LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2626 16.05.2018 Datum des Originals: 15.05.2018/Ausgegeben: 22.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 967 vom 12. April 2018 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2370 Wo wird das Regierungsprogramm und seine Umsetzung vorgestellt. Im Parlament oder auf Parteitagen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu Wahlen treten Parteien mit ihren Programmen vor die Wählerinnen und Wähler. Nach der Wahl treten Parteien in Gespräche zur Regierungsbildung und verhandeln über einen Koalitionsvertrag. Er beschreibt die Ziele für das politische Handeln der Parlamentsmehrheit. Die von dieser gebildeten Regierung exekutiert und administriert. Politische Vorhaben werden von ihr in Gesetzentwürfe übersetzt und dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Das ist der normale Gang politischen Lebens im Parlamentarismus. In NRW haben CDU und FDP nach der letzten Landtagswahl eine Zusammenarbeit vereinbart und einen Koalitionsvertrag geschlossen. Darin findet sich das Ziel, „soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden und Aufstiegschancen für alle zu eröffnen“. Hierzu wird ausgeführt: „Als „besondere Maßnahme für unterschiedliche Schulformen [werden] mindestens 30 Talent-Schulen – insbesondere mit MINT-Schwerpunkt – mit exzellenter Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur in Stadtteilen mit den größten sozialen Herausforderungen“ eingerichtet. In der Regierungserklärung vor dem Schulausschuss führte Ministerin Gebauer im vergangenen Herbst aus: „Mit den Talentschulen wollen wir Stadtteilen mit großen Herausforderungen für eine breit angelegte, alle Verantwortlichen einbindende Stadt(teil-) Entwicklung einen Impuls geben und in diesem Zuge bis jetzt nicht entdeckte Talente identifizieren und fördern. Wir möchten gerne Leuchttürme für den Bildungsaufstieg in diese Stadtteile tragen. Als Grundlage dazu wird es Anfang 2018 Eckpunkte für einen Wettbewerb geben, an dem sich Schulen in Verbindung mit ihrem Schulträger beteiligen können.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2626 2 Die versprochenen Eckpunkte wurden dem Schulausschuss bislang nicht vorgestellt. Es ist weder bekannt, ob solche Eckpunkte erarbeitet wurden, noch ob sie in der Landesregierung einen Konsens gefunden haben. Auch auf Nachfrage im Schulausschuss hat Ministerin Gebauer vertrösten müssen. In einer Meldung des WDR vom 5.4. wird nun der Generalsekretär der FDP, Johannes Vogel, mit der Ankündigung zitiert, dass die 30 Talentschulen 2019 an den Start gehen. Er verweist auf den Leitantrag zum Landesparteitag der FDP am 13./14. April in Siegen. In diesem heißt es: „Mit der Gründung von Talentschulen werden wir einen neuen Weg zu mehr Chancen, insbesondere in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen, gehen. Diese Schulen unterschiedlicher Schulformen mit exzellenter Ausstattung und modernster digitaler Infrastruktur sollen als Orte der Aufstiegschancen über das Schultor hinaus einen positiven Impuls setzen.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 967 mit Schreiben vom 15. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Erstellung eines Konzepts für die Talent-Schulen ist in vielerlei Hinsicht anspruchsvoll und erfordert eine solide Vorbereitung und Abstimmung mit verschiedenen Akteuren. Diese findet aktuell auf Arbeitsebene im Ministerium für Schule und Bildung statt. Die frühzeitige Unterrichtung des Parlaments wurde sowohl im Rahmen der Darstellung der Schwerpunkte der Regierungserklärung der 17. Wahlperiode in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 04. Oktober 2017 sowie auch in der anschließenden Aussprache in der 4. Sitzung am 08. November 2017 vorgenommen. 1. Sind die im Herbst angekündigten Eckpunkte für das Projekt der 30 Talentschulen erarbeitet (falls ja, warum werden sie dem Parlament nicht vorgestellt)? Die angekündigten Eckpunkte werden nach entsprechender Kabinettentscheidung dem Landtag vorgestellt. 2. Liegen der Ankündigung des Generalsekretärs der FDP, die Schulen würden 2019 an den Start gehen, Informationen seitens des Schulministeriums zu Grunde, die das Parlament nicht hat? Nein. 3. Wie sieht der Zeit- und Finanzierungsplan für das Projekt aus? (Auflistung der Projektpartner) Siehe Antwort auf Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2626 3 4. Welches sind die Kriterien, nach denen entschieden wird, welche „Stadtteile mit besonderen Herausforderungen“ eine Talentschule als Leuchtturm erhalten sollen? Siehe Antwort auf Frage 1. 5. Welches sind die Kriterien, nach denen entschieden wird, welche Schule als Talentschule ausgewählt wird? Siehe Antwort auf Frage 1.