LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2580 09.05.2018 Datum des Originals: 09.05.2018/Ausgegeben: 15.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 950 vom 10. April 2018 des Abgeordneten Roger Beckamp AfD Drucksache 17/2338 Bewachung von Flüchtlingswohnheim durch Rockergruppen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Presse berichtete am 24. März 2018 darüber, dass Mitglieder der türkischen „Osmanen Germania“ - Rocker-Gruppe Flüchtlings- bzw. Migrantenheime in Südbaden bewacht haben1. Die „Osmanen Germania“ unterhalten laut Innenministerium NRW2 Beziehungen zur türkischen Regierungspartei AKP und zum Umfeld des türkischen Staatspräsidenten. Die Rocker waren laut Presse wohl für einen Sub-Sub-Unternehmer aktiv. Es kam in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Konflikten dieser Gruppe mit einer kurdischstämmigen Gruppe, den „Bahoz“. Weitere institutionalisierte Rocker, ihnen ähnliche Gruppierungen, Streetgangs und Türsteher-Vereinigungen in Deutschland und NRW sind oftmals im Sicherheitsgewerbe aktiv. Regelmäßig werden die Flüchtlings- bzw. Migrantenwohnheime in NRW von Sicherheitsunternehmen überwacht. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 950 mit Schreiben vom 9. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1 https://www.bild.de/news/inland/fluechtlingsheim/bewchten-fluechtlingsheim-55197846.bild.html 2 http://www.wz.de/lokales/nrw/razzia-bei-rockergruppe-osmanen-germania-in-ueber-20-nrw-staedten- 1.2639973 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2580 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf Einrichtungen für Flüchtlinge in Landesträgerschaft. Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in kommunalen Einrichtungen sind die Kommunen eigenverantwortlich zuständig. Der Einsatz von Sicherheitspersonal in den Landesaufnahme-einrichtungen darf erst nach einer Unbedenklichkeitsprüfung der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter erfolgen. Sollten sich bei dieser Prüfung Erkenntnisse ergeben, die gegen den Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen sprechen (z. B. strafrechtliche Verurteilungen oder Hinweise zu Aktivitäten als Mitglied einer rockerähnlichen bzw. Rocker- Gruppe), wird diese Person durch die Bezirksregierung Arnsberg zentral für den Einsatz in Landesunterkünften in Nordrhein-Westfalen gesperrt. 1. Wo werden Mitglieder von rockerähnlichen bzw. Rocker-Gruppen, z.B. die Osmanen, die Hells Angels, die Bandidos, die Bahoz, die United Tribuns, der Gremium MC, die Black Jackets und womöglich Unterstützervereinigungen dieser Vereinigungen in Flüchtlings- bzw. Migrantenwohnheimen in NRW mittelbar oder unmittelbar eingesetzt? (Bitte nach Ortschaft und Einrichtung aufschlüsseln.) Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen Mitglieder einer der angeführten Organisationen mittelbar oder unmittelbar als Sicherheitsdienstmitarbeiter in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge tätig sind. Im Übrigen wird zur Beantwortung der Frage 1 auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Welche öffentlichen Mittel sind an diese Gruppierungen und deren Mitglieder geflossen? Da nach den Erkenntnissen der Landesregierung keine Beschäftigung dieser Gruppierungen oder deren Mitglieder in Landesaufnahme-einrichtungen stattgefunden hat, wird davon ausgegangen, dass keine öffentlichen Mittel der Landesregierung an die genannten Gruppierungen für entsprechende Tätigkeiten geflossen sind. 3. Wurden die Gruppierungen direkt oder als Teil einer Subunternehmerkette beauftragt? Auch der Einsatz von Subunternehmern kann nur unter strengen Auflagen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Überprüfung der einzelnen Mitarbeiter. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2580 3 4. Hat die Landesregierung auf die Presseberichte hin bezüglich ähnlicher Einsätze der Mitglieder von Rocker-Gruppierungen in NRW reagiert bzw. welche Reaktion ist vorgesehen? Durch das Gesetz zur Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften vom 04.11.2016 hat der Bundesgesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Bis Ende 2018 ist darüber hinaus die Errichtung eines bundesweiten Bewacherregisters vorgesehen. Um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. Dezember 2018 ein Bewacherregister zu errichten ist. In diesem sind bundesweit Daten zu Bewachungs-gewerbetreibenden und Bewachungspersonal sowie Angaben zur Zuverlässigkeit und Sachkunde elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Über das Register soll auch die ab dem 1. Januar 2019 verpflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz erfolgen. Dies betrifft Zuverlässigkeitsprüfungen von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen, die Gebäude bzw. Veranstaltungen mit besonderem Schutzbedarf bewachen. Hierzu gehören auch u.a. die Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Die Landesregierung sieht aufgrund der veränderten gesetzlichen Regelungen und der eigenen Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sicherheitspersonal in Landesaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge keinen weiteren Handlungsbedarf.