LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2519 03.05.2018 Datum des Originals: 02.05.2018/Ausgegeben: 08.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 885 vom 15. März 2018 der Abgeordneten Heike Gebhard SPD Drucksache 17/2218 Wie teuer ist die Anhebung der Lehrerbesoldung wirklich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Debatte um das von der SPD-Fraktion eingebrachte Lehrerbesoldungsgleichstellungsgesetz am 28.2.2018 warf Finanzminister Lienenkämper der einbringenden Fraktion vor, die Kostenberechnung sei grundsätzlich falsch. Sie basiere auf alten Zahlen und bilde sehr viele Faktoren, wie bspw. die Besoldungserhöhung und Versorgung nicht voll umfänglich ab. Insgesamt sprach er von Kosten an die 600 Mio. €. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 885 mit Schreiben vom 2. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Welche Prämissen liegen der Landesregierung für diese Kostenschätzung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Kosten für eine Anhebung der Lehrerstellen von A 12 auf A 13 auf die sich Minister Lienenkämper in der Plenardebatte bezog? Bitte um Aufschlüsselung nach Besoldung und Versorgung. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2519 2 Der Mehrausgabenschätzung von rund 600 Mio. Euro pro Jahr liegt Folgendes zugrunde: 1. Hebung der Stellen aller Lehrkräfte im Grundschul- und Hauptschulbereich sowie an Real-, Sekundar- und Gesamtschulen und für sonderpädagogische Förderung von Besoldungsgruppe A 12 (Laufbahngruppe 2.1 - Einstiegsamt) in die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage (Laufbahngruppe 2.2 - Einstiegsamt) und von Besoldungsgruppe A 13 (Laufbahngruppe 2.1 - Beförderungs- und Einstiegsamt) in die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage (Laufbahngruppe 2.2 - Einstiegsamt) 2. Bezügeniveau mit Stand 1. Januar 2018 3. Anzahl der betroffenen Stellen nach Maßgabe des Haushaltsplans 2018 (im Einzelplan 05): Stellen in der Besoldungsgruppe A 12 51.208 in der Besoldungsgruppe A 13 28.087 4. Bereich Besoldung: Zugrundelegung der Grundgehaltssätze der Erfahrungsstufe 10 der Grundgehaltstabelle für die Landesbesoldungsordnung A Berücksichtigung der Strukturzulage nach § 47 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG NRW) zur Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von 92,96 Euro monatlich 5. Bereich Versorgung: Zugrundelegung der Grundgehaltssätze der Endstufe (Erfahrungsstufe 12) der Grundgehaltstabelle Berücksichtigung der Strukturzulage zur Besoldungsgruppe A 13 nach § 47 LBesG NRW (ruhegehaltfähig) Durchschnittlicher Ruhegehaltssatz von 68 Prozent Versorgungslaufzeiten von insgesamt 21 Jahren - davon 17 Jahre für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand sowie 4 Jahre für die Hinterbliebenenversorgung - 6. Pauschaler Zuschlag von 8 Prozent auf die Mehrausgaben im Bereich von Besoldung und Versorgung für die Ersatzschulfinanzierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2519 3 Unter Zugrundelegung dieser Annahmen ergeben sich grob geschätzt folgende Mehrausgaben: Stellenhebung Mehrausgaben -pro Jahr in Euro gerundet- Besoldung Versorgung Ersatzschulfinanzierung gesamt Besoldungsgruppe A 12 (LG 2.1) in die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage (LG 2.2) 361 Mio. 125 Mio. 39 Mio. 525 Mio. Besoldungsgruppe A 13 (LG 2.1) in die Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage (LG 2.2) 32 Mio. 11 Mio. 3 Mio. 46 Mio. Summe 393 Mio. 136 Mio. 42 Mio. 571 Mio. ≈ 600 Mio. 3. Wie hoch sind die Kosten für eine Anhebung der Lehrerstellen von A 13 auf A 14 auf die sich Minister Lienenkämper in der Plenardebatte bezog? Bitte um Aufschlüsselung nach Besoldung und Versorgung. Mehrausgaben für die Anhebung von Stellen der Besoldungsgruppe A 13 in die Besoldungsgruppe A 14 sind in dem Betrag von rund 600 Mio. Euro nicht berücksichtigt und wurden auch nicht in der Plenardebatte benannt.