LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2509 30.04.2018 Datum des Originals: 30.04.2018/Ausgegeben: 04.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 894 vom 20. März 2018 der Abgeordneten Christian Loose, Dr. Christian Blex und Nic Peter Vogel AfD Drucksache 17/2231 Messstationen in NRW – werden die Stickoxid-Werte künstlich hochgerechnet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 08. März 2018 berichtete der Münchener Merkur in der Diesel-Debatte über eine Messstation auf der Sonnenstraße, Ecke Schwanthalerstraße. Die dreifache Verkehrskreuzung zeichnet sich durch mehrere Fahrspuren in verschiedenen Himmelsrichtungen aus. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat hier eine Messstation aufgestellt, die nur noch durch den Gehsteig vom Kreuzungsrand getrennt ist. Der Mindestabstand von 25 Meter zum Fahrbandrand der verkehrsreichen Kreuzung wird hier unterschritten. Die bayerische Behörde hat hier eigenmächtig die Kontrollbedingungen der Abgas-Emissionen über die europäischen Regelungen hinaus verschärft. Außerdem heißt es in der europäischen Verordnung: „Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270 Grad nicht beeinträchtig werden“. Lange geschlossene Häuserfassaden verhindern die Luftzirkulation, und sorgen somit für eine Verfälschung der Messergebnisse. Die deutsche Verordnung hingegen sieht für Probenahmestellen einen Freiraum von 270 Grad oder 180 Grad vor. Darüber hinaus schneidet Deutschland bei der Luftreinhaltung, im direkten Vergleich zu anderen europäischen Ländern, als Spitzenreiter ab. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 894 mit Schreiben vom 30. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2509 2 1. Wie viele Messstationen hat jedes EU-Mitgliedsland für die Ermittlung der Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr aufgestellt? Hierüber liegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung keine Informationen vor. 2. Wie groß ist der Abstand zum Fahrbahnrand für jede Messstation in NRW? 3. Wie groß ist der Beeinträchtigungswinkel für jede Messstation in NRW? 4. Über wie viele Messstation in NRW ragt ein Objekt (wie z. B. ein Baum)? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gesetzlichen Anforderungen für die Aufstellung von Messeinrichtungen zur Beurteilung der Luftqualität sind in der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (39.BImSchV) in Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG festgelegt. Der Begriff des „Beeinträchtigungswinkels“ wird weder in der 39. BImSchV noch in der Richtlinie 2008/50/EG genannt. Die Luftqualitäts-Messstationen sind entsprechend den Anforderungen der 39. BImSchV zu positionieren. Die LANUV-Messstationen sind in der im Internet verfügbaren Datenbank des LANUV mit Foto, Beschreibung und Lageplan dokumentiert: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/messorte-und-werte/ Im Rahmen der Fachgespräche über die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne diverser Kommunen des Landes prüft das Ministerium auch die bisherige Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. der Messstandorte. Die Problematik der rechtskonformen Aufstellung von Messstationen nach den europäischen Vorgaben stellt sich bundesweit. Die Verkehrsministerkonferenz hat bei ihrer Frühjahrstagung am 20. April 2018 in Nürnberg die Anregung des Bundesverkehrsministeriums zu einer koordinierten bundesweiten Validierung der Messstationen nach einheitlichen Kriterien ausdrücklich begrüßt. 5. Was hält die Landesregierung von den Plänen der Stadt Essen, für die bessere Belüftung von schadstoffbelasteten Straßen (wie z.B. entlang der B 224 im Essener Norden) ungenutzte Gebäudezeilen abzureißen? Im „Rahmenplan Gladbecker Straße“ wurden durch die Essener Stadtverwaltung verschiedene Szenarien aufgezeigt, die darauf abzielen, die Wohn- und Lebensverhältnisse durch städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen zu verbessern. Mit den angedachten Maßnahmen, die die Stadt Essen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchführt, soll entsprechend eine städtebauliche Aufwertung des Untersuchungsgebiets erreicht werden. Eine der angedachten Maßnahmen ist die Zurücksetzung der Straßenrandbebauung an der Gladbecker Straße. Sofern sich mit diesem Konzept – über die grundsätzlich anzustrebende Reduzierung der Emissionen direkt an der Quellen hinaus – positive Effekte auf die Luftqualität ergeben, ist dies grundsätzlich begrüßenswert.