LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2521 03.05.2018 Datum des Originals: 02.05.2018/Ausgegeben: 08.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 926 vom 5. April 2018 der Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh, Oliver Keymis, Monika Düker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2304 Slot Performance Monitoring Committee am Düsseldorfer Flughafen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf (II A 2 - 31 - 21 3/III DL) vom 9. November 2005 schreibt die Einrichtung eines „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) als Unterausschuss des Koordinierungsausschusses am Flughafen Düsseldorf vor. Das SPMC soll unter Beachtung der Zuständigkeiten des Flughafenkoordinators der Bundesrepublik Deutschland (FHKD) durch kontinuierliche Überwachung einer ordnungsgemäßen Slot-Nutzung die planerische und operative Auslastung der vorhandenen Start- und Landebahn-Kapazitäten am Flughafen Düsseldorf optimieren sowie die operationelle Qualität des Flugbetriebs sichern. Darüber hinaus sind die für die Einhaltung der Slot-Zeiten erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen. Auf Seite 95 f. dieser Genehmigung heißt es dazu: „Die Einführung des Slot Performance Monitoring Committees (SPMC) ist sowohl ein praktikables wie auch geeignetes Mittel zur Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung der zugewiesenen Slots. In Deutschland sind für die Flughäfen Frankfurt a. M. und München solche Committees eingerichtet. Sie haben sich dort bewährt. Alle Mitglieder des SPMC sind äußerst fachkundig. Insbesondere die konkurrierenden Airlines werden auf Einhaltung der zugewiesenen Slots drängen, um ´erschlichene` Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Dadurch dass auch das BMVBW [Bundesverkehrsministerium] Mitglied des Committees ist, haben unlauter agierende Airlines mit Sanktionen zu rechnen. Das Eskalationssystem reicht von Ordnungsverfügungen bis hin zu Verkehrsverboten durch das BMVBW.“ Trotz wiederholter Aufforderung der Fluglärmkommission Düsseldorf hat sich das NRW- Verkehrsministerium bislang geweigert, die Ergebnisprotokolle des SPMC zumindest dem Vorsitzenden der Fluglärmkommission zugänglich zu machen. Selbst die Bezirksregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2521 2 Düsseldorf gehört dem SPMC nicht an, obwohl sie als Luftaufsicht für die Überwachung von Verspätungsflügen am Flughafen Düsseldorf zuständig ist. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 926 mit Schreiben vom 2. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Flugplankoordinierung ist eine Aufgabe des Bundes und richtet sich nach Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft. Mit der Wahrnehmung der Flughafenkoordinierung gemäß § 27a Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes hat der Bund die Fluko Flughafenkoordination Deutschland GmbH beauftragt. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Verkehrsministerium) ist gemäß der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV) insofern zu beteiligen, dass ein Einvernehmen zur Festlegung einer Koordinierungspflicht oder einer Pflicht zur Flugplanvermittlung für einen Flughafen erteilt wird, sowie bei der Festlegung von Stundeneckwerten. In den genannten Gremien, Koordinierungsausschuss und Slot Performance Monitoring Committee (SPMC), ist das Verkehrsministerium als Beobachter einzuladen. 1. In wie vielen Fällen hat das SPMC seit seinem Bestehen nachweislich Fehlplanungen von Umläufen, also eine nicht ordnungsgemäße Slot-Nutzung feststellen können? Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Der Fokus der Landesregierung richtet sich auf Verspätungen in den Tagesrandzeiten. Diese werden vom Flughafenkoordinator für den Flughafen Düsseldorf gesondert ausgewertet. Dabei steht nicht die Sanktionierung im Vordergrund, sondern die Optimierung. 2. Wie wird der Erfolg der Arbeit des SPMC dokumentiert? Vom Flughafenkoordinator werden vielfältige Parameter, wie z.B. pünktliche Slotrückgabe bei Nichtbenötigung, tatsächliche Durchführung von koordinierten Flügen, richtige Veröffentlichung von Flügen und vieles mehr, systematisch geprüft und aufbereitet. Bei Abweichungen, bei denen nicht von vornherein erkennbar ist, wodurch sie verursacht sind, werden die entsprechenden Airlines dazu angehört. Die von diesen Airlines angegebenen Gründe können dann im SPMC diskutiert und auch von den übrigen Airlines bewertet werden. Weiter können dann, sofern das möglich ist, Maßnahmen zur Abstellung von Abweichungen vorgeschlagen bzw. angeregt werden. Es gibt allerdings häufig auch Gründe, die nicht im nationalen Einflussbereich liegen. Der Erfolg des SPMC wird letztlich dadurch „dokumentiert“, dass mögliche Abhilfemaßnahmen greifen und die gleichen Abweichungen bei der entsprechenden Airline nicht mehr auftreten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2521 3 3. Warum darf der Vorsitzende der Fluglärmkommission die Protokolle des SPMC nicht einsehen? Die Protokolle werden vertraulich behandelt und sind nur den Beteiligten des SPMC zugänglich. Es erfolgt aber eine mündliche Berichterstattung durch den SPMC-Vorsitzenden in den Fluglärmkommissionssitzungen. 4. Sind die Protokolle des SPMC als Instrument behördlicher Kontrolle einer ordnungsmäßen Slot-Nutzung einer Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz zugänglich? Nach Rechtsauffassung des Verkehrsministeriums unterliegen die Protokolle des SPMC den Hinderungsgründen gem. §§ 6 Satz 1 lit. c) und 7 Abs. 1 IFG NRW. Gegen diese Rechtsauffassung wurde bereits durch einen Bürger Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Da das Verfahren andauert, bleibt das Ergebnis abzuwarten. Das UIG NRW ist hier nicht einschlägig, weil das als SPMC bezeichnete Gremium ausschließlich die Einhaltung bzw. Beachtung zugewiesener Zeitnischen (Slots) für Starts und Landungen auf dem Flughafen Düsseldorf seitens der Luftfahrtgesellschaften beobachtet und erörtert. Das SPMC übt als Koordinierungsinstrument gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) 3. Spiegelstrich Verordnung (EWG) Nr. 95/93 damit keine Maßnahme oder Tätigkeit i.S.d. §§ 2 Satz 3 UIG NRW und 2 Abs. 3 Ziff. 3 UIG aus, welche die Umweltbestandteile (potentiell) beeinträchtigen oder deren Schutz bezwecken. 5. Warum ist die Bezirksregierung Düsseldorf (Luftaufsicht) nicht Mitglied im SPMC? Die Mitgliedschaft im Koordinierungsausschuss und seinem Unterausschuss, dem SPMC, sind durch § 2 der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung gesetzlich geregelt. Die Mitgliedschaft einer nachgeordneten Behörde ist dort nicht vorgesehen.