LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/257 31.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 03.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 24 vom 29. Juni 2017 der Abgeordneten Stefan Zimkeit und Martin Börschel SPD Drucksache 17/56 Worauf stützt der Ministerpräsident seine Aussage, die vorige Landesregierung habe den Pensionsfonds seit Jahren nicht bedient? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die von SPD und Grünen gebildete Landesregierung hat mit Wirkung von 2017 an die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds zu einem Pensionsfonds zusammengefasst. In die ursprünglich auf Bundesrecht basierende und für alle Bundesländer geltende Versorgungsrücklage haben die Länder, so auch Nordrhein-Westfalen, bis einschließlich 2017 eingezahlt, um die Landeshaushalte, durch Entnahme von Mitteln bei der Zahlung von Beamtenpensionen zu entlasten. Einige Bundesländer entnehmen zu diesem Zweck bereits seit 2014 Mittel. Wie vom Gesetz vorgesehen, zahlt NRW 2017 letztmalig 508 Millionen Euro ein. Eine Entnahme hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Versorgungsfonds des Landes wurde eingerichtet, um den Landeshaushalt ab etwa 2045 zu 70 Prozent von den Pensionsleistungen an die ab 2005 eingestellten Landesbeamten zu entlasten. Mit dem Verzicht auf Entnahmen aus der Versorgungsrücklage und der Einzahlung des gesamten Kapitalbestandes von rund 6 Milliarden Euro in den zum Pensionsfonds gewandelten Versorgungsfonds wuchs dessen Kapitalausstattung von etwa 4 auf rund 10 Milliarden Euro an. Das erlaubte eine auf jährlich 200 Millionen Euro abgesenkte Mittelzuführung für die nächsten Jahre, ohne die 70%-Abdeckung der künftigen Pensionszahlungen in Frage zu stellen. Erst ab etwa 2021 wären wieder höhere Zuführungen notwendig, um das Abdeckungsniveau zu garantieren. Dieser Bestand ist in etwa fünfmal so hoch wie in Bayern, die Mittelzuführung doppelt so hoch. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/257 2 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 24 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds hatten unterschiedliche Ziele. Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 wurde die Bildung von Versorgungsrücklagen vorgeschrieben, die im Wege verminderter Bezügeanpassungen von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aufzubringen waren. Der Versorgungsrücklage waren außerdem 50 v.H. der Einsparungen zuzuführen, die durch die im Versorgungsänderungsgesetz 2001 vorgeschriebene Absenkung des Versorgungsniveaus um insgesamt 4,33 v. H. erzielt wurden. Mit den Mitteln der Versorgungsrücklage sollten versorgungsbedingte Belastungsspitzen im Landeshaushalt abgefangen werden. Entnahmen sollten frühestens ab dem Jahr 2018 möglich sein. Der Versorgungsfonds diente im Rahmen einer langfristig ausgerichteten Konzeption der Finanzierung der Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen/Beamten und Richterinnen/Richter des Landes, deren Dienstverhältnis zum Land nach dem 31.12.2005 begründet wurde. Angestrebt wurde hierbei eine Kapitaldeckungsquote von 70%. Der zum 1.1.2017 errichtete Pensionsfonds Nordrhein-Westfalen tritt an die Stelle der bisherigen Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds und hat deren Vermögen in Höhe von 10,4 Mrd. Euro (31.12.2016) übernommen. Nach den Vorgaben des Pensionsfondsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 2.2.2016 (PFoG) werden dem Pensionsfonds NRW im Jahr 2017 nur noch die Beträge zugeführt, die sich nach dem bisher geltenden Recht für die Versorgungsrücklage ergeben hätten (503 Mio. Euro). Ab dem Jahr 2018 werden dem Pensionsfonds jährlich nur noch 200 Mio. Euro zugeführt. Die Mittel des Pensionsfonds dürfen ausschließlich für Versorgungsausgaben verwendet werden. 1. Wie kommt der jetzige Ministerpräsident zu der im Interview mit den Ruhrnachrichten am 22. Juni aufgestellten Behauptung, der Pensionsfonds des Landes sei seit Jahren nicht mehr bedient worden? Mit der Zusammenlegung der beiden Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds zum Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen entfiel die ursprünglich versicherungsmathematisch kalkulierte zusätzliche Vorsorge von 700 Millionen Euro für das Jahr 2017 und wurde auf eine pauschale Zuführung von 200 Millionen Euro ab dem Jahr 2018 zurückgefahren. 2. Plant die Landesregierung, trotz der Zuführungen des gesamten Kapitalbestandes der Versorgungsrücklage, eine Erhöhung der jährlichen Zuführung? 3. Plant die Landesregierung eine Erhöhung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zuführung aus der Versorgungsrücklage nicht mehr ausreicht, um eine 70-prozentige Abdeckung der Pensionszahlungen zu gewährleisten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/257 3 4. Plant die Landesregierung eine Änderung des Pensionsfondsgesetzes dahingehend, dass künftig mehr eingezahlt wird, dafür aber ein Teil des hohen Vermögensbestandes von zehn Milliarden Euro zur Deckung kurzfristig geplanter Ausgaben entnommen werden kann? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Stärkung des Vorsorgegedankens ist ein wichtiger Pfeiler der Finanzpolitik der Landesregierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme wird die Landesregierung ihr neues Konzept für Haushalt und Mittelfristige Finanzplanung vorstellen.