LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2511 02.05.2018 Datum des Originals: 30.04.2018/Ausgegeben: 07.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 924 vom 5. April 2018 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2302 Vermögensbildung der IHK Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 09. Dezember 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht ein grundlegendes Urteil über die (un-)zulässige Vermögensbildung in den Industrie- und Handelskammern gefällt1. In der Folge haben bundesweit und auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Verwaltungsgerichte Beitragsbescheide von Industrie- und Handelskammern aufgehoben. Davon betroffen war auch die IHK zu Köln, für deren Haushaltsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016 wurde eine rechtswidrige Vermögens- bzw. Rücklagenbildung festgestellt. Allerdings erlässt die IHK zu Köln weiterhin Bescheide über alle Wirtschaftsjahre, ohne die Mitglieder über diesen Sachverhalt zu informieren. Auch der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat hinsichtlich der IHK zu Köln im Prüfungszeitraum 2010 – 2015 positive Jahresergebnisse von über 22,8 Millionen Euro festgestellt. Zudem hat er der IHK zu Köln vorgehalten, ohne rechtliche Voraussetzung eine Erhöhung der Nettoposition (Vermögensbildung) im Jahr 2012 um 6 Millionen Euro vorgenommen zu haben. 1 https://www.bverwg.de/091215U10C6.15.0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2511 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 924 mit Schreiben vom 30. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Klageverfahren gegen Beitragsbescheide waren in den Jahren 2014 - 2017 im Bezirk der IHK zu Köln anhängig? Nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln waren von 2014 - 2017 im Bezirk der IHK zu Köln 40 Klageverfahren gegen Beitragsbescheide anhängig. Im Verhältnis dazu beträgt die Mitgliederzahl der IHK rund 155.000. 2. Obwohl die IHK zu Köln dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet ist, hat sie dennoch ein Millionenvermögen erwirtschaftet. Was hat die Rechtsaufsicht unternommen, um diese rechtswidrige Vermögensbildung zu unterbinden? Richtig ist, dass bezogen auf die Rücklagenbildung von Kammern eine Rechtsentwicklung in der Rechtsprechung stattgefunden hat. Die IHK zu Köln hat sich als Selbstverwaltungskörperschaft an diese Rechtsprechung zu halten und muss die Rücklagenbildung im Wege der Auflösung, der Umschichtung oder der Beitragsrückerstattung anpassen. Die IHK zu Köln hat die notwendigen Schritte vollzogen. Einige Klageverfahren sind nach Auskunft der IHK zu Köln zur weiteren Klärung auch noch beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) anhängig. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die IHK zu Köln selbst für Wirtschaftsjahre, in denen die IHK im Gerichtssaal einlenkte, um ein sie negatives Urteil zu vermeiden, weiterhin Beitragsbescheide erlässt, die offensichtlich nicht dem geltenden Recht entsprechen und die betroffenen Mitglieder darüber auch nicht informiert, damit diese angepasste Beitragsrechnungen erhalten können? Die Rechtsaufsicht war an diesen Verfahren nicht beteiligt und kann daher zur etwaigen Prozess- und Motivlage der Prozessbeteiligten keine Auskunft geben. 4. Wie hoch ist das Beitragsvolumen, das die IHK zu Köln nach Aufhebung entsprechender Bescheide für diese Wirtschaftsjahre veranlagt hat? Nach Auskunft der IHK zu Köln lag die Bandbreite des Beitragsvolumens nach Aufhebung von Bescheiden zwischen 40 Euro und 300 Euro. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes und den diversen Urteilen des VG Köln die IHK zu Köln zu einer Rückkehr zu einer rechtskonformen Wirtschaftsführung zu bewegen? Der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Jahre 2015 angestoßene Prozess im Hinblick auf eine rechtskonforme Rücklagenbildung hat zu zahlreichen Gesprächen auf Bund-Länder-Ebene unter Beteiligung der Kammerorganisation geführt. Die IHK zu Köln hat entsprechende Anpassungen vorgenommen, wie auch dem Urteil des Verwaltungsgericht Köln vom 15.02.2017 zu entnehmen ist.