LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2668 23.05.2018 Datum des Originals: 23.05.2018/Ausgegeben: 28.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1007 vom 19. April 2018 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/2490 Gesundheitsgefahr: Zu wenige Fachärzte im Kreis Wesel? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Viele Bürgerinnen und Bürger klagen im Kreis Wesel darüber, nur sehr schwer einen Termin bei Fachärzten zu bekommen. Der Vorsitzende des Sozialverbandes VdK in Nordrhein- Westfalen Horst Vöge prognostiziert sogar eine weitere Verschärfung des Facharztmangels in den nächsten Jahren gerade im Kreis Wesel. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine schlechtere medizinische Grundversorgung und lange, mitunter sogar für Patienten lebensgefährliche, Wartezeiten für Facharzttermine. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1007 mit Schreiben vom 23. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird unterstellt, dass die Anfrage auf die allgemeine ambulante fachärztliche Versorgung abstellt. Dazu gehören folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO- Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden,Psychotherapeuten sowie Urologen. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gelten - im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB V) - Kreise bzw. kreisfreie Städte als räumliche Planungsebene. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf den Planungsbereich „Kreis Wesel“. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kommunen sieht die Bedarfs-planung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2668 2 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Fachärzte im Kreis Wesel? (Bitte auch aufgeschlüsselt nach Kommunen und nach den medizinischen Fachgebieten) 4. Wie viele Facharztsitze werden entsprechend voraussichtlich im Kreis Wesel unbesetzt bleiben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Die Fragen 1 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die entsprechenden Zahlen dazu werden nachfolgend in einer gemeinsamen Tabelle dargelegt: Facharztgruppe Altersdurchschnitt (in Jahren) Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrgrenze (freie Facharztsitze) Augenärzte 51,21 0 Chirurgen 53,55 0 Frauenärzte 52,07 0 HNO-Ärzte 51,86 0 Hautärzte 50,88 0 Kinderärzte 52,42 0 Nervenärzte 57,76 0 Orthopäden 51,97 0 Psychotherapeuten 52,70 20,5 Urologen 52,67 0 Insgesamt 52,54 20,5 Zu der Frage, wie viele Facharztsitze voraussichtlich in den kommenden Jahren im Kreis Wesel unbesetzt bleiben werden, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt. Aktuell (Stichtag 1. Januar 2018) gibt es im Kreis Wesel 20,5 Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, allesamt für die Arztgruppe der Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten. 2. Wie viele Fachärzte im Kreis Wesel werden in den kommenden Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren voraussichtlich altersbedingt aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 322 Fachärzte („Köpfe“) im Kreis Wesel tätig, wovon 65 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 65 wiederum waren 28 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund könnten in den kommenden fünf bis zehn Jahren wahrscheinlich bis zu 65 Fachärzte (altersbedingt) aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2668 3 3. Wie viele Fachärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren im Kreis Wesel niederlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell im Fall des Kreises Wesel, um die Facharztversorgung auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten? Bundesgesetzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertrags-ärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Die allgemeine fachärztliche Versorgung im Kreis Wesel ist mit Stand 1. Januar 2018 im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß SGB V nicht nur rechnerisch sichergestellt, sondern nahezu flächendeckend von Überversorgung gekennzeichnet. Nur in der Facharztgruppe der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten gibt es Niederlassungs-möglichkeiten. Vor diesem Hintergrund sieht das Land Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, ergänzend zu den KVen einen Sicherstellungsbeitrag, z.B. in Form eines landesweiten Förderprogramms (analog zum NRW-Hausarztaktionsprogramm), zu leisten.