LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2681 24.05.2018 Datum des Originals: 23.05.2018/Ausgegeben: 29.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 998 vom 24. April 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2470 Wie demographiefest ist die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung aufgestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzverwaltung ist die Einnahmeverwaltung des Landes und damit maßgeblich für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Derzeit gibt es in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung 20.327 Planstellen, davon 3.555 in der Betriebsprüfung, 651 bei der Steuerfahndung und 16.121 bei den Festsetzungsfinanzämtern. Während die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung Besetzungsquoten von nahezu 100 Prozent aufweisen, blieben vor allem in den Festsetzungsfinanzämtern, in denen die Steuererklärungen bearbeitet werden, zum Stichtag 01.10.2017 1.044 Planstellen und zum Stichtag 01.01.2018 sogar 1.127 Planstellen unbesetzt. Für das Haushaltsjahr 2018 sind als Nachersatz 931 Einstellungen in der Laufbahngruppe 2.1 und 485 in der Laufbahngruppe 1.2 ausgebracht. Nächstes Jahr soll im gleichen Umfang nachbesetzt werden. Laut Aussagen der Deutschen Steuergewerkschaft sind diese Einstellungszahlen jedoch nicht ausreichend, um die überwiegend altersbedingten Abgänge der nächsten Jahre aus der Finanzverwaltung in Höhe von jährlich ca. 1.400 bis 1.600 Beamtinnen und Beamten auszugleichen. Hinzu käme, dass regelmäßig etwa 20 Prozent der Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung vorzeitig beendeten (vgl. APr 17/109). Demgegenüber steht die Darstellung des Ministeriums der Finanzen, welche von demographiefesten Einstellungszahlen ausgeht (vgl. Vorlage 17/401 und APr 17/103). So gäbe es im Durchschnitt der kommenden 15 Jahre jährlich in der Laufbahngruppe 2.1 355 und in der Laufbahngruppe 1.2 222 altersbedingte Abgänge, hinzu käme außerordentliche Abgänge und andere Fälle wie Laufbahnwechsel, Teilzeitbeschäftigung etc. Auch die außerordentlichen Abgänge würden im Durchschnitt der letzten drei Jahre berücksichtigt. Die ungefähre Zahl der Abgänge entspräche somit insgesamt den erhöhten Einstellungszahlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2681 2 Der aktuelle Jahresbericht der Landesregierung über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung zum 01.01.2018 enthält keine Informationen darüber, wie demographiefest die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung aufgestellt ist (Vorlage 17/684). Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 998 mit Schreiben vom 23. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellen sich die Einstellungszahlen der letzten 5 Jahre getrennt nach Laufbahngruppen in den Festsetzungsfinanzämtern, der Steuerfahndung und bei den Betriebsprüfungen im Verhältnis zu den jeweiligen Abgängen in diesen Bereichen der Finanzverwaltung dar? (Bitte einzeln gegenüberstellen.) Der Einstellungsbedarf in der Steuerverwaltung orientiert sich am durchschnittlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre und wird unter Berücksichtigung der Demographie ermittelt. In allen Laufbahnen werden die Bedarfe laufbahnbezogen und nicht für einzelne Aufgabenbereiche ermittelt. Die Abgänge in der Steuerfahndung und in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung werden durch Personalzuführungen aus vorhandenem Personal der Finanzämter gedeckt. Ziel ist die alljährliche Aufstockung auf 100% der Zielzahlen. Folgende Einstellungsermächtigungen wurden in den letzten 5 Jahren für die anwärtergespeisten Laufbahnen bewilligt: Die Einstellungen in Laufbahngruppe 2.2. erfolgten laufend im Rahmen der Wiederbesetzung freiwerdender Planstellen. Die Abgänge ergeben sich aus der Antwort zu Frage 2. Jahr Einstellungsermächtigungen Laufbahngruppe 2.1 Laufbahngruppe 1.2 2013 520 310 2014 590 310 2015 597 360 2016 617 360 2017 867 360 2018 931 485 Jahr Laufbahngruppe 2.2 2013 25 2014 19 2015 36 2016 45 2017 46 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2681 3 2. Wie viele Finanzbeamtinnen und –beamte sind aus welchen Gründen während der letzten 5 Jahre aus dem Dienst ausgeschieden? (Bitte nach Ausscheidungsgründen aufschlüsseln.) Die Abgänge werden - differenziert nach Ausscheidensgründen – nur laufbahnbezogen ermittelt. Eine Aufschlüsselung der Abgänge nach einzelnen Arbeitsbereichen ist in Anbetracht des jährlichen Personalausgleichs zwischen den Dienststellen sowie der unterjährigen Fluktuation zwischen den einzelnen Einsatzbereichen nicht möglich. Die Personalfluktuation wird neben den unvorhersehbaren Ausscheidensgründen durch erfolgreiche Bewerbungsverfahren innerhalb der Verwaltung sowie Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung erheblich beeinflusst. * incl. Dienstunfähigkeiten Laufbahnen Jahr Zurruhe- Vorgezogene Dienstunfähigkeiten Tod Wechsel Ent- setzungen Zurruheset- zu anderen lassungen Summe zungen Verwaltungen LG. 2.2 (höherer Dienst) 2013 21 22 * 1 20 1 65 2014 20 23 * 2 17 3 65 2015 18 20 * 1 17 3 59 2016 18 15 1 0 17 4 55 2017 24 27 4 2 26 3 86 LG. 2.1 (gehobener Dienst) 2013 74 163 * 20 69 85 411 2014 105 157 35 12 60 84 453 2015 104 213 48 9 77 101 552 2016 101 219 53 10 85 62 530 2017 91 295 48 14 104 78 630 LG. 1.2 (mittlerer Dienst) 2013 16 94 * 14 5 14 143 2014 21 54 26 13 4 26 144 2015 24 85 44 8 4 30 195 2016 17 139 40 6 5 42 249 2017 39 164 44 8 10 39 304 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2681 4 3. Wie hoch war die Abbrecherquote unter den Finanzanwärterinnen und – anwärtern in den letzten 5 Jahren? (Bitte nach Jahren angeben.) 4. Wie korrespondieren die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Einstellungszahlen in den verschiedenen Laufbahngruppen der Festsetzungsfinanzämtern, der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung mit den prognostizierten Abgängen aus der Finanzverwaltung? (Bitte einzeln gegenüberstellen.) In der mittelfristigen Finanzplanung sind die Einstellungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2018 fortgeschrieben. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die Nachwuchskräfte auf freien Planstellen unabhängig von einem Einsatzgebiet übernommen werden können. 5. Wie will die Landesregierung künftig ein Gleichgewicht zwischen Innen- und Außendienst in der Finanzverwaltung gewährleisten? Das Gleichgewicht zwischen Innen- und Außendienst soll mit der Ausbildungsoffensive erreicht werden. Der Einstellungsbedarf in der Steuerverwaltung hat sich aufgrund steigender vorgezogener Personalabgänge in den letzten Jahren erheblich erhöht. Aus diesem Grunde hat die Steuerverwaltung mit dem Haushalt 2018 die Ausbildungsoffensive in der Laufbahngruppe 2.1 mit zusätzlichen 314 Einstellungsermächtigungen fortgeführt. Darüber hinaus wird auch in der Laufbahngruppe 1.2 eine Ausbildungsoffensive mit zusätzlichen 125 Einstellungsermächtigungen gestartet. Die Gesamtzahl der Einstellungsermächtigungen beträgt 1416, davon 931 in der Laufbahngruppe 2.1 und 485 in der Laufbahngruppe 1.2. Eine Fortführung in den nächsten Jahren ist geplant. Laufbahnen Jahr Abgänge Nachwuchskräfte LG. 2.1 (gehobener Dienst) 2013 81 2014 88 2015 93 2016 114 2017 110 LG. 1.2 (mittlerer Dienst) 2013 41 2014 58 2015 60 2016 55 2017 71