LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/262 31.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 03.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 77 vom 13. Juli 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/156 Ist Freifunk noch ein Thema für die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Freifunk gehört inzwischen zu einer der wichtigsten gesellschaftlich-digitalen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. Mit Freifunk wird ein freier und kostenloser Zugang zum Internet ermöglicht. Viele Menschen sind auf das Engagement der Freifunker*innen angewiesen, da sie sonst das Internet nicht nutzen können. Insbesondere im Kontext des Zuzugs Geflüchteter hat sich das Engagement der Freifunker*innen entfaltet und vielen Geflüchteten den so wichtigen Zugang zum Internet ermöglicht. Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Förderinstrumentarium zur Unterstützung des Freifunks entwickelt. Dadurch werden verschiedene Angebote der Medienkompetenzförderung im Zusammenhang mit Freifunkerinnen und Freifunkern unterstützt, insbesondere auch Angebote für Geflüchtete. Die rot-grüne Landesregierung hat bis 2018 darüber hinaus eine Million Euro bereitgestellt, damit Infrastruktur für Freifunk aufgebaut werden kann. Außerdem wurden im Rahmen des Programms „100xWLAN“ Liegenschaften des Landes für die Aufstellung von Freifunk-Knoten geöffnet. Nachdem das Engagement der Freifunker*innen in den vergangenen sieben Jahren mehrfach gewürdigt und unterstützt wurde, kommt das Wort „Freifunk“ im Koalitionsvertrag von CDU und FDP nur ein einziges Mal vor. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien hat die Kleine Anfrage 77 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/262 2 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung insgesamt, das Engagement der Freifunkerinnen und Freifunker in NRW weiter zu unterstützen? 2. Welche finanziellen Mittel sollen künftig – aufgeschlüsselt nach Mitteln zur Förderung von Medienkompetenz und Infrastruktur – der Förderung des Freifunks in NRW zugutekommen? 3. Wird die Landesregierung das Projekt „100xWLAN“ fortsetzen? 4. Wird die Landesregierung im Rahmen anderer Programme landeseigene Liegenschaften für Freifunk öffnen? Die Fragen 1 – 4 werden im Folgenden zusammen beantwortet. Freifunkerinnen und Freifunker tragen mit großem ehrenamtlichen Einsatz dazu bei, dass offene Internet-Zugänge für alle Bürgerinnen und Bürger entstehen; sie erproben zudem Netzwerktechnologien und geben ihr Wissen darüber weiter. Die Landesregierung will Freifunk-Initiativen daher unterstützen. Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben: „Wir stärken das mobile Internet durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN- Zugänge. Dazu werden alle Landesbehörden offenes WLAN anbieten. Wir unterstützen die Kommunen beim Angebot von offenem WLAN unter anderem durch die Nutzung von Programmen wie „WiFi4EU“. Private Freifunk-Initiativen beziehen wir dabei mit ein und unterstützen sie.“ (S. 29/30) Im Haushaltsjahr 2017 stehen für die Freifunk-Förderung im Einzelplan 02 insgesamt 150.000 Euro bereit. Sie sind bislang nicht ausgeschöpft. Eine Aufschlüsselung der Mittel im Hinblick auf die Themenbereiche Medienkompetenz und Infrastruktur ist nicht sinnvoll: Mit Freifunk- Projekten wird immer auch Medienkompetenz gefördert. Durch den Ausbau offener Netzwerke, die Erprobung von Netzwerktechnologien und die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, sich dabei aktiv einzubringen, wird Medien- und Technikkompetenz in der Bevölkerung verbreitet. Die ab dem Haushaltsjahr 2018 für die Freifunk-Förderung zur Verfügung stehende Summe hängt von der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ab. Das Projekt „100xWLAN“, für das aus Mitteln der Digitalen Dividende II rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wird evaluiert und mit dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben abgeglichen, das mobile Internet durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN- Zugänge zu stärken und dabei Freifunk-Initiativen einzubeziehen (siehe den Auszug aus dem Koalitionsvertrag oben). 5. Wie wird die Landesregierung die Initiativen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk weiterverfolgen? Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 10. März 2017 im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk eingebracht. Das Ziel war, mit einer Änderung der Abgabenordnung sicherzustellen, dass Freifunk-Vereine als gemeinnützig anerkannt und damit ihre Finanzierung auf der Basis von Spenden auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden können. Im Bundesrat hat diese Gesetzesinitiative eine große LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/262 3 Mehrheit erhalten. Der Bundestag hat sie allerdings nicht abschließend beraten, damit wird das Gesetz absehbar aufgrund der sachlichen Diskontinuität verfallen. Die Landesregierung wird nach der Bundestagswahl prüfen, ob und in welcher Form das Thema erneut auf die Agenda gesetzt werden kann.