LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2697 28.05.2018 Datum des Originals: 25.05.2018/Ausgegeben: 01.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1005 vom 24. April 2018 der Abgeordneten Christina Kampmann und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/2486 Open Data in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im schriftlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Open Data – Sachstand in NRW“ für die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation am 19. April 2018 wird ausgeführt, dass das Open Data Gesetz NRW zeitnah erarbeitet wird und das wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Potenzial offener Daten heben solle. Ebenso wird die Relevanz von Open Data auf kommunaler Ebene betont. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 1005 mit Schreiben vom 25. Mai 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie definiert die Landesregierung den im Koalitionsvertrag genannten Begriff von Open Data? Gemäß des Open Data Handbooks der Open Knowledge Foundation sind diejenigen Daten als offene Daten zu bezeichnen, „die von jedermann frei benutzt, weiterverwendet und geteilt werden können – die einzige Einschränkung betrifft die Verpflichtung zur Nennung des Urhebers“. Die Landesregierung teilt dieses Verständnis. 2. Wird die Landesregierung die Daten des bestehenden Open-Data-Portals open.nrw weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen? Ja. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2697 2 3. Beabsichtigt die Landesregierung den Kommunen beim Aufbau von Open-Data- Portalen finanziell zu helfen? Das Open.NRW Portal wird derzeit weiterentwickelt, um die grundlegenden Formen der Datenbereitstellung und des Metadatenmanagements zu verbessern und auszubauen. Außerdem soll den Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit gegeben werden, eigene Daten auf Open.NRW auch ohne eigenes Open Data Portal zu veröffentlichen. Gleichzeitig soll die Software des Open.NRW Portals, soweit möglich, unter einer freien Lizenz zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Vereinzelte Förderungen von modellhaften Projekten zu Open Data Portalen sind darüber hinaus im Rahmen des Programms „Digitale Modellregionen“ möglich. 4. Steht der Förderfonds „K400 - Kommunal wird Digital“ schon zur Verfügung und falls nicht, wann wird der Fonds zur Verfügung stehen? Der geplante Förderfonds „K400 – Kommunal wird Digital“ dient der Umsetzung der Digitalstrategie, die die Landesregierung vor der Sommerpause der Öffentlichkeit vorstellen wird. Der Fonds soll im Besonderen der Umsetzung der Digitalstrategie in den Kommunen dienen. Wesentliche Elemente der Strategie wurden bereits begonnen, darunter die Maßnahmen zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus und der Start der Digitalen Modellkommunen. Sobald die Digitalstrategie vorliegt, werden die Schwerpunkte des Förderfonds K400 konkretisiert, um die Impulse zur Digitalisierung der Kommunen zu verstärken. 5. Gibt es Überlegungen, das digitale Ehrenamt im Kontext von Open-Data- Konzepten zu fördern, wie beispielsweise in der Stadt Bonn? Derzeit werden Gespräche mit der Stadt Bonn geführt, um Fördermöglichkeiten für die Open Knowledge Labs der Open Knowledge Foundation in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des digitalen Ehrenamts zu prüfen.