LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2594 11.05.2018 Datum des Originals: 11.05.2018/Ausgegeben: 16.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 978 vom 16. April 2018 der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/2418 Modellprojekte zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zunächst möchten wir uns für die Beantwortung (Drucksache 17/1332 und 17/1330) unserer Anfragen (Drucksache 17/571 und 17/569) bedanken. Die Antworten der Landesregierung werfen allerdings neue Fragen auf. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 978 mit Schreiben vom 11. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Modellprojekte der Städte Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Duisburg zu erhalten (Wir bitten um Übermittlung der Konzepte)? Die Beschreibungen der Konzepte der Modellprojekte finden sich auf der Internetseite des MAGS unter: https://www.mags.nrw/modellprojekte-zur-integration-langzeitarbeitsloser und sie sind als Anlagen beigefügt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2594 2 2. Bei der Zusammensetzung der 5,5 Mio. Euro für das Dortmunder Modellprojekt gibt die Landesregierung einen Minderleistungsausgleich an. Was genau ist hierunter zu verstehen? Im Rahmen des Dortmunder Modellprojekts werden Langzeitarbeitslose als Bedingung der Vergabe von Aufträgen bei Arbeitgebern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach häufig jahrelanger Arbeitslosigkeit entspricht die Leistungsfähigkeit häufig (noch) nicht den Anforderungen der Arbeitgeber. Die dadurch in der Vergabe möglicherweise entstehenden Mehrkosten werden der Kommune pauschal über einen Minderleistungsausgleich durch das Modellprojekt ausgeglichen. 3. Werden die neu geschaffenen Arbeitsplätze, von denen die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1330 (Drucksache 17/1556) schreibt, bezuschusst? Durch Betriebsakquisiteure sollen einfache Arbeiten in Unternehmen identifiziert und neue Arbeitsplätze für die Zielgruppe des Projekts aufgeschlossen werden. Als Anreiz zur Schaffung einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für die Zielgruppe erhalten die Unternehmen eine Prämie in Höhe von 3.000 € zum Zeitpunkt der Einstellung. Ein darüber hinausgehender Zuschuss wird im Rahmen des Modellprojekts nicht gefördert. 4. Es besteht der Eindruck, dass die neu entstehenden kommunalen Servicefelder erst durch die Bezuschussung des Landes NRW in Dortmund entstehen können. Was passiert hier, wenn die Bezuschussung weg fällt? Bei den stadtgesellschaftlich relevanten neuen Servicefeldern handelt es sich um neu zu entwickelnde Arbeitsbereiche, die im öffentlichen Interesse liegen und bisher nicht nachgefragt wurden. Diese Maßnahmen sind bislang nicht im städtischen Haushalt budgetiert. Da die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht zur Finanzierung der eigentlichen Aufträge verwendet werden, sondern lediglich für den Einsatz der Zielgruppe innerhalb dieser Aufträge, muss die Kommune in nicht unerheblichem Maße eigene Finanzmittel bereitstellen. Die entsprechenden Servicefelder werden über das Vergabemanagement öffentlich ausgeschrieben. Innerhalb des Modellprojekts besteht also die Möglichkeit, neue Servicefelder aufzubauen und eine Umsetzung zu prüfen. Im Sinne der Nachhaltigkeit werden diese Servicefelder gegen Ende des Projekts einer Ergebnisbewertung unterzogen und hinsichtlich der Fortführung ohne eine weitere Förderung geprüft. 5. Die Landesregierung setzt im Rahmen einer präventiven Arbeitsmarktpolitik darauf, Langzeitarbeitslosigkeit möglichst nicht entstehen zu lassen (Antwort auf die Kleine Anfrage 571 in der Drucksache 17/1332). Warum sind die Hürden für weitere Qualifikationen und Umschulungen dann so hoch? Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 571 wurde als Drucksache 17/1558 veröffentlicht. Für arbeitslose Personen hält das Regelsystem - SGB III und SGB II - eine Vielzahl arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Unterstützungsleistungen bereit, die geeignet sind, diese Personen auf ihrem Weg in Beschäftigung zu unterstützen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2594 3 Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, darunter auch die Möglichkeit der beruflichen Weiterbildung. Diese Instrumente werden von den Jobcentern und Agenturen für Arbeit genutzt. Voraussetzung für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist dabei regelmäßig, dass die Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II notwendig ist. Bei Vorliegen der formalen und individuellen Fördervoraussetzungen können die Leistungen der beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. In einigen Fällen erfüllen die Arbeitslosen noch nicht die Voraussetzungen oder persönliche Umstände stehen einer beruflichen Weiterbildung im Wege. Hierfür entwickelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in enger Abstimmung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig neue Ansätze, um möglichst vielen Menschen einen Zugang zu geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.