gleichzeitig wird über die Möglichkeiten des Gewaltschutzes, entsprechende präventive Maßnahmen verbunden mit den Rechten der Bewohnerinnen und Bewohner informiert und die Ansprechpartnerinnen und -partner in der Einrichtung bekanntgegeben. Zudem wird beispielsweise auf Frauenberatungsstellen, das Beschwerdemanagement und die Verfahrensberatung hingewiesen. Die weitere Information erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, zum Beispiel durch entsprechende Aushänge (u.a. zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“), Broschüren, Informationsblätter oder in speziellen Informationsveranstaltungen sowie über persönliche Ansprachen – jeweils in verschiedenen Landessprachen. Ebenfalls wird grundsätzlich in allen Einrichtungen auf die mehrsprachige App „RefuShe“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht, die geflüchteten Frauen Informationen über ihre grundlegenden Rechte wie Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit sowie über Hilfeeinrichtungen und Notfallnummern bereitstellt. In einigen Einrichtungen werden Frauen in den Sanitäreinrichtungen zusätzlich durch ein illustriertes „Empowerment-Booklet“ über ihre LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2502 4 Rechte aufgeklärt, so dass sie dies ohne Kenntnisnahme durch männlichen Bewohner tun können. Details sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. Ist die für das erste Quartal 2018 angekündigte Anpassung der Checklisten der mobilen Kontrollteams erfolgt? Die Einarbeitungen der Leitlinien des Landesgewaltschutzkonzepts in die Checklisten der Mobilen Qualitätskontrollen ist in Vorbereitung. EAE Bad Berleburg EAE Unna ZUE Meschede ZUE Möhnesee Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI*-Personen? Ja, mehrere qualifizierte MitarbeiterInnen im Betreuungsdienst (erforderlich wegen unterschiedlicher Sprachen). Ja, SozialarbeiterInnen. Ja. Ja. Grundsätzlich verstehen sich alle MitarbeiterInnen als Ansprechpartner für vulnerable Personengruppen. Sie besuchen Schulungen zu den Themen sexualisierte Gewalt und Traumata. Schulungen zum Thema LSBTI* und Flucht sind geplant. Davon unabhängig gibt es besondere AnsprechpartnerInnen für Frauen und LSBTI*.Es sind 2 Erstansprechpartner für Gewaltschutz bzw. vulnerable Geflüchtete benannt worden. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Psychiatrische Praxis am Ort sowie Fachkrankenhaus Wiedenau Verfahrensberatung sowie Diakonie Mark-Ruhr gemeinnützige GmbH. 1.) Referat in der Kölner Geschäftsstelle des Betreuungsverbandes, die bei Bedarf auch externe Stellen einschaltet 2.) Ansprechpartner beim Flüchtlingsrat NRW In Krisenfällen kann auf das Jugendamt und den Kinderschutzbund zurückgegriffen werden. Im Bereich Prävention Gewaltschutz LSBTI* besteht eine Kooperation mit den Organisationen Rubicon Köln und rainbow refugees Köln. Wie werden die Zielgruppen informiert? Info durch MitarbeiterInnen des Sozialdienstes/ Verfahrensberatung Durch Flyer sowie Hinweise auf die Verfahrensberatung. Durch INFO-Stunden durch die Betreuungscrew/ der Ansprechperson allgemein und /oder individuell. Die BewohnerInnen werden an unterschiedlichen Stellen informiert. Zum einen über Aushänge wie z.B. das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ oder bei Vorfällen im direkten Gespräch mit der Betreuung. Grundlegend werden die BewohnerInnen über ihre Rechte im Malteser- Projekt „WertVoller Raum“ informiert. Bezirksregierung Arnsberg ZUE Olpe ZUE Rüthen ZUE Hamm ZUE Wickede Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI*-Personen? Ja, MitarbeiterInnen Sozialer Dienst, Soziale Betreuung. Des Weiteren fand am 10.11.2017 eine Schulung für alle MitarbeiterInnen Sicherheit und Betreuung durch die Organisation "Projekt Infopool - Flüchtlingsrat NRW e.V." im Bezug auf LSBTI* in der ZUE Olpe statt. Ja, SozialarbeiterInnen. Ja. Grundsätzlich verstehen sich alle MitarbeiterInnen als AnsprechpartnerInnen für vulnerable Personengruppen. Sie besuchen Schulungen zu den Themen sexualisierte Gewalt und Traumata. Schulungen zum Thema LSBTI* und Flucht sind geplant. Davon unabhängig gibt es in Hamm besondere AnsprechpartnerInnen für Frauen und LSBTI*. Es ist eine Erstansprechpartnerin für Gewaltschutz bzw. vulnerable Geflüchtete benannt worden. Ja, AnsprechpartnerInnen im Sinne des Gewaltschutzes. LSBTI*-Beratung erfolgt durch die Verfahrensberatung und Ehrenamtler. Einmal im Monat steht eine Beratung und Vernetzung von LSBTI*- BewohnernInnen an die Rosa Strippe in Bochum und Gay Oriental in Bochum zur Verfügung. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Mit dem Psychosozialen Zentrum Siegen, mit dem BSZ Dortmund, sowie mit dem Projekt Infopool - Flüchtlingsrat NRW e.V. in Bochum. Es besteht über die Caritas Kontakt zu einem Psychologen. In Krisenfällen kann auf das Marienhospital in Hamm zurückgegriffen werden. Im Bereich Prävention Gewaltschutz LSBTI* besteht eine Kooperation mit den Organisationen Rubicon Köln und rainbow refugees Köln. Zum Thema häusliche Gewalt besteht eine gute Kooperation mit dem Opferschutzbeauftragten der Polizei Hamm und dem städtischen Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, in dem verschiedene Beratungsorganisationen sitzen. Weiterhin gibt es eine Kooperation mit der Arbeitsgruppe gegen sexuelle Gewalt der Stadt Hamm. Mitternachtsmission Dortmund und PSZ Dortmund für Opferschutz. Wie werden die Zielgruppen informiert? Über Flyer und dort angegebene Telefonnummern. Durch die Verfahrensberatung im Hause. Im allgemeinen durch die MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes Betreuung. LSBTI*-Personen werden bei Bedarf besonders betreut und begleitet. Es gibt Informationsmaterialien, die in der Sanitätsstation und im Sozialbüro ausliegen. Die BewohnerInnen werden an unterschiedlichen Stellen informiert. Zum einen über Aushänge wie z.B. das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ oder bei Vorfällen im direkten Gespräch mit der Betreuung und der Koordinatorin für Gewaltschutz. Grundlegend werden die BewohnerInnen über ihre Rechte im Malteser- Projekt „WertVoller Raum“ informiert. Info durch Verfahrensberatung, durch Gewaltschutzbeauftragte und durch Flyer und Broschüren. Im Projekt "WertVoller Raum" werden Frauenrechte in Deutschland thematisiert. Bezirksregierung Arnsberg EAE Bielefeld - Südring EAE Bielefeld - Ot.H. ZUE Bad Driburg Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Ansprechpartner ist eine Mitarbeiterin einer externen Organisation (queer refugies). AnsprechpartnerInnen sind Mitarbeiterinnen der BR. Wird derzeit beim Betreuungsdienstleister bestimmt. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Kooperation mit dem queer refugees support und mit NADESCHDA. Kooperation mit Externen wie NADESCHDA, AIDS-Hilfe, Frauenund Mädchenhaus Noch nicht. Wie werden die Zielgruppen informiert? Es wird mit einer pubic-privatepartnership gearbeitet. Informationstermin im Rahmen des Frauencafé. Diese Termine sind aber mangels Nachfrage inzwischen weggefallen. Noch nicht. Bezirksregierung Detmold ZUE Borgentreich ZUE Herford ZUE Oerlinghausen Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? In Borgentreich wurden fünfzehn MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Betreuung zum Umgang mit LSBTI*- Personen geschult. Die geschulten MitarbeiterInnen sind die Ansprechpersonen für LSBTI*-Personen. Für die weiteren MitarbeiteInnen* ist eine Schulung in den nächsten Monaten vorgesehen. In der ZUE Borgentreich gibt es einen Wohnbereich, der nur von alleinreisenden Frauen bewohnt wird. Die Aufenthaltsräume dieses Wohnbereiches sind für alle Frauen der Einrichtung vorgesehen. Des Weiteren gibt es spezielle Angebote für die geflüchteten Frauen, die von MitarbeiterInnen der Betreuung und ehrenamtlichen Kollegen/Kolleginnen geleitet werden. Es gibt 2 MitarbeiterInnen aus dem Team der Sozialbetreuung. Noch nicht. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Die ZUE der Malteser in Borgentreich kooperiert mit dem Kinderschutzbund und dem Weißen Ring. Auf dem Gelände der ZUE befindet sich die Diakonie. Dort können BewohnerInnen psychosozial betreut werden. Die Diakonie arbeitet und kooperiert mit weiteren psychosozialen Zentren. Der Kontakt zu folgenden Beratungseinrichtungen wird in Kürze vom Betreuungsverband aufgenommen: NADESCHDA e.V., Femina Vita e.V. und die Frauenberatungsstelle der Stadt Herford. Sofern die MitarbeiterInnen der Bezirksregierung etwas in diesem Zusammenhang erfahren, wenden sie sich an die Verfahrensberatungsstellen oder an die eben genannten externen Vereine bzw. Beratungsstelle und vermitteln, so dass dem Betroffenen geholfen wird. Noch nicht. Wie werden die Zielgruppen informiert? Im Rahmen einer verpflichtenden Infoveranstaltung, die in verschiedenen Sprachen angeboten wird, erfahren die Neuankömmlinge über ihre Möglichkeiten, Rechte und Maßnahmen bezüglich Gewaltschutz. Die Themen des Gewaltschutzes werden im sogenannten "WERTvollen Raum" weiter vertieft und besprochen. Diese Veranstaltung besteht aus mehreren, aufeinander aufbauenden Modulen, wo die Bewohner* die Möglichkeit haben, ihre Fragen zu klären. Nach Abschluss der Module erhalten sie ein Zertifikat. Darüber hinaus befinden sich in allen Häusern Aushänge, die auf Ansprechpartner* und Kontaktmögichkeiten hinweisen (z.B. RefuShe). Die Zielgruppen werden bei Anreise über die Möglichkeit der anonymen Kontaktaufnahme informiert. Ergänzt werden in Kürze Aushänge und Informationsmaterial der genannten Beraungsstellen. In den Räumlichkeiten der Bezirksregierung hängen bzw. liegen Informationsmaterialien aus. Noch nicht. Bezirksregierung Detmold EAE Essen EAE Mönchengladbach ZUE Neuss Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Die diensthabenden Sozialbetreuerinnen und betreuer haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. Sozialdienst Katholischer Frauen, Arbeiterwohlfahrt, Frauencafé in der EAE Essen. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. PSZ Mönchengladbach. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. Enge Zusammenarbeit mit: Frauenberatungsstelle der Stadt Neuss; Alexius- Krankenhaus in Neuss; Rubicon und Rainbow refugees in Köln. Wie werden die Zielgruppen informiert? Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Bezirksregierung Düsseldorf ZUE Niederkrüchten ZUE Ratingen ZUE Rees Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Die diensthabenden Sozialbetreuerinnen und betreuer haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n Bewohnerin/Bewohner immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Außer dem Leiter der Sanitätsstation, gibt es noch weitere Ansprechpersonen. Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Btreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. LVR-Klinik Viersen-Süchteln. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. Caritas- und AWO- Flüchtlingsberatung für Frauen; Fliedner-Klinik Ratingen; PSZ Düsseldorf. Eine psychologische Sprechstunde in der Einrichtung ist in Planung. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. Rubicon e V.; Caritasverband Kreis Kleve e.V.; Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kleve; Frauenhaus Kleve und Wesel; PSZ Dinslaken. Wie werden die Zielgruppen informiert? Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Bezirksregierung Düsseldorf ZUE Rheinberg ZUE Viersen ZUE Willich Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n Bewohnerin/Bewohner immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. In jeder Schicht ist mindestens eine Betreuerin, die über die allgemeine Schulung hinaus über eine Zusatzqualifikation verfügt. Die diensthabenden SozialbetreuerInnen haben eine spezielle Schulung zum Thema LSBTI* erhalten. Es besteht für jede/n BewohnerIn immer die Möglichkeit, sich an eine/an einen diensthabende/n zu wenden, um ein Einzelgespräch zu führen, im Rahmen dessen über den Betreich LSBTI* oder die besonderen Belange von Frauen gesprochen werden kann. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. PSZ Moers; Rubicon; in Einzelfällen konnte eine Verlegung von psychisch erkrankten Personen in das Modellprojekt in der ZUE Düren realisiert werden. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. PSZ Düsseldorf; LVR-Klinik Viersen-Süchteln. Für die Einrichtungsleitungen wurde eine zweitägige Inhouse- Schulung mit dem PSZ Düsseldorf (in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln) durchgeführt. Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer (SKM) in Krefeld und Viersen, Trauma- Beratung; Psychiatrie Königshof Krefeld; LVR- Klinik Viersen- Süchteln. Wie werden die Zielgruppen informiert? Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Informationsmaterialien werden als Broschüren und Plakate in verschiedenen Landessprachen ausgelegt und - gehängt. Bei der Neuaufnahme wird im Rahmen der Vorstellung der Hausordnung über die Regel der Nicht- Akzeptanz von Gewalt in der Einrichtung und der Meldung von Straftaten an die Polizei informiert. Gleichzeitig werden die Ansprechpartnerinnen und - partner in der Einrichtung bekannt gegeben, und es wird auf Beratungsstellen hingewiesen (z.B. Hilfetelefone, Frauenberatungsstellen, Beschwerdemanagement, Verfahrensberatung). Bezirksregierung Düsseldorf ZUE Bonn I EAE Bonn II ZUE Düren II Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Ja, AP „Frauenbeauftragte“ und AP „Sonderfunktion LSBTI“ Ja, je drei Männer und drei Frauenbeauftragte, die auch als AP für LSBTI*-Personen fungieren. Ja, 10 explizite Ansprechpersonen Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? LVR-Klinik Bonn; Frauenschutzstelle Bonn; Frauen helfen Frauen e.V. Bonn, Flüchtlingshilfe Bad Godesberg LVR-Klinik Bonn bei psychosozialen Angelegenheiten (1 x pro Woche offene Sprechstunde); Rubicon e.V. Köln SPZ Düren-Birkesdorf; Verein Goldrute e.V.; ev. Kirchengemeinde in Düren; LVR-Klink Düren Wie werden die Zielgruppen informiert? Flyer, schriftliches Informationsmaterial, Aushänge; persönliche Ansprache der Sonderbeauftragten; Informationsveranstaltungen Info-Veranstaltungen für neue BewohnerInnen nach Ankunft, Aushänge Insbesondere durch Flyer Bezirksregierung Köln ZUE Euskirchen I ZUE Euskirchen II ZUE Kall I Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Ja, drei "Frauenbeauftragte" und eine "LSBTI-Beauftragte" Ja, sind durch einen speziellen Button an der Dienstkleidung zu erkennen. Ja, für die besonderen Belange von Frauen. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Rubicon e.V. Köln, Haus Mondial Bonn, LVR-Klink Bonn, Caritas Euskirchen, Frauenberatungsstelle "Frauen helfen Frauen e.V.", Katholische Familienbildungsstätte Projekt SCHWUNG - Offenes Angebot für geflüchtete schwangere Frauen, Jugendmigrationsdienst Euskirchen, WenDo - Gewaltprävention für Frauen und Mädchen, Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Verein "Frauen helfen Frauen" Euskirchen, Caritas Euskirchen, Integrationsagentur Euskirchen, Medica Mondiale e.V. Köln, Rubicon e.V. Köln (Fallabhängig mit weiteren Organisationen); psychotherapeutische/psychia trische Sprechstunden im wöchentlichen Wechsel in der Einrichtung Rubicon e.V. Köln, Frauen helfen Frauen e.V. Euskirchen, wöchentlich psycholische Sprechstunde in der Einrichtung Wie werden die Zielgruppen informiert? Erstaufnahmeveranstaltung (u.a. Aufklärung über Rechte und Pflichten, Hinweise zur Einhaltung des LGSK), Aushänge, Flyer/Piktogramme, regelmäßige Informationsveranstaltungen, persönliche Ansprachen und Gesprächsrunden Information über das LGSK bei Ankunft, Aushänge (Poster), Flyer, Informationsveranstaltungen im Rahmen des Frauencafés. Wöchentliche Informationsveranstaltung; Gespräche bei Ankunft; Aushändigung einer Informationsbroschüre sowie Hausordnung in jeweiliger Landessprache, in der auch auf die Rechte der BewohnerInnen hingewiesen wird; Information durch "Raumpate" für jedes Zimmer Bezirksregierung Köln ZUE Kerpen II ZUE Kreuzau I ZUE Schleiden II Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Nein, keine explizit benannten AP. Es finden (überwiegend regelmäßig) Fortbildungen und Supervisionen zur Sensibilisierung für die Themen „LSBTI*“ und „besondere Belange von Frauen und Mädchen“ statt; Gespräche mit den jeweiligen Personengruppen laufen jedoch über das allgemeine Betreuungspersonal oder über die Betreuungsleitung. Ja, zwei AP für LSBTI*- Personen, keine expliziten AP für Frauen Ja, insgesamt vier Beschäftigte für LSBTI*-Personen (AP sind durch spezielle Buttons erkennbar). Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? SPZ Kerpen, SPZ Düren, SPZ St. Augustin, wöchentliche Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktbera tung in der Einrichtung Rubicon e.V. Köln, Goldrute e.V. Düren (für die Belange von geflüchteten Frauen) Rubicon e.V. Köln, SolWoDi Aachen bzw. Bonn, Agisra e.V. Köln Wie werden die Zielgruppen informiert? Bei Ankunft im Gespräch, durch Hausflyer (wird bei Ankunft ausgeteilt), durch Informationsveranstaltungen, proaktiv durch Beschäftigte des Betreuungsverbandes Flyer (am Infopoint ausliegend in mehreren Sprachen), über das Frauencafé, im Gespräch mit Betreuern, Infoveranstaltungen Informationsveranstaltung nach Ankunft, themenspezifische Informationsbroschüren und Flyer, Aushänge für Frauen in den sanitären Anlagen und im "Frauenhaus" in der Einrichtung, z.B. illustriertes empowerment-Booklet "Rechte für Frauen" Bezirksregierung Köln ZUE St. Augustin I ZUE Wegberg I EAE Köln Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Nein, keine explizit benannten AP. Es finden (überwiegend regelmäßig) Fortbildungen und Supervisionen zur Sensibilisierung für die Themen „LSBTI*“ und „besondere Belange von Frauen und Mädchen“ statt; Gespräche mit den jeweiligen Personengruppen laufen jedoch über das allgemeine Betreuungspersonal oder über die Betreuungsleitung. Nein, keine explizit benannten AP (Gespräche laufen über BL). Es finden (überwiegend regelmäßig) Fortbildungen und Supervisionen zur Sensibilisierung für die Themen „LSBTI*“ und „besondere Belange von Frauen und Mädchen“ statt; Gespräche mit den jeweiligen Personengruppen laufen jedoch über das allgemeine Betreuungspersonal oder über die Betreuungsleitung. Die EAE Köln wird nach einem Betreiberwechsel am 16.04.2018 wieder geöffnet. Daher lassen sich zu dieser Landeseinrichtung aktuell keine Aussagen zur Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes in Bezug auf besondere AP etc. treffen. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? ProFamilia berät regelmäßig in der Einrichtung; LVR-Klinik Bonn PSZ Gangelt, Kommunales Integrationszentrum des Kreises Heinsberg Wie werden die Zielgruppen informiert? Mittels Aushängen, Flyer, Informationsveranstaltungen U.a. mit der App für geflüchte Frauen "RefuShe" des Landes NRW Bezirksregierung Köln Dorsten Ibbenbüren Münster Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Ja, mehrere MitarbeiterInnen des Betreuungsverbandes haben die Fortbildung „interkulturelle Kommunikation“ und „LSBTI* und Flucht“ im Rahmen des Projektes "Infopool-LSBTI*" des FR NRW besucht. Ja, MitarbeiterInnen des Betreuungsverbandes. Ja, MitarbeiterInnen des Betreuungsverbandes. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Noch nicht. Nein, die Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster nehmen im Einzelfall mit psychologischen Stellen Kontakt auf. „Refugio Münster“ ist ein Beratungsangebot, dass sich an psychisch belastete Asylsuchende mit einem besonderen Beratungsbedarf wendet. Ziel ist hier die psych. Stabilisierung der Betroffenen. Daran anknüpfend wird ein evtl. Hilfebedarf ermittelt und ggf. mit dem Betreuungsverband kommuniziert. Wie werden die Zielgruppen informiert? Flyer und Broschüren. Bei Gewalt spricht der Betreuungsverband betroffene Personen direkt an. Bei Problemen wenden sich die BewohnerInnen an die Ansprechpersonen der Bezirksregierung Münster oder an die Verfahrensberatung. Persönliche Beratung Aushang Flyer Die Anregung zur Beratung bzw. der Hinweis auf das Refugio Angebot wird in der täglichen med. Betreuungsarbeit in der Sanitätsstation erfolgen. Hier soll, nach entsprechender Einschätzung des Sanitätspersonals, auf das Angebot hingewiesen werden. In diesem Schritt wird dem Betroffenen der Flyer mit den Erläuterungen zum Angebot ausgehändigt. Bezirksregierung Münster Rheine Schöppingen Gibt es besondere Ansprechpersonen für Frauen und LSBTI-Personen? Ja, MitarbeiterInnen des Betreuungsverbandes. Ja, MitarbeiterInnen des Betreuungsverbandes, insbesondere in den Frauen- und Männertreffs, aber auch die MitarbeiterInnen der Sanitätsstation. Gibt es in Bezug auf Schutz vor Gewalt spezialisierte Beratungseinrichtungen oder Psychosozialen Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten? Kinderschutzbund bei latenter bzw. akuter Kindeswohlgefährdung; Jugendamt der Stadt Rheine; Opferschutzstelle der Polizei, des Kreises Steinfurt; Eheberatungsstelle Rheine; Frauenberatungsstelle (häusliche Gewalt). Kooperation mit der INSEL Borken, den PSZ in Münster, Zusammenarbeit mit Beratungsforen präventiv und bei Bedarf. (Frauen für Frauen, AIDS Hilfe) Kooperationsliste Konzept zur Vorgehensweise. Wie werden die Zielgruppen informiert? Sozialpädagogin aus der Kinderstube; Aushänge insbesondere in den Frauen und Familienbereichen. Während des Unterrichts in der Schule, interne Schulungen, Literatur in der Bibliothek, direkte Ansprache, immer wiederkehrendes Thema in Frauen- und Männertreff. Bezirksregierung Münster