LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2567 08.05.2018 Datum des Originals: 07.05.2018/Ausgegeben: 14.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 933 vom 9. April 2018 der Abgeordneten Horst Becker und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2321 Warum hält sich die Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet und Verkehrsminister Wüst nicht an die bestehenden Landtagsbeschlüsse zum Passagiernachtflugverbot und wann stellt sie bei der neuen Bundesregierung den notwendigen Antrag? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der 14. Wahlperiode hat der Landtag zweimal die Einführung eines Passagiernachtflugverbotes für den Flughafen Köln/Bonn (FKB) beschlossen. Die Regierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat gemäß dieser Beschlüsse und der damaligen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag diesen Antrag an die Bundesregierung umfangreich vorbereitet und sowohl in der letzten wie auch in der vorletzten Periode des Bundestages gestellt. Beide Male wurden, mit aus unserer Sicht fadenscheinigen Begründungen, diese Anträge abgelehnt. Der Einladung der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.“ für ihre Jahreshauptversammlung ist zu deren Bemühungen zur Durchsetzung des Passagiernachtflugverbotes zwischen 0:00 und 5:00 Uhr folgendes zu entnehmen: „Unsere Bemühungen, zu dieser Thematik mit Ministerpräsident Laschet ein Gespräch zu führen, wurden bislang leider abgeblockt. Unser entsprechendes Anschreiben wurde an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet. Landesverkehrsminister Wüst ließ uns danach wissen, dass er sich nicht für Nachtflugbeschränkungen für Passagierflugzeuge einsetzten wird. Ungeachtet dessen werden wir weiter auf ein Gespräch mit MP Laschet drängen.“ Die Landtagsbeschlüsse zum Thema Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 Uhr sind bis heute nicht durch andere Beschlüsse zum Thema aufgehoben oder modifiziert worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2567 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 933 mit Schreiben vom 7. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesverkehrsministerium hat zur Entlastung der Anwohner zuletzt in den Jahren 2012 sowie 2014/2015 den Versuch unternommen, eine nächtliche Kernruhezeit (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) einzuführen. Das Bundesverkehrsministerium hat einer entsprechenden Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen seine erforderliche Zustimmung versagt. Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums ist für das Landesverkehrsministerium als Genehmigungsbehörde bindend. Es kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Dies ergibt sich daraus, dass die Luftverkehrsverwaltung gemäß Artikel 85 Grundgesetz in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz als Bundesauftragsverwaltung ausgestaltet ist. Hiernach kann der Bund fachliche Weisungen mit entsprechender Bindung für die zuständigen Landesbehörden erteilen (vgl. Artikel 85 Abs. 3 Grundgesetz). Der Bund kann damit seine Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht auch gegen die Auffassung der Landesbehörde durchsetzen. Hinzu kommt, dass der am Flughafen Köln/Bonn stattfindende (Nacht- )Flugbetrieb auch nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden und damit rechtskräftig abgesichert ist. Diese Rechtslage ist bis heute maßgeblich. 1. Warum hat die CDU-geführte Landesregierung bis heute keinen neuen Antrag auf ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW gestellt? 2. Wann wird die CDU-geführte Landesregierung einen neuen Antrag auf ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW stellen? 3. Was hat die Landesregierung generell unternommen, um ein Passagiernachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn zwischen 0:00 und 5:00 gemäß den Beschlüssen des Landtags NRW zu erreichen? 4. Warum will sich Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) trotz der Beschlüsse des Landtags NRW nicht für ein Passagiernachtflugverbot zwischen 0:00 und 5:00 einsetzen? Wegen ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 1. bis 4. zusammengefasst beantwortet. Ein weiterer Antrag an das Bundesverkehrsministerium auf Einführung eines Passagiernachtflugverbotes in der Kernruhezeit von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr am Flughafen Köln/Bonn ist bisher nicht gestellt worden. Es ist auch nicht beabsichtigt, einen solchen Antrag zu stellen, da sich an der oben dargestellten Sach- und Rechtslage nichts geändert hat. Im Übrigen wird auf die Ausführungen der Vorbemerkung verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2567 3 5. Wann darf der Vorstand der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.“ mit Ministerpräsident Laschet sprechen? Herrn Ministerpräsident sind die Anliegen der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e. V.“ bekannt. Er hat mich gebeten, den vorgebrachten Aspekten in einem Brief umfassend Rechnung zu tragen. Diese Beantwortung ist unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in ausführlicher Weise schriftlich erfolgt. Diese Rahmenbedingungen, die schon bei der Vorgängerregierung Geltung hatten, gelten bis heute unverändert.