LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 22.05.2018 Datum des Originals: 18.05.2018/Ausgegeben: 25.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 991 vom 19. April 2018 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/2451 Verkauf von Identitäten durch Asylbewerber Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Medium „Der Spiegel“ in seiner Online-Ausgabe berichtete ist es eine verbreitete Praxis unter anerkannten Asylbewerbern, dass sie ihre deutschen Dokumente, wie beispielsweise Aufenthaltserlaubnis, Reisepass und AOK-Karte bei Rückkehr in ihre Heimat veräußern.1 Die Erwerber können zwar mit diesen Papieren nicht in die Türkei einreisen, jedoch in jedes beliebige Mitgliedsland des Schengen-Abkommens. Auch deutschen Sicherheitsbehörden sei das Problem seit längerem bekannt. Besonders besorgniserregend sind Fälle, bei denen mit dieser Masche bereits Terrorverdächtige nach Deutschland gelangt sind. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 991 mit Schreiben vom 18. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl illegaler Einreisen nach Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Einreise mit echten Dokumenten, mit gefälschten Dokumenten und ohne Dokumente, sowie Ausstellungsland der Dokumente) 1 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-in-facebook-gruppen-wird-mit-deutschenausweisen -gehandelt-a-1201153.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 2 2. In wie vielen Fällen reiste ein Terrorverdächtiger mit echten Dokumenten einer anderen Person in den letzten fünf Jahren nach Nordrhein-Westfalen ein? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Einreise, Ausstellungsland der Dokumente, Herkunft des Terrorverdächtigen und terroristische Organisation, welcher der Verdächtige angehören soll) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf der Datenbasis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) die Entwicklung der illegalen Einreisen nach Deutschland mit erstmaligem Antreffen in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2013 bis 2017 (Unerlaubte Einreise gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a Aufenthaltsgesetz). Daten oder Angaben zu Dokumenten werden in der PKS nicht erfasst. Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Fälle 4220 5620 6737 3831 4680 Eine Auswertung im Sinne der Frage 2 ist mittels der polizeilichen Abfragesysteme nicht automatisiert möglich. Auch dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz liegen keine statistischen Erhebungen im Sinne der Anfrage vor. Eine manuelle Einzelauswertung ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche rechtlichen Konsequenzen hatte die illegale Einreise bzw. der Verkauf der Dokumente für die Asylbewerber in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Tag des Delikts, Delikt und rechtlicher Konsequenzen) Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten liegen der Landesregierung nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden. Die Datenerhebung würde eine Einzelauswertung der Akten aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Verfahren gegen Asylantragsteller werden in den Statistiken und Datenbanken der Landesjustiz nicht gesondert erfasst. 4. Wie oft wurden von nordrhein-westfälischen Behörden in den letzten fünf Jahren Ersatzdokumente, mit denen Asylbewerber ihre Identität nachweisen, ausgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art des Dokuments, ausstellende Behörde und Herkunft des Asylbewerbers) Während des Asylverfahrens wird Asylbewerbern eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Nach Abschluss des Asylverfahrens werden Ausländern, die als Asylberechtigte anerkannt wurden oder denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, Reiseausweise für Flüchtlinge ausgestellt. Ausländer, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, erhalten einen Ausweisersatz oder einen Reiseausweis für Ausländer. Mit den genannten Dokumenten genügen die betroffenen Personen ihrer Ausweispflicht. Die persönlichen Daten entsprechen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2657 3 jeweils – sofern vorhanden – den Angaben im eigenen Pass. Andernfalls wird vermerkt, dass die Angaben nur auf eigenen Angaben des Inhabers beruhen. Statistische Angaben über die Zahl der ausgestellten Dokumente liegen der Landesregierung nicht vor und können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand beschafft werden. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig den Handel mit Dokumenten durch Asylbewerber zu unterbinden? Im Frühjahr des Jahres 2016 wurde mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz und der sukzessiven Einführung der sogenannten Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) in den Landesaufnahmeeinrichtungen die Grundlage dafür geschaffen, dass ankommende Personen flächendeckend erkennungsdienstlich (inkl. Fingerabdrücke und biometrischem Passbild) behandelt werden können. Die Daten werden in eine Datenbank des Bundes überführt, so dass nunmehr ein bundesweiter Datenabgleich möglich ist. Hierdurch wird die unrechtmäßige Nutzung echter Dokumente anderer Personen deutlich erschwert. Mit dem weiteren Ausbau der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auch bei den Ausländer- und Sozialbehörden dürfte der aus dem Handel mit derartigen Dokumenten resultierende Missbrauch weiter eingeschränkt werden.