LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2590 11.05.2018 Datum des Originals: 11.05.2018/Ausgegeben: 16.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 958 vom 12. April 2018 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/2358 Asyl-Nebelkerzen an NRW-Flughäfen – Wird auch in NRW verschleiert und vertuscht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Aussage der Bundesregierung sind Deutschlands Grenzen längst nicht mehr offen. Die unkontrollierte Einreise Hunderttausender Flüchtlinge gehöre der Vergangenheit an, die Balkanroute sei geschlossen. Dennoch kommen monatlich, nach wie vor, weit mehr als 16.500 Asylsuchende nach Deutschland. Allein 2017 wurden, nach offiziellen Angaben des Bundesinnenministeriums, 198.317 neue Asylbewerber registriert1. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl einzelner NRW-Städte, von Hamm über Hagen bis Oberhausen, oder der 2,5 fachen Einwohnerzahl der Bezirksregierungsstadt Arnsberg. Da Deutschland und somit auch NRW bekanntlich über keine gemeinsame Außengrenze mit Syrien, Eritrea, Marokko, Tunesien, der Türkei oder Afghanistan verfügt, stellt sich die Frage, wie all diese Menschen ins Land kommen? Eine entsprechende Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ergab, dass der Anteil derjenigen Asylsuchenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen seien, sich auf rund 30 Prozent belaufe. Somit reist rund jeder dritte Asylsuchende mit dem Flugzeug ein. Da aktuell noch keine zivilen Direktflüge aus den großen Krisengebieten und Hauptherkunftsländern wie Syrien oder Afghanistan nach Deutschland möglich sind, stellt sich also die Frage, von wo aus die Asylsuchenden starteten. Nach Informationen der Wochenzeitung Junge Freiheit (Printausgabe vom 16.03.2018) nutze ein Großteil von ihnen 1 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/aktuelle-zahlen-zuasyl -februar-2018.html?nn=7952222 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2590 2 Flugzeuge aus Griechenland, Italien und der Türkei. Die dortigen Behörden scheinen sie also nicht an der Weiterreise nach Deutschland gehindert zu haben. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 958 mit Schreiben vom 11. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Asylsuchende sind aus welchen Ländern kommend, an Flughäfen in NRW gelandet? Bitte aufschlüsseln nach Departure und Destination Airport NRW. Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs ist eine Angelegenheit des Bundes. 2. Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im gleichen Zeitraum über NRW- Flughäfen abgeschoben worden? Bitte aufschlüsseln nach Personenzahlen in den Jahren 2015 bis 2017 und aktuell 2018. Bitte weiter aufschlüsseln nach Destination und Departure Airport NRW. Die vorliegende Statistik der Bundespolizei zu Rückführungen (einschließlich Dublin- Überstellungen) sieht nur eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit, Art der Grenze, Zielland und Monaten vor. Die Rückführungen (einschließlich Dublin- Überstellungen) auf dem Luftwege aus Nordrhein- Westfalen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.03.2018 sind in der Anlage aufgeführt. In der Regel werden für die Flugrückführungen die Flughäfen Düsseldorf und Köln als Departure Airport genutzt. 3. Toleriert die Landesregierung vor diesem Hintergrund, dass somit möglicherweise Personen Asyl, oder zumindest temporäres Bleiberecht erhalten, die sich auf widerrechtliche Weise den Transport nach Deutschland erschlichen haben? 4. Falls Frage 3 mit Ja beantwortet wird, wie wird die Landesregierung ein Bleiberecht auf Basis von Rechtsverstößen den Bürgern in NRW vermitteln, die mit den Folgen der Migrationskrise leben müssen? 5. Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie wird die Landesregierung zukünftig mit dem in Frage stehenden Personenkreis, im Rahmen von Recht und Gesetz, zeitnah umgehen? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zuständigkeit für Zurückweisungen an den Grenzen liegt ausschließlich bei den Bundesbehörden. Über ein nach der Einreise gestelltes Asylgesuch entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Umstände der Einreise. An die Entscheidungen des BAMF über den Asylantrag sind die Ausländerbehörden nach den §§ 6, 42 AsylG gebunden und verpflichtet, dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen, wenn das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2590 3 BAMF den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ihm die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt hat. Im Falle der Ablehnung des Asylantrags ist bei Personen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen und bei denen kein Abschiebungsverbot besteht, die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu prüfen und sicherzustellen.