LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2530 07.05.2018 Datum des Originals: 04.05.2018/Ausgegeben: 11.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 930 vom 4. April 2018 der Abgeordneten Anja Butschkau SPD Drucksache 17/2308 Liberalisierung des Namensrechts Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Koalitionsvertrag von CDU und FDP sei das Namensrecht in Deutschland nicht zeitgemäß. Sofern keine Namensketten entstehen, wollen CDU und FDP, dass alle Mitglieder einer Familie die Möglichkeit haben, den gleichen Namen zu tragen, auch wenn es etwa ein Doppelname ist. Gleichzeitig wollen sie den Wünschen vieler zugewanderter Menschen nachkommen und ermöglichen, dass sie ihre Integration durch eine Namensänderung verfestigen können. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 930 mit Schreiben vom 4. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, damit alle Mitglieder einer Familie die Möglichkeit haben, den gleichen Namen zu tragen, auch wenn es etwa ein Doppelname ist? Die Landesregierung zieht eine Bundesratsinitiative zur Änderung des bürgerlich-rechtlichen Familiennamensrechts in Betracht. So könnte eine Regelung geschaffen werden, die es Ehegatten künftig in Erweiterung des geltenden Rechts gestattet, einen Ehedoppelnamen zu führen, der sich aus ihren bisherigen Namen bzw. Namensteilen zusammensetzt. Kinder würden in diesen Fällen den Ehedoppelnamen ihrer Eltern als Geburtsnamen erhalten. Von einer solchen rechtlichen Regelung könnten auch eingebürgerte Personen profitieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2530 2 2. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, den Wünschen vieler zugewanderter Menschen nachzukommen und zu ermöglichen, dass sie ihre Integration durch eine Namensänderung verfestigen können? In den Antworten auf die Kleinen Anfrage 127 (Drucksache 17/420) des Abgeordneten Ibrahim Yetim wurde darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Notwendigkeit einer Anpassung des Namensrechts mit dem Ziel, Namensänderungen bei besonderem Wunsch leichter möglich zu machen, sieht. Von diesen angestrebten Vereinfachungen sollen auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte profitieren können. Bisher stellen Namensänderungen Ausnahmefälle dar, die unter der Maßgabe des Vorliegens eines wichtigen Grundes durchgeführt werden können. Die Landesregierung möchte eine Erleichterung bei ausdrücklich erwünschtem Namenswechsel ermöglichen und dazu bestehende Hürden absenken. Dies könnte zum Beispiel dahingehend erfolgen, dass an Stelle eines wichtigen Grundes lediglich ein sachlicher Grund für die Namensänderung gefordert wird und ein Katalog ausdrücklicher Namensänderungsgründe hinterlegt wird. Da es sich beim Namensänderungsgesetz um Bundesrecht handelt, wird die Landesregierung entsprechende Änderungsmöglichkeiten prüfen und dazu auch das Mittel einer Bundesratsinitiative in Erwägung ziehen. 3. Wie viele solcher Wünsche sind der Landesregierung bekannt? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu der Anzahl derartiger Wünsche vor. 4. Wann wird die Landesregierung Maßnahmen auf den Weg bringen, damit alle Mitglieder einer Familie die Möglichkeit haben, den gleichen Namen zu tragen, auch wenn es etwa ein Doppelname ist? 5. Wann wird die Landesregierung Maßnahmen auf den Weg bringen, den Wünschen vieler zugewanderter Menschen nachzukommen und zu ermöglichen, dass sie ihre Integration durch eine Namensänderung verfestigen können? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet: Die Prüfung von Möglichkeiten zur Anpassung des Namensrechtes bzw. der Initiierung möglicher Bundesratsinitiativen soll zeitnah erfolgen.