LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 01.08.2017 Datum des Originals: 28.07.2017/Ausgegeben: 04.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 30 vom 30. Juni 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/63 Die „Reichsbürgerbewegung“ und der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Reichsbürgerbewegung“ ist bekannt dafür, dass sie immer wieder in Konflikt mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes steht, weil sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennt. Viele Anhängerinnen und Anhänger der sog. Reichsbürgerbewegung verweigern das Zahlen von Steuern oder Bußgeldern. Wenn sie in Kontakt mit Beamtinnen und Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes kommen, begehen Reichsbürger/innen immer wieder Widerstandshandlungen. Bereits im letzten Jahr wurde die sogenannte Malta-Masche, bei der Reichsbürger/innen versuchen, fiktive Schadensgeldforderungen gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach Eintragung in ein US-amerikanisches Schuldenregister über Gerichte auf Malta geltend zu machen, öffentlich diskutiert. Nun scheint sich die „Reichsbürgerbewegung“ eine neue Form der Schikane ausgedacht zu haben. Im Westfalen-Blatt vom 20.06.2017 wird berichtet, dass Reichsbürger/innen nun verstärkt dazu übergegangen sind, Beamtinnen und Beamte mit versteckten Kameras zu filmen und diese Videos ins Internet zu stellen. So sei eine ganze Gerichtsverhandlung gefilmt und im Internet veröffentlicht worden. Obwohl es der Ideologie der „Reichsbürgerbewegung“ widersprechen müsste, im öffentlichen Dienst tätig zu sein, sind seit Dezember 2016 fünf (Verdachts-)Fälle von Reichsbürger/innen in der Polizei und weitere fünf Fälle im Schuldienst bekannt geworden. Mit Stand vom 5. Dezember 2016 hatten vier der Fälle in der Polizei das Stadium des Disziplinarverfahrens erreicht, ein Fall wurde noch geprüft. Mit Stand vom 15. März 2017 wurde im Fall eines Lehrers ein Disziplinarverfahren eingeleitet, ein Fall wurde noch geprüft, während die anderen drei Fälle länger zurücklagen, wobei ein Lehrer, bei dem der Verdacht auf Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung“ bestätigt wurde, zu diesem Zeitpunkt noch im Schuldienst tätig war und von der Schulaufsicht weiter beobachtet wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 30 mit Schreiben vom 28. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich Straftaten, Widerstandshandlungen und Übergriffen (inkl. der sogenannten Malta-Masche) von Reichsbürger/innen gegen Beamt/innen und Angestellten im öffentlichen Dienst in NRW vor? (Bitte die bekannten Fälle seit 2016 auflisten.) Für die Thematik „Reichsbürger“ wurde mit Stichtag 01.01.2017 im bundeseinheitlichen Themenkatalog des Kriminalpolizeilichen Melde-dienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) das Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter“ eingeführt. Im KPMD-PMK werden Straf-taten gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die nicht der Polizei angehören, vorrangig unter dem Unterthema „gegen Amts- und Mandatsträger“ subsumiert. Zur Beantwortung der Frage wurde das Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter“ in Kombination mit den Unterthemen „Polizei“ sowie „gegen Amts- und Mandatsträger“ ausgewertet. Im Jahr 2017 konnten demnach 12 Straftaten erfasst werden. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Eine händische Auswertung der Datensätze für das Jahr 2016 ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. In wie vielen der unter Frage 1 erfragten Fälle wurden Strafverfahren mit welchem Ausgang eingeleitet? Über die in der Antwort zur Frage 1 dargestellte Auswertung des KPMD-PMK hinaus ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte führt, die sich selbst als „Reichsbürger“ bezeichnen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen widersetzten sie sich am 13. Dezember 2016 in Wipperfürth einer ordnungsbehördlich angeordneten Inaugenscheinnahme der Feuerstätten in ihrem Einfamilienhaus. Dabei verletzte einer der Beschuldigten zwei hinzugezogene Polizeibeamte. Gegen die Beschuldigten ist unter dem 15. Februar 2017 Anklage zum Amtsgericht - Strafrichter - Wipperfürth wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u. a. erhoben worden. Mit Beschluss vom 4. Mai 2017 ist das Hauptverfahren eröffnet und Hauptverhandlungstermin auf den 4. August 2017 bestimmt worden. Weitere Erkenntnisse zu strafbaren Handlungen und Strafverfahren der erfragten Art liegen der Landesregierung nicht vor. Ob solche Fälle aufgetreten sind, kann innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht festgestellt werden. Für die Feststellung wäre eine Einzelauswertung der Akten sämtlicher in Betracht kommender Verfahren erforderlich. „Reichsbürger/-innen“ werden in den Datenbanken und Statistiken der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht gesondert erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 3 3. In welcher Form werden Beamt/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst über die Ideologie und das Vorgehen von Reichsbürger/innen informiert und auf den Umgang mit Reichsbürger/innen vorbereitet? Bereits im Januar 2015 hat der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ein Informationsschreiben mit konkreten Handlungsempfehlungen allen Ressorts zukommen lassen. Es wird unter anderem empfohlen im Umgang mit Reichsbürgern ein konsequentes Verhalten an den Tag zu legen und sich nicht auf rechtliche Diskussionen einzulassen sowie Hinweise zur Eigensicherung gegeben. Derzeit erstellt der Verfassungsschutz NRW eine ausführliche Informations-Broschüre zur Reichsbürgerszene mit Handlungshinweisen, die sich vor allem an Mitarbeiter von Kommunen richtet. Im kommenden Verfassungsschutzbericht NRW wird die Reichsbürgerszene in einem eigenen Kapitel ausführlich dargestellt werden. Zur Hilfestellung für die Kommunen hat das Ministerium des Innern (damals Ministerium für Inneres und Kommunales) durch Erlasse Ende 2016 über die Reichsbürger informiert. • In Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Beteiligung des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales eine ausführliche Handlungsempfehlung für die Meldebehörden zum Umgang mit Reichsbürgern herausgegeben. U. a. enthält sie hinsichtlich des Umgangs mit der „Malta-Masche“ auch Kontaktadressen (amerikanische Stelle sowie maltesische Korrespondenzanwälte) einschließlich eines Englisch sprachigen Musters für den Löschungsantrag der Daten von kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schuldnerregister in den USA. • Ebenso hat das Ministerium für Inneres und Kommunales über die Bezirksregierungen die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen über die Aktivitäten der sogenannten Reichsbürger informiert, insbesondere über die „Malta- Masche“,. Danach sollen Bedienstete, die Schreiben von Reichsbürgern mit angeblichen Schadensersatzanforderungen, Obligationen oder Ähnlichem erhalten, hierüber unverzüglich den Dienstvorgesetzten unterrichten, damit über das weitere Vorgehen (z.B. Löschungsantrag gegenüber den UCC-Register) beraten werden kann. • Auch der Verfassungsschutz hat in einem Schreiben die Kommunen darüber informiert, dass die Szene der Reichsbürger zwischenzeitig durch den Verfassungsschutz beobachtet wird und auf die Meldewege für Informationen über die Reichsbürger hingewiesen. Das Informationsschreiben mit den Handlungsempfehlungen und die Erlasse sind ausdrücklich nur für den internen Gebrauch in den Dienststellen bestimmt, um zu verhindern, dass die in diesen Dokumenten benannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wiederum Gegenstand von Forderungen der Reichsbürger werden und um Reichsbürgern die Hilfestellungen nicht offen zu legen. Die vertrauliche Behandlung ist durch die Einstufung des Erlasses als VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH förmlich sichergestellt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat sich auch mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich des Umgangs mit den Reichsbürgern ausgetauscht: • Am 14. November 2016 haben sich die Leitung des Verfassungsschutzes NRW und das Referat Meldewesen mit Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände u.a. zum Thema „Reichsbürger“ ausgetauscht. Der Dialog auf dieser Ebene wurde am 16. Mai 2017 fortgesetzt, um einen kontinuierlichen Erkenntnisaustausch zwischen der kommunalen Familie und dem Verfassungsschutz in Fragen des politischen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 4 Extremismus sicherzustellen. Die Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 8. März 2017 in Ratingen und am 15. März 2017 in Unna hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mit Referenten aus den Bereichen Meldewesen, Polizei und Verfassungsschutz unterstützt. • Die Kommunalabteilung ist im Halbjahresgespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Problematik des Umgangs mit sogenannten Reichsbürgern eingegangen. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben angesichts des o. g. Gesprächsfadens zum Verfassungsschutz und zu Stellen im Bund keinen weiteren Gesprächsbedarf gesehen. Referenten des Verfassungsschutzes führten mehrfach Informationsveranstaltungen zum Thema Reichsbürger für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen durch: • Am 29. Oktober 2015 Landesarbeitstagung der Vollziehungsbeamten in Nordrhein- Westfalen in Olfen. • Am 15. September 2016 Landesarbeitstagung der Kommunalkassenverwalter in Nordrhein-Westfalen in Lünen. • Am 8. November 2016 Arbeitskreis Bürger- und Meldeämter des Städtetages NRW in Gelsenkirchen. • Am 25. Januar 2017 Kreis Coesfeld in Coesfeld. • Am 7. Februar 2017 Rhein-Sieg-Kreis in Siegburg. • Am 23. März 2017 Leiterinnen und Leiter der kommunalen Ordnungsämter der StädteRegion Aachen sowie der Polizei in Stolberg. • Am 23. Mai 2017 Integrationsrat Bonn. • Am 31. Mai 2017 Stadt Lüdenscheid. Darüber hinaus haben der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, sein Stellvertreter oder zuständige Mitarbeiter mehrfach bei Vorträgen vor Vertretern der Kommunen zum Extremismus auch über Reichsbürger informiert. • Am 14. September 2016 Städtetag in Köln. • Am 6. Oktober 2016 Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf. • Am 2. November 2016 Kongress für Landräte in Bad-Breisig. • Am 9. November 2016 Runder Tisch gegen Rechtsextremismus der Stadt Pulheim. • Am 23. Januar 2017 Landkreistag in Velen. • Am 8.Februar 2017 Bürgermeisterkonferenz Rhein-Kreis-Neuss in Neuss. • Am 14. Februar 2017 Verwaltungsvorstand der Stadt Neuss in Neuss. • Am 14. und 17. März 2017 bei der Stadt Köln. • Am 23. März 2017 Vortragsveranstaltung des Polizeipräsidiums Hagen in Hagen. • Am 31. März 2017 Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg. • Am 31. Mai 2017 Sicherheitskonferenz des Polizeipräsidiums Mönchengladbach in Mönchengladbach. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen wird seine Informationstätigkeiten zu den Reichsbürgern fortsetzen. Weitere Vorträge für das zweite Halbjahr 2017 für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind bereits vereinbart. Ferner informieren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes seit 2016 im Rahmen der Fortbildungen des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung, und Personalangelegenheiten der Polizei sowie der Justizakademie zum Rechtsextremismus auch über die Reichsbürgerszene. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 5 Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen führt seit 2014 zusammen mit dem polizeilichen Staatsschutz das Projekt „Kommunen gegen Extremismus“ durch. Diese Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden und der kommunalen Ebene soll auf der Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit und durch Informationsaustausch in beide Richtungen im Vorfeld der Entstehung jeder Art von Extremismus entgegenwirken. Das Projekt wurde von den bisher beteiligten Kommunen positiv angenommen und regelmäßig für Anfragen und Hinweise an den zuständigen Projektmitarbeiter beim Verfassungsschutz genutzt. Der Städteund Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßte in seinem Schreiben vom 28.09.2016 an die Mitgliedsstädte und -gemeinden, in dem es auch um die Problematik der so genannten Reichsbürger ging, ausdrücklich diese Zusammenarbeit und wies darüber hinaus auf den vom Verfassungsschutz benannten Ansprechpartner hin. Seitdem hat es landesweit über 100 Kontakte mit entsprechenden Anfragen und Hinweisen gegeben. Neben der individuellen Beratung wurde den Kommunen zusätzlich ein Informationsschreiben des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Reichsbürgern zur Verfügung gestellt. In den Fällen, in denen weitere Informationen gewünscht werden, steht der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen mit Informationsveranstaltungen vor Ort zur Verfügung. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wurden den Beschäftigten der Steuerverwaltung und der Vollstreckungsbereiche jeweils Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Personen, die sich auf das Nichtbestehen der Bundesrepublik Deutschland berufen oder ähnliche Argumentationen bzgl. der Nichtgeltung des deutschen Rechts anführen (u.a. sog. Reichsbürger und Selbstverwalter), zur Verfügung gestellt. Das Ministerium der Justiz hat mehrere Maßnahmen getroffen, um die Beschäftigten des Geschäftsbereichs auf den Umgang mit Angehörigen der Reichsbürgerbewegung vorzubereiten. So wurde im Mai 2017 eine umfassende „Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ bekanntgegeben. Die Handreichung enthält neben allgemeinen Informationen über die Reichsbürgerbewegung umfangreiche Handlungsempfehlungen. Angesprochen werden dabei die typischen Fallkonstellationen, in denen Justizbedienstete mit Angehörigen der Bewegung in Kontakt kommen können (z.B. Telefonanrufe, Eingaben, Störaktionen in Gerichten und Justizbehörden, heimlich gefertigte Ton-, Film- und Bildaufnahmen, Geltendmachung von fiktiven Schadensersatzforderungen). Die Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Seminare an, die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten beinhalten. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung gerade auch der Reichsbürgerbewegung ist dieses Angebot noch bedarfsgerechter ausgestaltet worden. Daneben können die Mittelbehörden und Obergerichte selbstverständlich auch die ihnen für aktuelle Fortbildungsbedarfe zur Verfügung stehenden bezirklichen Fortbildungsmittel für entsprechende spezifische Seminare nutzen. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Beamt/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst vor, die im Verdacht stehen der „Reichsbürgerbewegung“ anzugehören? (Bitte die bekannten Fälle seit 2016 auflisten.) Mit Bericht vom 06.12.2016 ist der Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen darüber informiert worden, dass es im Bereich der Polizei Nordrhein-Westfalen insgesamt fünf Fälle gibt, in denen Beamte im Verdacht stehen, der sog. Reichsbürgerbewegung anzugehören. Zum damaligen Zeitpunkt hatten vier der fünf Fälle bereits das Stadium des Disziplinarverfahrens erreicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/265 6 Bis zum heutigen Tage hat sich die Anzahl der Verdachtsfälle nicht erhöht. In allen fünf Fällen sind Disziplinarverfahren noch anhängig. Da es sich in allen fünf Fällen um laufende Verfahren handelt und aufgrund des persönlichkeitsbezogenen Wesens des Disziplinarrechts können weitergehende Angaben nicht gemacht werden. Im Bereich des Ministeriums für Schule und Bildung sind seit 2016 drei Fälle bekannt geworden, in denen der Verdacht bestand, dass beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigte Lehrkräfte der Reichsbürgerbewegung nahe stehen sollen. In dem am 15.03.2017 in der Plenarsitzung des Landtags erörterten Fall dauert das Disziplinarverfahren an. In einem weiteren Fall, der im März 2017 bekannt wurde, konnte der Verdacht der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung nicht bestätigt werden. Eine weitere Lehrkraft, gegen die im Jahr 2016 der Vorwurf der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerschaft erhoben wurde, ist kurz nach der Konfrontation mit dem Verdacht aus dem Schuldienst ausgeschieden. Dem Ministerium der Justiz ist derzeit ein Fall aus dem Geschäftsbereich des Justizvollzuges bekannt, in dem ein Beamter des allgemeinen Justizvollzugsdienstes im Verdacht steht, mit den Ideen der „Reichsbürgerbewegung“ zu sympathisieren. Ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet. 5. Wie reagiert die Landesregierung auf die unter Frage 4 erfragten Fälle von Reichsbürger/innen im öffentlichen Dienst? Stehen Angehörige des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen im Verdacht, der sog. Reichsbürgerbewegung anzugehören, so sind die dienstvorgesetzten Stellen zu einem konsequenten Vorgehen unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten bis hin zur Entfernung aus dem Dienst bzw. zur Entlassung angehalten, da die Ideologie der Reichsbürger nicht mit der Pflicht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen, vereinbar ist. Im Bereich der Polizei Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 24.10.2016 das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen, welches die dienstrechtliche Aufsicht über die Kreispolizeibehörden führt, auf diese Thematik hingewiesen und darum gebeten, die Polizeibehörden entsprechend zu sensibilisieren. Anlage zur Antwort des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen auf die Kleine Anfrage 30 G es ch äd ig te Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r Po liz ei Po liz ei Po liz ei Po liz ei Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r Am ts -/M an da ts trä ge r St ra fn or m § 24 0 St G B § 24 0 St G B § 18 5 St G B § 44 BD SG § 24 0 St G B § 22 3 St G B § 24 0 St G B § 24 1 St G B § 20 1 St G B § 18 5 St G B § 21 Ve rs G § 24 0 St G B D el ik t N öt ig un g N öt ig un g Be le id ig un g St ra fta tg eg en da s Bu nd es da te ns ch ut zg es et z N öt ig un g Vo rs ät zl ic he ei nf ac he Kö rp er ve rle tz un g N öt ig un g Be dr oh un g Ve rle tz un g de rV er tra ul ic hk ei td es W or te s Be le id ig un g Ve rs am m lu ng sg es et z N öt ig un g Ta td at um 03 .0 1. 20 17 09 .0 1. 20 17 30 .0 1. 20 17 30 .0 1. 20 17 22 .0 2. 20 17 23 .0 2. 20 17 20 .0 3. 20 17 30 .0 3. 20 17 09 .0 5. 20 17 11 .0 5. 20 17 13 .0 5. 20 17 25 .0 5. 20 17 Ta to rt R ec kl in gh au se n Le ve rk us en Si eg en Si eg en Si eg en D or tm un d Bo ttr op W up pe rta l G el se nk irc he n Be rg is ch G la db ac h M ül he im Be rg ne us ta dt