LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2680 24.05.2018 Datum des Originals: 23.05.2018/Ausgegeben: 29.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1017 vom 24. April 2018 der Abgeordneten Berivan Aymaz und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2503 Abschiebungen in Herkunftsländer sowie Überstellungen gemäß der Dublin-III- Verordnung über Flughäfen in NRW im Rahmen von Einzelmaßnahmen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/485) wurden im Jahr 2017 5.080 Personen auf dem Luftweg über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt. Weiterführende Informationen wie zum Beispiel hinsichtlich der Hauptzielstaaten oder in Bezug auf die Differenzierung zwischen Abschiebungen in Herkunftsländer und „Überstellungen“ gemäß der Dublin-III-Verordnung sind der Antwort nicht zu entnehmen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1017 mit Schreiben vom 23. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen über Flughäfen in NRW in ihre jeweiligen Herkunftsländer im Jahr 2017 abgeschoben? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen fünf Hauptzielstaaten aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) 2. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen gemäß der Dublin- III-Verordnung über Flughäfen in NRW in andere Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 überstellt? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen Staatsangehörigkeiten als auch anhand der fünf Hauptzielstaaten der Überstellungen aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2680 2 3. Wie viele Personen wurden im Rahmen von Einzelmaßnahmen gemäß der Dublin- III-Verordnung aus anderen Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 an Flughäfen in NRW überstellt? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen Staats-angehörigkeiten als auch anhand der jeweiligen fünf Hauptüberstellungsstaaten aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) 4. Wie viele Personen, die im Rahmen von Einzelmaßnahmen über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. gemäß der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt wurden, mussten durch Bundespolizeibeamte beziehungsweise andere Vollzugs-beamte und/oder ärztlich begleitet werden? (Bitte Personenzahl anhand der Flughäfen sowie anhand der jeweiligen fünf Haupt-gründe für die Begleitung aufschlüsseln und dabei nach Geschlecht differenzieren und die Anzahl der Kinder gesondert aufführen.) 5. In wie vielen Fällen wurden einzelne Familienmitglieder getrennt von anderen ausreisepflichtigen Familienmitgliedern über Flughäfen in NRW abgeschoben bzw. gemäß der Dublin-III-Verordnung in andere Mitgliedsstaaten überstellt? (Bitte Fallzahl anhand der Flughäfen sowie die jeweiligen Gründe für die Trennung – einschließlich Zeitpunkt der Trennung – aufschlüsseln und bitte nach Minderjährigen und Geschlecht differenzieren.) Die Fragen 1 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die in der Antwort der Bundesregierung vom 20.02.2018 auf die Kleine Anfrage zu „Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017“ (BT-Drucksache 19/800) enthaltenen Angaben hinaus liegen keine validen statistischen Erfassungen vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1013 „Sammelabschiebungen über Flughäfen in NRW" verwiesen. Zur Frage 5 ist Folgendes zu ergänzen: Der Landesregierung ist der Schutz von Familien mit Kindern bei der Rückführung ein besonderes Anliegen. So sollen Familien in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich im Familienverbund zurückgeführt werden, wenn sie nicht von der weniger einschneidenden Maßnahme der freiwilligen Rückkehr Gebrauch machen. Eine getrennte Rückführung erfolgt nur in besonderen Ausnahmefällen. In diesen Fällen wird sichergestellt, dass minderjährige Kinder zumindest durch ein Elternteil betreut werden. In Nordrhein-Westfalen erfolgt ein Monitoring der Abschiebungen über Flughäfen durch eine vom Land geförderte unabhängige Abschiebungsbeobachtung. Diese überwacht die Einhaltung der Standards und ist Ansprechpartnerin für Betroffene in allen Problemlagen.