LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/266 01.08.2017 Datum des Originals: 01.08.2017/Ausgegeben: 04.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 44 vom 30. Juni 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp und Jochen Ott SPD Drucksache 17/104 Verkehrsinfrastruktur gehört in öffentliche Hand, das gilt auch für den Duisburger Hafen. Was meint die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Duisburger Hafen gehört zu den bedeutendsten Binnenhäfen der Welt und gilt als wichtiger Hinterland-Hub der großen Seehäfen Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen. Im "Duisport" sind über 230 Firmen vertreten. 22 Hafenbecken mit über 180 ha Wasserfläche und 40 km Ufer, davon allein siebzehn Umschlagufer mit Gleisanschluss ermöglichen den Umschlag von Gütern aller Art. Dafür stehen zahlreiche Service-Einrichtungen wie drei trimodale Containerterminals, neun wasserüberragende Hallen für den Umschlag nässeempfindlicher Güter, eine Kohlenmisch- und Verladeanlage und ein Importkohleterminal zur Verfügung. Die Hafengesellschaft, die im Hafen ansässigen Unternehmen und Logistikfirmen der Region beschäftigen heute – direkt und indirekt – über 45.000 Menschen. Dies sind mehr als doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren. Die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH hält zwei Drittel der Anteile an der Gesellschaft. Ein Drittel der Anteile hält die Stadt Duisburg. Im Koalitionsvertrag der CDU-geführten Landesregierung findet sich die Aussage: „Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich über seine Beteiligungen in vielfältiger Weise auch unternehmerisch in Nordrhein-Westfalen. Wir prüfen das Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten, da für uns das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt gilt.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/266 2 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 44 mit Schreiben vom 1. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Nach welchen Kriterien wird die Landesregierung die von CDU und FDP gewünschten Privatisierungsmöglichkeiten bzgl. des Hafens Duisburg prüfen? Die Landesregierung wird das Beteiligungsportfolio anhand der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§ 65 LHO) und weiterer noch zu erarbeitender sachlicher Kriterien auf Privatisierungsmöglichkeiten überprüfen. 2. Kann die Regierung ausschließen, dass die Landesanteile am Hafen Duisburg privatisiert werden? 3. Wird den Miteigentümern ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Belastbare Aussagen zu möglichen Privatisierungen sind im Einzelfall erst nach Abschluss der oben genannten Prüfung möglich.