LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/260 31.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 03.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 73 vom 10. Juli 2017 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/147 Grenzkontrollen im Vorfeld und während des G20-Gipfels Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. und 8. Juli 2017 fand in Hamburg das Treffen der „Gruppe der 20“ („G20“) statt. Seit dem 12. Juni 2017 wurden deshalb an den ansonsten ungesicherten Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland Grenzkontrollen durchgeführt. Medienberichten zufolge sollen dabei zahlreiche Straftäter entdeckt und insgesamt 673 offene Haftbefehle vollstreckt worden sein. 1. Zu welchen Zeiten und in welchen Grenzbereichen fanden in Nordrhein-Westfalen Grenzkontrollen statt? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der Grenzgänger ein, die tatsächlich kontrolliert wurden? 3. Bei wie vielen Grenzgängern wurde ein fehlender Aufenthaltstitel festgestellt? 4. Wie viele Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben waren, konnten im Rahmen dieses Einsatzes in Nordrhein-Westfalen festgenommen werden und aufgrund welcher Straftaten oder sonstiger Gründe wurden diese Personen gesucht? (Bitte aufschlüsseln .) 5. Wurden im Rahmen der Grenzkontrollen Fahrzeuge durchsucht und wenn ja, wurden dabei verbotene Gegenstände und/oder Substanzen gefunden? (Ggf. bitte nach Art und Menge aufschlüsseln.) Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet. Die polizeiliche Überwachung der Grenzen bzw. die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs obliegt gemäß des Gesetzes über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG) grundsätzlich der Bundespolizei und unterfällt dem Grenzschutz (§ 2 BPolG). Vor diesem Hintergrund obliegt es der Landesregierung nicht, zu Einsätzen der Bundespolizei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/260 2 Stellung zu nehmen. Die aufgeführten Fragestellungen wären richtigerweise an das Bundesministerium des Innern als die für die Bundespolizei zuständige oberste Bundesbehörde zu richten. Darüber hinaus liegen auf Landesebene zusammengefasste Daten über etwaig durch die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte Kontrollmaßnahmen im Grenzgebiet, die nicht dem Grenzschutz dienen, nicht vor. Als Rechtsgrundlagen kämen hierbei das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. die Strafprozessordnung in Betracht . Eine Erhebung in diesem Sinne wäre aufgrund der Unübersehbarkeit möglicher Einsatz - und Kontrollanlässe mit sehr hohem Verwaltungsaufwand verbunden und ist in der zur Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.