LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2540 08.05.2018 Datum des Originals: 07.05.2018/Ausgegeben: 14.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 945 vom 10. April 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/2333 Wie groß ist der Fachärztemangel im Kreis Euskirchen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Medien ist immer wieder zu lesen, dass bei den Fachärzten, auch im Kreis Euskirchen, eine Unterversorgung besteht. Hierdurch entstehen für die Patienten nicht nur lange Wartezeiten, bis sie einen Termin bekommen sondern auch am Tag des Termins in der Praxis. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 945 mit Schreiben vom 7. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Um die Anfrage in der Kürze der Zeit angemessen beantworten zu können, wird im Folgenden auf die allgemeine ambulante fachärztliche Versorgung abgestellt, nicht auf die sog. gesonderte oder spezialisierte fachärztliche Versorgung wie z.B. Radiologen oder Laborärzte. Zur allgemeinen ambulanten fachärztlichen Versorgung gehören folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Orthopäden, Urologen sowie Kinderärzte. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gelten - im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB V) - Kreise bzw. kreisfreie Städte als räumliche Planungsebene. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf den Planungsbereich „Kreis Euskirchen“. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kommunen sieht die Bedarfsplanung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2540 2 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Fachärzte im Kreis Euskirchen? (Bitte auch aufgeschlüsselt nach Kommunen und nach den medizinischen Fachgebieten) 4. Wie viele Facharztsitze werden entsprechend voraussichtlich im Kreis Euskirchen unbesetzt bleiben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Die Fragen 1 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die entsprechenden Zahlen dazu werden nachfolgend in einer gemeinsamen Tabelle dargelegt: Facharztgruppe Altersdurchschnitt (in Jahren) Zahl der Niederlassungsmöglich - keiten bis zur Sperrgrenze (freie Facharztsitze) Augenärzte 56,4 0 Chirurgen 55,8 0 Frauenärzte 53,5 0 HNO-Ärzte 54,7 0 Hautärzte 51,0 0 Kinderärzte 60,6 0 Nervenärzte 56,6 0 Orthopäden 50,2 0 Psychotherapeuten 51,5 0 Urologen 51,4 0 Insgesamt 53,5 0 Zu der Frage, wie viele Facharztsitze voraussichtlich in den kommenden Jahren im Kreis Euskirchen unbesetzt bleiben werden, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt. Aktuell (Stichtag 1. Januar 2018) gibt es im Kreis Euskirchen keine Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. 2. Wie viele Fachärzte im Kreis Euskirchen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren voraussichtlich altersbedingt aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 128 Fachärzte („Köpfe“) im Kreis Euskirchen tätig, wovon 33 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 33 wiederum waren zehn mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2540 3 Hintergrund könnten in den kommenden fünf bis zehn Jahren wahrscheinlich bis zu 33 Fachärzte (altersbedingt) aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden. 3. Wie viele Fachärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren im Kreis Euskirchen niederlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell im Kreis Euskirchen, um die Facharztversorgung auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten? Bundesgesetzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertrags-ärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Die allgemeine fachärztliche Versorgung im Kreis Euskirchen ist mit Stand 1. Januar 2018 im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß SGB V nicht nur rechnerisch sichergestellt, sondern sogar flächendeckend von Überversorgung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund sieht das Land Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, ergänzend zu den KVen einen Sicherstellungsbeitrag, z.B. in Form eines landesweiten Förderprogramms (analog zum NRW-Hausarztaktionsprogramm), zu leisten.