LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2695 28.05.2018 Datum des Originals: 23.05.2018/Ausgegeben: 01.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 997 vom 12. April 2018 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/2465 Kleine Anfrage an die Landesregierung bezüglich Sicherung der Nahversorgung in ländlichen Räumen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahrzehnten ziehen sich Versorgungseinrichtungen für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittelläden, Post- und Bankfilialen, aus dem ländlichen Räumen zurück. Dabei muss auch die Sicherheit bei Transaktionen im Bankgeschäft gesichert sein. Bundesweit hat sich z. B. die Zahl der Lebensmittelgeschäfte von 1990 bis 2010 mehr als halbiert. Kleine Läden, die insbesondere ländliche Orte versorgen, sind fast verschwunden. Gleichzeitig konzentrieren sich meist mehrere Anbieter in den ländlichen Zentren. In den kleinen Orten, die für die großen Lebensmittelketten kaum interessante Standorte bieten, fehlen oft fußläufig erreichbare Angebote.1 Probleme bestehen insbesondere für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Bevölkerungsteile, die zumeist auf die Unterstützung von Familie und Nachbarn angewiesen ist. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 997 mit Schreiben vom 23. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie dem Minister für Verkehr, insofern mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz beauftragt, beantwortet. 1 Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/nahversorgung_laendl_raeume_brosch uere_bf.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2695 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen vor komplexen sozialen, demografischen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Kommunen sind lebenswerte und funktionsfähige Städte und Gemeinden und damit eine leistungsfähige und sozial ausgewogene Gesellschaft. 1. Welche Fördermittel gibt es, die Städte und Gemeinden für den Erhalt von Lebensmittelgeschäften und Dienstleistungsgeschäften des täglichen Bedarfs nutzen können? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um Städte und Gemeinden bei der Versorgungsproblematik zu unterstützen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Mit LEADER und VITAL.NRW bietet das Land Förderprogramme an, welche die Umsetzung ausgewählter regionaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von bürgerschaftlichen Regionalentwicklungsprozessen zum Gegenstand haben. Gefördert werden dabei Projekte mit einem breiten inhaltlichen Spektrum, soweit sie der Verwirklichung der jeweiligen Entwicklungsstrategie dienen. In vielen dieser Entwicklungsstrategien der 28 LEADER- und 9 VITAL- Regionen werden auch Fragestellungen der Nah- und Grundversorgung in Dörfern und ländlichen Regionen thematisiert, so dass entsprechende Projektanträge gegebenenfalls eine Förderung aus LEADER oder VITAL.NRW erhalten könnten. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt dabei in den Regionen alleine in Verantwortung der bürgerschaftlich geprägten Auswahlgremien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Das Förderangebot von LEADER- und VITAL.NRW ist naturgemäß auf die LEADER- und VITAL- Regionen beschränkt. Im Rahmen der Dorferneuerung, die sich in erster Linie auf Maßnahmen richtet, die die Nutzungsvielfalt, das Erscheinungsbild, die Identität und das Gemeinschaftsleben in den Dörfern des Landes stärken soll, können dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Dorfes gewährleisten. Die Städtebauförderung unterstützt im ländlichen Raum Städte und Gemeinden, interkommunale und regionale Kooperationen mit dem Ziel, die Daseinsvorsorge in den Versorgungszentren des ländlichen Raums mittels integrierter Konzepte und Infrastruktur- Investitionen zu stärken. Hierbei liegt ein Hauptaugenmerk auf dem demografischen Wandel und der Sicherstellung der Daseinsvorsorge. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2695 3 3. Gedenkt die Landesregierung ein Sicherheitskonzept bzw. eine Sicherheitsempfehlung für Supermärkte zu entwickeln, um den Geldabhebevorgang für die Kunden, vor allem für Ältere, sicher zu gestalten (Stichwort „Diskretionszone / Sicherheitsabstand“)? 4. Ist seitens der Landesregierung ein Gespräch mit Banken und Sparkassen geplant, um ein Konzept zu entwickeln neutrale Servicestellen zu installieren, zum Beispiel in Rathäusern, Ämtern oder anderen öffentlichen Institutionen? 5. Könnte sich die Landesregierung eine Zusammenarbeit von Banken vorstellen, um zu gewährleisten, dass auch in kleineren Gemeinden Geldautomaten an neutralen Orten erhalten bleiben? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung begrüßt es, wenn Banken und Sparkassen in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verstärkt innovative Konzepte entwickeln. In Einzelfällen gibt es bereits institutsgruppenübergreifende Kooperationen von Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstituten in Nordrhein-Westfalen über den gemeinsamen Betrieb von Geldautomaten. Der Entschluss zu solchen Kooperationen ist jedoch grundsätzlich eine geschäftspolitische Entscheidung und obliegt deshalb den jeweiligen Kreditinstituten vor Ort. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es bei vielen Sparkassen bereits jetzt Alternativ- Angebote zur klassischen Filiale gibt, um die Versorgung der Menschen und der Unternehmen mit Bankdienstleistungen sicherzustellen, wie z. B. den Filial-Bus, der von Ort zu Ort fährt, oder den Bargeld-Bringservice.