LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/252 28.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 02.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 32 vom 3. Juli 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/65 Einsatz der Polizei in Duisburg-Bruckhausen am 25. Juni 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Berichten von Zeitungen und des WDRs sowie auf dem Videoportal „YouTube“ aufrufbaren Mobiltelefonkameraaufzeichnungen zufolge soll es in der Reinerstraße in Duisburg- Bruckhausen am Sonntag, den 25. Juni 2017 bei einem Polizeieinsatz zu folgenden Ereignissen gekommen sein: 1. Gegen 19.40 Uhr habe der Fahrer eines Pkw diesen in einem Bereich mit Parkverbot abgestellt und aus dem Kofferraum einen Kompressor entladen. In der Folge der Aufforderung von Polizeivollzugsbeamten, die dieses Geschehen beobachteten, sich auszuweisen, habe sich eine Situation entwickelt, in deren weiteren Verlaufs ein Polizeivollzugbeamter den Fahrer in den Schwitzkasten genommen und wenige Augenblicke später Pfefferspray bzw. Reizgas gegen denselben und eine zweite männliche Person eingesetzt haben soll. 2. Wenige Zeit später sei der Fahrer des Pkw in einem Hausflur von mehreren Beamten des Streifendienstes sowie der Bereitschaftspolizei überwältigt und zu Boden gebracht worden. Dabei habe ein Beamter des Streifendienstes dreimal – jedoch mindestens einmal – gegen den Kopf des auf dem Boden liegenden Mannes getreten. Dieser habe zwei Tage im Krankenhaus verbringen müssen. 3. Ein Polizeibeamter sei laut einem Bericht in der Westdeutschen Allgemeinen vom 28. Juni auf den Fahrer zugegangen und habe gesagt: „Yalla, yalla, du zahlst eh keine Steuern.“ 4. Zudem sei ein Mann von Polizeivollzugsbeamten im Schwitzkasten aus einem Gebäude geführt und auf der Straße auf den Boden gedrückt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/252 2 5. Ein Jugendlicher sei von einem Polizeibeamten zu Boden gestoßen und dann von diesem mit einem Teleskopschlagstock geschlagen worden. Er habe Schürfwunden an den Knien und Hämatome an den Waden davongetragen. 6. Die Tante des Jungen sei ebenfalls von Polizeibeamten verletzt worden. Sie habe Hämatome an den Oberarmen und Verletzungen am Rücken. 7. Des Weiteren habe ein Polizeivollzugbeamter eine ein Kopftuch tragende Frau geschlagen. Diese Berichte stimmen nicht mit dem Leitbild einer bürgerorientierten, rechtsstaatlichen und auf Deeskalation setzenden Polizei in Nordrhein-Westfalen überein und beunruhigen zutiefst. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 32 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu diesem Einsatz und wie bewertet sie diese? Der Gesamteinsatz und die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen mit unmittelbarem Zwang sind Gegenstand laufender Ermittlungen eines bei der Staatsanwaltschaft Duisburg geführten Ermittlungsverfahrens. 2. Medien berichten, dass Beamtinnen oder Beamte des Polizeipräsidiums Duisburg gegen einen Kollegen derselben Behörde ermitteln, der im Verdacht steht, gegen den Kopf des in einem Hausflur am Boden liegenden und von drei Polizeikräften festgehaltenen Mannes getreten zu haben.Falls diese Information korrekt ist, warum ermitteln nicht die Beamtinnen und Beamten einer anderen Polizeibehörde in dieser Angelegenheit, um keine Zweifel an der Neutralität der Ermittlungen aufkommen zu lassen? Gründe die eine Aufgabenübertragung auf eine andere Kreispolizeibehörde hätten sachgerecht erscheinen lassen, lagen und liegen nicht vor. Die Ermittlungen werden - unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft -durch spezifisch fortgebildete Beamte der Direktion Kriminalität des Polizeipräsidiums Duisburg geführt. 3. Wird gegen weitere eingesetzte Beamtinnen und Beamten straf- und/oder disziplinarrechtlich ermittelt? Gegenstand der noch andauernden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Duisburg sind auch die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage genannten weiteren Vorwürfe gegen Polizeibeamte. Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten weiterer Beamter haben sich im Rahmen der bisherigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht ergeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/252 3 Erkenntnisse, dass gegen weitere Beamtinnen und Beamte disziplinarrechtlich ermittelt wird, liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vor. 4. Falls Aufzeichnungen von Bodycams von dem Einsatz angefertigt wurden, wie in einem Artikel des Kölner Stadtanzeigers vom 29. Juni 2017 dargestellt, werden diese in die Ermittlungen einbezogen? Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Duisburg war eine an dem Einsatz beteiligte Polizeibeamtin mit einer Bodycam ausgestattet. Die Aufnahmen dieser Bodycam wurden gesichert und ausgewertet. Das Auswerteergebnis wird bei den weiteren Ermittlungen berücksichtigt. 5. Welche Maßnahmen werden behördenintern eingeleitet, um zukünftig derartige Polizeieinsätze zu vermeiden? Der Einsatz wird durch das Polizeipräsidium Duisburg nachbereitet. Die Ergebnisse werden in Fortbildungsmaßnahmen einbezogen.