LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/251 28.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 02.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 26 vom 30. Juni 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/59 Wie sicher ist die Bundestagswahl in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon seit gut einem Jahr vor der Bundestagswahl im September dieses Jahres berichten Medien regelmäßig über die Gefahren von Einflussnahme auf den Bundestagswahlkampf und die Bundestagswahl selbst. So berichtet u.a. die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 10. November 2016, dass ausländische Nachrichtendienste davon ausgehen, dass vor allem russische Geheimdienste versuchen könnten, die Bundestagswahl zu beeinflussen. Auch der Bundeswahlleiter weist spätestens seit Beginn des Jahres auf die Gefahren von Cyber- Attacken hin. Im Deutschlandfunk sagt er: „Wir bereiten uns auf vielfältige Angriffsstrategien durch Cyber-Attacken vor“ (http://www.deutschlandfunk.de/bundeswahlleiter-vorbundestagswahl -wir-bereiten-uns-auf.1818.de.html?dram:article_id=376417 vom 15.01.2017). Im Rahmen der Cyber-Sicherheitskonferenz im Mai 2017 warnten deutsche Sicherheitsbehörden (BfV, BKA, BND) vor der Gefahr von Einflussversuchen aus dem Ausland (http://www.heute.de/cybersicherheits-konferenz-polizei-und-geheimdienste-sorgen-sich-umbundestagswahl -47102772.html vom 04.05.2017). Solche Cyber-Angriffe – von Spionage und Sabotage über Manipulation zu gezielter Desinformation – könnten sich auf unterschiedliche Ziele rund um die Bundestagswahl richten, um Vertrauen in die Politik, Regierung und staatlichen Institutionen zu erschüttern, den Willensbildungsprozess zu beeinflussen oder gar Wahlergebnisse zu manipulieren. Gerade die sozialen Netzwerke können Ziel und Plattform von Fehlinformationen und Fake News sein, die durch schnelle Verbreitung ihre entsprechende Wirkung entfalten. Mit ihrer Streuung kann Unruhe in die Bevölkerung getragen und das Vertrauen in die Staatsorgane erschüttert werden. Aber nicht nur die allgemeine Stimmung in der Bevölkerung soll durch solche Falschmeldungen beeinflusst werden, auch der verstärkt geführte Online-Wahlkampf der Parteien in den sozialen Netzwerken ist ein ideales Einfallstor zur Verbreitung von Fehlinformationen, die die Stimmung gegen einzelne Parteien und Politker/innen beeinflussen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/251 2 Auf die steigende Gefahr im Cyber-Raum weisen auch die zunehmenden Angriffe durch Spear-Phishing-Attacken gegen Parteien und Bundestagsfraktionen hin. Die so erbeuteten Informationen könnten im Wahlkampf auftauchen, um gezielt Politiker/innen oder Parteien zu diskreditieren. Ein solches Vorgehen vermutet der US-Nachrichtendienst CIA hinter Angriffen im US-Wahlkampf auf Computer der Demokratischen Partei. Die so erbeuteten E-Mails wurden geleakt und sollten die demokratische Präsidentschaftskandidatin diskreditieren. Zudem schätzt der Bundeswahlleiter, dass Falschmeldungen auch am Wahltag selbst eine Rolle spielen könnten, um den Ablauf der Wahl zu stören. So könnten sich Meldungen über soziale Netzwerke verbreiten, dass bestimmte Wahllokale geschlossen seien. Letztlich könnten auch konkrete Angriffe auf die informationstechnischen Systeme, durch die alle Informationen aus den Wahlkreisen beim Bundeswahlleiter zusammenfließen und aus denen dann das vorläufige amtliche Ergebnis ermittelt wird, gefahren werden. Potenzielle Sicherheitslücken im Übermittlungssystem könnten Einfallstore für Versuche sein, das Ergebnis zu manipulieren. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 26 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Situation mit Blick auf die in der Vorbemerkung beschriebenen Gefährdungen der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen? Landesregierung und Landeswahlleiter beobachten gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Bundeswahlleiter die Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene. Die IT- Sicherheit der elektronisch unterstützten Teile des Wahlverfahrens bei der anstehenden Bundestagswahl war zuletzt Gegenstand einer Besprechung des Bundeswahlleiters mit den Landeswahleiterinnen und Landeswahlleitern am 1. Juni 2017. Organisatorische und technische Maßnahmen des Bundeswahlleiters zur Störungsabwehr auch am Wahltag erfolgen in enger Abstimmung mit den IT-Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Cyberabwehrzentrum der Bundesregierung. Grundsätzlich kommen für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl sämtliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz, die sich auch bereits bei der Vorbereitung und Durchführung der letzten Landtagswahl bewährt haben. Der Wahlvorgang selbst - Urnen- und Briefwahl - ist auch bei der Bundestagswahl durch seine Papiergebundenheit vor direkten elektronischen Einflussnahmen Dritter geschützt. Die Abwehr etwaiger Angriffe auf die informationstechnischen Systeme von Parlamenten und Parteien obliegt weder der Landesregierung noch den Wahlorganen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/251 3 2. Welche Schutzmaßnahmen bei Landesbehörden initiiert die Landesregierung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl? In Nordrhein-Westfalen sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl im Wesentlichen der Landeswahlleiter, unterstützt durch den Landesbetrieb IT.NRW, die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter sowie die Kommunen zuständig. Die beteiligten Stellen treffen in Abstimmung mit dem Bundeswahlleiter bei der Wahlvorbereitung alle Maßnahmen, die nach aktuellem Erkenntnisstand erforderlich sind, um das Wahlverfahren vor Ort sicher durchführen zu können. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung und die Verarbeitung der von den Wahlvorständen festgestellten Wahlergebnisse auf Gemeinde-, Wahlkreis- und Landesebene am Wahlabend und schließlich deren Weiterleitung an den Bundeswahlleiter. Etwaigen Fakenews z. B. über angeblich geschlossene Wahllokale oder über vorläufige Ergebnisse würden Wahlorgane und Kommunen unverzüglich entgegentreten. 3. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl mit Blick auf die vorbezeichneten Gefährdungslagen? Die Kommunen verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen und können potenzielle Gefährdungen der ihnen obliegenden Teile des Wahlverfahrens auf dieser Grundlage einschätzen. Hackerangriffen kann z. B. durch die üblichen geschlossenen Verwaltungsnetze entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus sollen der umfangreiche Durchführungserlass und weitere, themenspezifische Erlasse eine reibungslose und sichere Wahlvorbereitung und - durchführung gewährleisten. Dabei steht den Kommunen auch die Expertise des Landesbetriebs IT.NRW zur Verfügung. Weiteren Beratungswünschen der Kommunen wird selbstverständlich entsprochen. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor hinsichtlich versuchter oder verwirklichter Angriffe auf die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl im Sinne der vorbezeichneten Gefährdungslage? Die Landtagswahl verlief störungsfrei. Angriffe wurden nach Auskunft des Landesbetriebs IT.NRW nicht beobachtet. 5. Falls Erkenntnisse in Frage 4 bejaht werden: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Angesichts ausgebliebener Angriffe sind insoweit keine Konsequenzen zu ziehen.