LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 08.05.2018 Datum des Originals: 08.05.2018/Ausgegeben: 14.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 929 vom 5. April 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2307 Welche Funklöcher im Rhein-Erft-Kreis werden wann geschlossen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben sich die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, bis Ende Dezember 2020 rund 98 Prozent aller Haushalte bundesweit mit ausreichenden Mobilfunkangeboten abzudecken. Nach Aussagen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur sei der Zustand des deutschen Mobilfunknetzes für eine Wirtschaftsnation untragbar. Da es heute noch große Defizite gibt, hat das Bundesministerium eine Funkloch- App eingerichtet, damit dringend erforderliche neue Sendemasten erfasst werden. Die Landesregierung hat ebenfalls angekündigt, sich noch im Frühjahr mit den drei großen Mobilfunkanbietern auf Lösungen verständigen zu wollen, um die Funklöcher in NRW zu schließen. Im Rhein-Erft-Kreis sind Bergheim-Rheidt-Hüchelhoven, viele Ortsteile von Erftstadt, Hürth-Kendenich und Bedburg-Rath nur einige Beispiele für eine schlechte Handynetz-Versorgung. Hier sind viele Anwohner genervt und berichten, dass die Defizite unabhängig vom Mobilfunk-Anbieter sind. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 929 mit Schreiben vom 8. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Nutzung von Mobiltelefonen bzw. Smartphones zum Telefonieren oder das Abrufen von Daten über das mobile Internet sind heute für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Für viele ist das Mobiltelefon in der Freizeit und im Beruf zum ständigen Begleiter geworden. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Netzabdeckung in einigen Bereichen des Landes nicht ausreicht und es durch Funklöcher zu Verbindungsabbrüchen kommt. Ein guter und flächendeckender Empfang ist heute ein wichtiger Standortfaktor zur Ansiedlung von Unternehmen. Auch zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 2 Steigerung der Attraktivität von Wohngebieten ist ein gut ausgebautes Mobil- und Datennetz unerlässlich. Ziel der Landesregierung ist es, in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eine bessere Mobilfunkqualität erhalten und „weiße Flecken“ der Mobilfunkversorgung beseitigt werden. Die Mobilfunkunternehmen haben mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte konkrete Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber bis 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicherstellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. 1. Welche Ortslagen und auch Gewerbe- und Industriegebiete im Rhein-Erft-Kreis sind nach Kenntnis der Landesregierung von schlechten Mobilfunkversorgungen betroffen (bitte einzeln aufführen)? 2. Welche Defizite tauchen bei jeweils welchem Mobilfunkanbieter im Rhein-Erft- Kreis auf (bitte einzeln aufführen)? 3. Wie hat die Landesregierung für die Erfassung des Handlungsbedarfs die Funkloch Apps ausgewertet und ggf. welche Erkenntnisse für den Rhein-Erft- Kreis erfasst? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Eine einheitliche Darstellung oder entsprechende Zahlen der Netzabdeckung für Mobilfunknetze im Rhein-Erft-Kreis, die sogenannte „weiße Flecken“ oder „Funklöcher“ im Hinblick auf Ortslagen und Gewerbe- und Industriegebiete über alle aktuell verfügbaren Mobilfunknetze umfassen, liegen der Landesregierung nicht vor. Die aktuelle Verfügbarkeit von LTE (Long Term Evolution), UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) und GSM (Global System for Mobile Communications) in den einzelnen Mobilfunknetzen dokumentieren die Mobilfunknetzbetreiber auf ihren Netzabdeckungskarten. Aus diesen Netzabdeckungskarten ist ersichtlich, wo noch Defizite in der Mobilfunkversorgung im Rhein-Erft-Kreis vorliegen. Die Netzwerkkarten können für das jeweilige Mobilfunkunternehmen abgerufen werden unter: • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau) • Vodafone (https://www.vodafone.de/hilfe/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung/) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2543 3 4. Bis wann wird welches Funkloch im Rhein-Erft-Kreis geschlossen (bitte einzeln aufführen)? 5. Werden alle Funklöcher im Rhein-Erft-Kreis durch die angestrebte Verständigung der Landesregierung mit den Mobilfunkanbietern geschlossen werden? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung ist im engen Austausch mit den drei großen Mobilfunkanbietern, um gemeinsam mit diesen konkrete Lösungen zu erarbeiten, damit die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine bessere Mobilfunkqualität erhalten und „weiße Flecken“ der Mobilfunkversorgung beseitigt werden. Dies gilt besonders auch für die noch bestehenden Funklöcher in den peripheren Lagen um die Ballungszentren herum sowie an Autobahnen und an Bahnlinien. Durch die angestrebte Verständigung mit den Mobilfunkanbietern sollen somit auch die Funklöcher im Rhein-Erft-Kreis geschlossen werden, soweit dem keine rechtlichen und technischen Gründe entgegenstehen, wie z.B. physikalische Unmöglichkeiten, schwierige topographische Lagen oder Umwelt- und Naturschutzbelange.