LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2522 03.05.2018 Datum des Originals: 02.05.2018/Ausgegeben: 08.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 931 vom 5. April 2018 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/2309 Dinslaken: Straßenbahn 903 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Straßenbahn 903 ist eine städteübergreifende Verbindung, die Dinslaken mit dem Duisburger Norden verbindet. Die Stadt Duisburg beabsichtigt sich aus der Finanzierung dieser Linie ab 2020 zurückzuziehen. Damit ist der Bestand dieser städteübergreifenden Straßenbahnlinie gefährdet, da unklar ist, ob der Kreis Wesel oder die Stadt Dinslaken die Unterdeckung für den Streckenabschnitt zwischen Walsum und dem Dinslakener Hauptbahnhof übernehmen können. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 931 mit Schreiben vom 2. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Bedeutung haben aus Sicht der Landesregierung städteübergreifende ÖPNV-Verbindungen für den regionalen Nahverkehr? Der regionale Nahverkehr ist durch innerstädtische und städteübergreifende Verbindungen sowohl auf der Schiene wie auch auf der Straße geprägt. Städteübergreifende Verbindungen sind somit wichtiger Bestandteil einer angemessenen Verkehrsbedienung. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der Linie 903 für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV in Dinslaken? Auf Grund der regionalen Bedeutung von Straßenbahn-, aber auch Stadtbahn- und Busverbindungen sind die Anforderungen an die Verkehrsbedienung vor Ort am effizientesten erkenn- und umsetzbar. Die Landesregierung geht davon aus, dass vor Ort absehbar auch ein Bedarf für diese Linie besteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2522 2 3. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Landesregierung ergriffen, um den uneingeschränkten Erhalt der VRR-Linie 903 zwischen Walsum und Dinslaken sicherzustellen? Der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ist als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) den Kreisen, kreisfreien Städten und einzelnen kreisangehörigen Städten im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung übertragen. Daher entscheiden die kommunalen Aufgabenträger eigenverantwortlich über den Umfang und die Qualität des ÖPNV-Angebots. Die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger mit der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW, die mit Wirkung zum Jahr 2017 um 20 Millionen Euro auf nunmehr 130 Millionen Euro angehoben wurde. Bei der Berechnung der Pauschale für die einzelnen Aufgabenträger werden unter anderem auch die Verkehrsleistungen der einzelnen Verkehrsträger betrachtet. Verkehre, die durch Straßenbahnen erbracht werden, werden hierbei mit einem höheren Betrag als Busse finanziert. Durch die am 12. Oktober 2017 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf veröffentlichte „Delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Duisburg und dem Kreis Wesel über die Sicherstellung von Verkehrsdiensten des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet des Kreises Wesel und der Stadt Duisburg“ ist die Finanzierung und der Erhalt der Linie 903 durch die beteiligten Kommunen über das Jahr 2020 hinaus sichergestellt.