LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/264 31.07.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 03.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 61 vom 5. Juli 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/124 Kosten der Umbenennung von Studentenwerken in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: Die Studentenwerke in NRW wurden im Rahmen eines Gesetzes der rot-grünen Landesregierung ab 2014 in „Studierendenwerke“ umbenannt, teilweise auch gegen starken Widerstand.1 In Baden-Württemberg hat die Umbenennung der dortigen Studentenwerke durch eine grünrote Landesregierung je bis zu 100.000 Euro gekostet.2 Die zwölf Studentenwerke in NRW werden unter anderem von den Studenten finanziert. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 61 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viel hat die Umbenennung von Studentenwerk in „Studierendenwerk“ in den Universitätsstädten des Landes NRW bislang gekostet? Bitte aufschlüsseln nach den Studentenwerken in den Städten Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen-Duisburg, Köln, Münster, Paderborn und Siegen. Die Studierendenwerke sind in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage, die abgefragten Zahlen zu ermitteln. Die angefallenen Kosten 1 http://www.ksta.de/nrw/geschlechter-gerechtigkeit-studentenwerke-wehren-sich-gegen-vorgabe- 2196456 2 http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/studierenden-oder-studentenwerk-gender-debatte-inbaden -wuerttemberg-a-987613.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/264 2 sind als einzelne Posten in vielen verschiedenen Aufwandspositionen zu finden, die nur mit einem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand separiert werden können. 2. Ist der Landesregierung bewusst, dass es sich bei dem Partizip Präsens „Studierende“ um eine Tätigkeitsbeschreibung und keinen beständigen Zustand handelt (vgl. der Bäcker mit „der Backende“) und dass das grammatikalische Geschlecht nicht zwingend identisch mit dem biologischen Geschlecht ist (z.B. „die Giraffe“ kann biologisch auch männlich sein)? Die Landesregierung ist sich bewusst, dass es sich um eine Tätigkeitsbeschreibung handelt. Insofern findet sich der Begriff der "Studierendenwerke" im Einklang mit der Bezeichnung der zu betreuenden Personen, den Studierenden. Der Begriff der "Studierenden" kann dabei unabhängig von seinem grammatikalischen Geschlecht sowohl weibliche als auch männliche Personen umfassen. 3. Plant die Landesregierung an der Bezeichnung „Studierendenwerk“ verpflichtend festzuhalten? An dem Begriff "Studierendenwerk" soll auch in Zukunft festgehalten werden. 4. Wenn nein, besteht die Möglichkeit einer „sanften Rückbenennung“ in die sprachlich korrekte Form (z.B. neue Briefbögen nur noch als „Studentenwerk“ ausgeben)? Diese Frage erübrigt sich mit Blick auf die Antwort auf Frage 3. 5. Wenn ja, plant die Landesregierung den rot-grünen Ansatz fortzuführen und weitere Einrichtungen mit Landesbezug in die Partizipform umzubenennen? Nein.