LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2609 15.05.2018 Datum des Originals: 11.05.2018/Ausgegeben: 18.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 956 vom 10. April 2018 der Abgeordneten Carina Gödecke, Prof. Dr. Karsten Rudolph und Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/2353 Höhere Ausbildungsvergütung auch für Anwärter im gehobenen Dienst der Feuerwehr? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um den Bewerbermangel bei den Berufsfeuerwehren gerade im Bereich der Brandmeister entgegen zu wirken, hat der Landtag im April 2017 das Gesetz über den „Anwärtersonderzuschlag“ für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) verabschiedet. Damit erhalten Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Berufsfeuerwehren, die sich in Ausbildung befinden und vorher einen für den Feuerwehrberuf geeignete handwerkliche Ausbildung abgeschlossen haben, einen monatlichen Zuschlag von 1050 Euro zu ihrem Grundgehalt. Voraussetzung für die Zahlung des Sonderzuschlages ist die Feststellung des „erheblichen“ Bewerbermangels durch die Kommunalen Spitzenverbände und die entsprechende Meldung an das Innenministerium. Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehren haben nun darauf aufmerksam gemacht, dass neben Brandmeistern auch dringend akademische Führungskräfte aus unterschiedlichen Fachbereichen wie Physik, Chemie oder Bauingenieurswesen gesucht werden. Diese „akademischen“ Quereinsteiger in den Feuerwehrberuf finden bei der Neuregelung des Anwärtersonderzuschlags jedoch keinerlei Berücksichtigung, sondern erhalten während der Ausbildungszeit ausschließlich die Ausbildungs-Vergütung in Höhe von 1000 Euro. Neben dem Umstand, dass die Brandmeisteranwärter im mittleren Dienst somit das doppelte Gehalt gegenüber den Anwärterinnen und Anwärtern im gehobenen Dienst verdienen, konkurriert die Feuerwehr laut Aussage der Komba-Gewerkschaft Köln bei akademisch ausgebildetem Personal zudem in erheblichem Maße mit der freien Wirtschaft, die die Uni-Absolventen mit viel höheren Gehältern lockt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2609 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 956 mit Schreiben vom 11. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund des demografischen Wandels und der spezifischen Anforderungen des Feuerwehrdienstes ist die Bewerbersituation in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes angespannt. Vor diesem Hintergrund ist es den kommunalen Dienstherrn seit vielen Jahren gestattet, Anwärtersonderzuschläge in Höhe von bis zu 35 Prozent des Anwärtergrundbetrages nach Maßgabe des § 76 Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) zu gewähren, soweit in den einzelnen Kommunen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. Mit Verabschiedung des Anwärtersonderzuschlagsgesetzes feuerwehrtechnischer Dienst (AnwSoZG Feu) hat sich der Landesgesetzgeber entschieden, den Anwärtersonderzuschlag für die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals mittlerer Dienst), die vor Einstellung in den Vorbereitungsdienst bereits über eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, auf nun 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages verbindlich festzusetzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist 2022 zu evaluieren. Für Näheres verweise ich auf die Antwort zur Frage 2. Es wird darauf hingewiesen, dass Absolventinnen und Absolventen eines technischen oder naturwissenschaftlichen Abschlusses wie zum Beispiel in den genannten Fächern Physik, Chemie oder Bauingenieurwesen keine „Quereinsteiger“ für die Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes sind, sondern mit ihrem Abschluss die regulären Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfüllen. 1. Wie viele Stellen im gehobenen Dienst fehlen der Feuerwehr in NRW 2017 und in den nächsten Jahren? Bitte nach kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen mit Berufsfeuerwehren aufschlüsseln. Öffentliche Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. Die Ausweisung von Stellen für Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes erfolgt im gemeindlichen Stellenplan und obliegt den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als eigene Aufgabe. Es besteht keine zahlenmäßige Vorgabe, wie viele Stellen auszuweisen sind. Insofern kann die Zahl fehlender Stellen nicht benannt werden. 2. Warum wurde vom Ministerium der Finanzen des Landes NRW der Anwärtersonderzuschlag ab der 2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt auf nur 35% festgesetzt, wobei das Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst im mittleren Dienst bei 90% ansetzt und die Differenz geringfügig ist? Nach der seit April 2017 geltenden Fassung des § 76 Abs. 1 LBesG NRW kann das Ministerium der Finanzen oder die von ihm bestimmte Stelle Anwärtersonderzuschläge in Höhe von bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages gewähren, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern besteht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2609 3 Mit dem am 1. April 2017 in Kraft getretenen AnwSoZG Feu setzte der Landesgesetzgeber den Anwärtersonderzuschlag für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes, die über eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, auf 90 Prozent des Anwärtergrundbetrages fest. Die Intention des Gesetzgebers bestand darin, einem erheblichen Bewerbermangel in diesem Bereich entgegenzuwirken, der insbesondere daraus folgt, dass potentielle Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesellenprüfung oder Berufsausbildung finanziell deutlich attraktivere berufliche Perspektiven haben, als eine zusätzliche Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst zu absolvieren. Für die übrigen Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals gehobener und höherer Dienst), bei denen der Vorbereitungsdienst eine Gesellenprüfung oder Berufsausbildung nicht voraussetzt, konnte hingegen bislang aufgrund der Bewerberlage der letzten Jahre davon ausgegangen werden, dass ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von bis zu 35 Prozent des Anwärtergrundbetrages in der Fläche auskömmlich ist. Dieser Betrag ist im ehemals mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mindestens seit den 1970er-Jahren tradiert. Im ehemals gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst wurde dieser Betrag erstmals zu Beginn der 2000er-Jahre festgesetzt und nach jeweiliger Überprüfung der Bewerbersituation im Abstand von in der Regel zwei Jahren regelmäßig entsprechend verlängert, zuletzt Ende 2017 bis Ende 2019. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich der – ggfs. um einen Anwärtersonderzuschlag zu erhöhende – Anwärtergrundbetrag nicht auf pauschal 1.000 Euro beläuft. Der Anwärtergrundbetrag beträgt vielmehr 1.255,68 Euro für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt und 1.433,28 Euro für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt. 3. Was hat die Landesregierung seit ihrem Amtsantritt konkret unternommen, um die Attraktivität des Feuerwehrberufs in NRW nachhaltig zu steigern? Die Möglichkeit zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die nicht von den Regelungen des AnwSoZG Feu umfasst sind, wurde im Dezember 2017 um zwei Jahre verlängert. Im Einzelnen verweise ich auf meine Ausführungen in der Vorbemerkung sowie zur Frage 2. Die Landesregierung unterstützt zudem das Engagement in Freiwilligen Feuerwehren bis 2019 mit rund 2,4 Millionen Euro, die vor allem für die Werbung von Nachwuchs durch die Kampagne „Für mich. Für alle“ eingesetzt werden. Der Erfolg der Kampagne trägt auch zu einer Attraktivitätssteigerung der Arbeit hauptamtlicher Kräfte, die als Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht nur bei Berufsfeuerwehren, sondern auch bei Freiwilligen Feuerwehren beschäftigt sind, bei.