LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/269 01.08.2017 Datum des Originals: 01.08.2017/Ausgegeben: 04.08.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 46 vom 30. Juni 2017 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/106 Müssen die lippischen Kommunen weiterhin für den Stärkungspakt zahlen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Stärkungspakt für überschuldete Städte und Gemeinden ist erfolgreich. Die teilnehmenden Kommunen habe ihr Haushaltsdefizit um 80 Prozent zurückfahren können. Die Hauptlast der Finanzierung des Stärkungspaktes trägt das Land. Die nordrhein-westfälischen Kommunen werden über eine Solidaritätsumlage der abundanten Kommunen in Höhe von 91 Millionen Euro und über einen Vorwegabzug im Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) in Höhe von 185 Millionen Euro jährlich beteiligt. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag heißt es nun: „Die jährliche Abundanzumlage in Höhe von rund 91 Millionen Euro („Kommunal-Soli“) wird zum Jahr 2018 ersatzlos abgeschafft.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 46 mit Schreiben vom 1. August 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Kommune im Kreis Lippe zahlt im aktuellen Jahr eine Solidaritätsumlage („Kommunal-Soli“)? Im aktuellen Jahr zahlt aus dem Kreis Lippe nur die Gemeinde Blomberg eine Solidaritätsumlage. Diese beträgt 284.275 Euro. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/269 2 2. Um welchen Betrag würden die Zuweisungen für die Kommunen des Kreises Lippe im Jahr 2017 höher ausfallen, wenn kein Vorwegabzug von 185 Millionen Euro im GfG 2017 erfolgen würde? (bitte tabellarisch für alle Kommunen gegenüber stellen) Eine zur Beantwortung der Frage erforderliche Simulationsrechnung liegt der Landesregierung nicht vor. Der Aufwand zur Herbeiführung einer solchen Rechnung überschreitet den für die Beantwortung Kleiner Anfragen zugrunde zu legenden Rahmen. 3. Plant die Landesregierung ab dem Jahr 2018 auch den Vorwegabzug im GfG zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes, ersatzlos abzuschaffen? 4. Wenn nein. Wie begründet die Landesregierung, dass Kommunen mit überdurchschnittlichen Steuereinnahmen von Solidaritätszahlungen befreit werden, während Kommunen mit geringeren Steuereinnahmen weiterhin durch den Vorwegabzug im GfG indirekt Solidarität mit überschuldeten Städten und Gemeinden leisten würden? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine Positionierung der Landesregierung zu diesen Fragen wird im Rahmen des Entwurfes für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 erfolgen, den die Landesregierung derzeit vorbereitet.