LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2538 08.05.2018 Datum des Originals: 07.05.2018/Ausgegeben: 14.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 952 vom 10. April 2018 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/2340 Massiver Sozialbetrug in Nordrhein-Westfalen. Oder wohnen tatsächlich 6000 Personen in einem Haus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Monaten haben sowohl Politik als auch gesellschaftliche Gruppen immer wieder die Existenz von sogenannten No-Go-Areas in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden diskutiert. So hat auch der Focus in einem Online-Artikel1 am 07. April 2018 die von Bundesminister Jens Spahn angestoßene Diskussion erneut aufgegriffen und die erschwerten Bedingungen, unter denen unsere Polizeibeamten versuchen, die innere Sicherheit aufrecht zu erhalten, skizziert sowie Gründe für die teils äußerst bedenklichen Entwicklungen aufgezeigt. Außerdem wird der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Plickert, in der Berichterstattung zitiert: „In Marxloh gibt es Meldeadressen, bei denen bis zu 6000 Personen pro Haus registriert sind“ – oftmals nur mit dem Ziel, Sozialhilfe beantragen zu können, so der GdP-Bundes-Vize. Durch eine „immer weiter fortschreitende Vernachlässigung“ ganzer Wohngebiete hätten sich immer stärker Parallelgesellschaften gebildet. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 952 mit Schreiben vom 7. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister des Innern, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Minister der Justiz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2538 2 1. Ist der Landesregierung der vom GdP-Vorsitzenden erwähn-te Vorgang von massivem Sozialbetrug in Duisburg Marxloh bekannt? Ein Verfahren wegen Sozialbetrugs, das Anmeldungen von 6.000 Personen für ein einzelnes Objekt in Duisburg-Marxloh zum Gegenstand hat, ist nicht bekannt. 2. Wenn ja, seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von diesem ungeheuerlichen Vorgang? Entfällt 3. Welche Mittel stehen der Landesregierung zur Verfügung, die Kommune im Kampf gegen diesen Missbrauch von Sozialleistungen zu unterstützen? Sowohl das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) als auch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (RD) haben die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen wiederholt auf regelmäßig stattfindenden Tagungen auf die Bedeutung des Themas „Leistungsmissbrauch“ hingewiesen. Im Rahmen der Tagungen wurden u.a. von den Jobcentern erfolgreiche Modelle zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs vorgestellt und diskutiert. Die behördenübergreifende gute Zusammenarbeit zeigt sich bei den sog. „Aktionstagen“. Sie werden zusammen mit Jobcentern, Kommunen, dem Zoll und der Polizei durchgeführt. Bei den Aktionstagen werden auffällige Arbeitgeber und Wohnanschriften aufgesucht. Weiterhin wurde in Abstimmung mit den Ländern in der fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II der Arbeitnehmer-begriff, der für den ergänzenden Bezug von SGB II-Leistungen für in Deutschland beschäftigte oder selbstständige EU- Bürgerinnen und EU-Bürger relevant ist, konkretisiert. In der fachlichen Weisung wird nun ausführlicher erläutert, wie der Arbeitnehmerbegriff in der Praxis auszulegen ist. Zudem wird auf die Arbeitshilfe „Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ mit Handlungsleitlinien verwiesen, wie Jobcenter Sozial-leistungsmissbrauch erkennen und offenlegen können. 4. Hat die Landesregierung Kenntnis von weiteren solcher Vorfälle? Sachverhalte, die dem in der Kleinen Anfrage beschriebenen Fall entsprechen, sind, soweit dies in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit feststellbar war, nicht bekannt geworden.“ 5. Wenn ja, in welchen Städten bzw. Gemeinden ist dies noch der Fall? Entfällt.